201226 · Beschlussvorlage
Fällung einer Birke in der Oberaustraße in Bonn-Bad Godesberg (Mehlem)
Kerndaten
- Nummer
- 201226
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201226 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung einer Birke in der Oberaustraße in Bonn- Bad Godesberg (Mehlem) Beratungsfolge Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Birke mit 170 cm Stammumfang in der Oberaustraße in 53179 Bonn (Mehlem) wird erteilt. Begründung Die Oberaustraße ist im Verkehrsgrün auf Höhe der Haus-Nr. 103 mit einer Birke (Betula pendula) bepflanzt. Dieser Baum wird im Baumkataster unter der Baum ID 47870 geführt und weist bei 15 m Kronendurchmesser und 18 m Höhe einen Stammumfang von 170 cm auf. Der Zustand der Birke wird mit gut bewertet. Der Standort befindet sich in einem Baumbeet im Eckbereich Oberaustraße/Hildebrandstraße mit einem Freiraum von ca. 120 cm zwischen Stammfuß und privater Vorgartenmauer. Das starke Wachstum des Baumes hat dazu geführt, dass die Mauer in Stammnähe bereits zweimal und ein weiteres Mal in ca. 6 m Abstand vom Stamm gebrochen ist. Ebenfalls durch Unterwurzelung kommt es zu Pflasterhebungen in der Hauszuwegung, die gleichzeitig als Garagenzufahrt dient. Im öffentlichen Verkehrsraum sind die Gehwegplatten schon einmal neu verlegt worden, die Beeteinfassung ist straßenseitig angehoben und verschoben. Nachdem die Schäden durch den privaten Anlieger gemeldet worden waren, hat die Verwaltung den Mauerfuß freilegen lassen, um das Ausmaß der die Schäden verursachenden Wurzeln festzustellen. Dabei hat sich ergeben, dass Dimension und Lage der Wurzeln das Abtrennen nicht zulassen.Seite 1 von 7 Seite 2 Bei ungehindertem Wachstum des Baumes ist es unvermeidbar, dass die Schäden zunehmen werden. Um weiteren Beschädigungen an privatem und öffentlichem Eigentum im Baumumfeld vorzubeugen und zu erwartende Schadenersatzforderungen abzuwenden, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung für diese Birke. An gleichem Standort kann eine geeignete Ersatzpflanzung durchgeführt werden. Hierbei müssten dann entsprechende Schutzeinrichtungen in die Baumgrube eingebaut werden, damit Schäden im Baumumfeld ausgeschlossen werden können. Anlage/n 1 Bilder Birke (Wurzeln, Risse Mauer und Hebungen Pflasterung) (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de