201221-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahnenmasten in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 201221-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201221-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Fahnenmasten in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: An städtischen Gebäuden, sowie auf städtischen und auch nichtstädtischen Verkehrsflächen (z.B. Beueler Bahnhof) existieren über 500 Fahnenmaste. Bisher gibt es innerhalb der Verwaltung keine zentrale Zuständigkeit bzgl. der Verkehrssicherungspflicht und der damit einhergehenden Wartung und Instandhaltung der Masten. Diese ergibt sich aus der bilanziellen Zuordnung der jeweiligen Flächen gemäß dem NKF (z.B. Amt für Stadtgrün, Tiefbauamt, Städtisches Gebäudemanagement). Bei den Fahnenmasten (163), die unmittelbar an Verwaltungs- und Schulgebäuden sowie Hallen stehen, liegt die Verkehrssicherungspflicht sowie Beflaggung beim Städtischen Gebäudemanagement. In anderen Fällen ist je nach Fläche z.B. das Amt für Stadtgrün oder das Tiefbauamt für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, die Beflaggung bzw. Belegungsrechte werden durch das Presseamt wahrgenommen. Daneben gibt es aber auch Sonderfälle, wenn es sich bei dem Standort um keine städtische Fläche handelt (z.B. Platz der vereinten Nationen, Bahnhof Beuel). Die Verwaltung stellt sicher, dass zeitnah die Fahnenmaste im Stadtbezirk Beuel (Bahnhof Beuel, Rheinufer/ Bahnhöfchen, Rheinufer/ Fähre) überprüft und –sofern notwendig- instandgesetzt werden. Die Verwaltung greift die Thematik auf und prüft in diesem Rahmen auch den Vorschlag einer Zuordnung zu der Bezirksverwaltungsstelle Beuel. Die Verwaltung berichtet in einer der nächsten Sitzungen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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