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201226 · Beschlussvorlage

Fällung einer Birke in der Oberaustraße in Bonn-Bad Godesberg (Mehlem)

Nummer
201226
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201226
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung einer Birke in der Oberaustraße in Bonn-
Bad Godesberg (Mehlem)
Beratungsfolge
Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Birke mit 170 cm Stammumfang in der
Oberaustraße in 53179 Bonn (Mehlem) wird erteilt.
Begründung
Die Oberaustraße ist im Verkehrsgrün auf Höhe der Haus-Nr. 103 mit einer
Birke (Betula pendula) bepflanzt.
Dieser Baum wird im Baumkataster unter der Baum ID 47870 geführt und weist
bei 15 m Kronendurchmesser und 18 m Höhe einen Stammumfang von 170
cm auf. Der Zustand der Birke wird mit gut bewertet.
Der Standort befindet sich in einem Baumbeet im Eckbereich
Oberaustraße/Hildebrandstraße mit einem Freiraum von ca. 120 cm zwischen
Stammfuß und privater Vorgartenmauer.
Das starke Wachstum des Baumes hat dazu geführt, dass die Mauer in
Stammnähe bereits zweimal und ein weiteres Mal in ca. 6 m Abstand vom
Stamm gebrochen ist. Ebenfalls durch Unterwurzelung kommt es zu
Pflasterhebungen in der Hauszuwegung, die gleichzeitig als Garagenzufahrt
dient.
Im öffentlichen Verkehrsraum sind die Gehwegplatten schon einmal neu verlegt
worden, die Beeteinfassung ist straßenseitig angehoben und verschoben.
Nachdem die Schäden durch den privaten Anlieger gemeldet worden waren,
hat die Verwaltung den Mauerfuß freilegen lassen, um das Ausmaß der die
Schäden verursachenden Wurzeln festzustellen. Dabei hat sich ergeben, dass
Dimension und Lage der Wurzeln das Abtrennen nicht zulassen.Seite 1 von 7

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Bei ungehindertem Wachstum des Baumes ist es unvermeidbar, dass die
Schäden zunehmen werden. Um weiteren Beschädigungen an privatem und
öffentlichem Eigentum im Baumumfeld vorzubeugen und zu erwartende
Schadenersatzforderungen abzuwenden, beantragt die Verwaltung das Erteilen
der Fällgenehmigung für diese Birke.
An gleichem Standort kann eine geeignete Ersatzpflanzung durchgeführt
werden. Hierbei müssten dann entsprechende Schutzeinrichtungen in die
Baumgrube eingebaut werden, damit Schäden im Baumumfeld ausgeschlossen
werden können.
Anlage/n
1 Bilder Birke (Wurzeln, Risse Mauer und Hebungen Pflasterung) (öffentlich)Seite 2 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de