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201225 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalerneuerung Königswinterer Straße in Bonn-Oberkassel im Abschnitt zwischen Langemarckstraße und Altrheinstraße

Nummer
201225
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
02.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Königswinterer Straße in Bonn-Oberkassel im Abschnitt zwischen
Langemarckstraße und Altrheinstraße
Kanalerneuerung Königswinterer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und
den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitiert auch der Kanal in der Königswinterer Straße
im Bereich zwischen Langemarckstraße und Altrheinstraße in Beuel-Oberkassel.
Der Baubeginn ist für den 27.07.2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Der Verkehr kann jedoch weiterhin an der Baustelle mit Hilfe einer
Ampelanlage vorbeigeführt werden.
Die Zufahrt zu den Grundstücken wird teilweise nicht möglich sein. Darüber werden die
betroffenen Eigentümer rechtzeitig durch die Baufirma informiert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der von der Königswinterer Straße von Langemarckstraße bis Altrheinstraße
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2

5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR)
6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR)
7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR)
8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR)
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Dezember 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E
Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Franz Manfred Büchel, Telefon 0228 - 77 36 30
franz.buechel@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Corona Virus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail
oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juli 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de