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201221-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahnenmasten in Beuel

Nummer
201221-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201221 Fahnenmasten in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201221-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Fahnenmasten in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
An städtischen Gebäuden, sowie auf städtischen und auch nichtstädtischen
Verkehrsflächen (z.B. Beueler Bahnhof) existieren über 500 Fahnenmaste.
Bisher gibt es innerhalb der Verwaltung keine zentrale Zuständigkeit bzgl. der
Verkehrssicherungspflicht und der damit einhergehenden Wartung und
Instandhaltung der Masten. Diese ergibt sich aus der bilanziellen Zuordnung
der jeweiligen Flächen gemäß dem NKF (z.B. Amt für Stadtgrün, Tiefbauamt,
Städtisches Gebäudemanagement).
Bei den Fahnenmasten (163), die unmittelbar an Verwaltungs- und
Schulgebäuden sowie Hallen stehen, liegt die Verkehrssicherungspflicht sowie
Beflaggung beim Städtischen Gebäudemanagement.
In anderen Fällen ist je nach Fläche z.B. das Amt für Stadtgrün oder das
Tiefbauamt für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, die Beflaggung
bzw. Belegungsrechte werden durch das Presseamt wahrgenommen.
Daneben gibt es aber auch Sonderfälle, wenn es sich bei dem Standort um
keine städtische Fläche handelt (z.B. Platz der vereinten Nationen, Bahnhof
Beuel).
Die Verwaltung stellt sicher, dass zeitnah die Fahnenmaste im Stadtbezirk
Beuel (Bahnhof Beuel, Rheinufer/ Bahnhöfchen, Rheinufer/ Fähre) überprüft
und –sofern notwendig- instandgesetzt werden.
Die Verwaltung greift die Thematik auf und prüft in diesem Rahmen auch den
Vorschlag einer Zuordnung zu der Bezirksverwaltungsstelle Beuel.
Die Verwaltung berichtet in einer der nächsten Sitzungen.
Anlage/n
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