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201221 · Antrag

Fahnenmasten in Beuel

Nummer
201221
Art
Antrag
Veröffentlicht
01.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201221-1 ST Fahnenmasten in Beuel

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Antrag
öffentlich
201221
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Beuel
MdL Guido Déus
Günter Dederichs
SPD Bezirksfraktion Beuel
Dieter Schaper
Ralf Laubenthal
FDP Bezirksfraktion Beuel
Dr. Martin Eßer
01.07.2020 gez. Déus
Fahnenmasten in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Alle sich im Stadtbezirk Beuel auf öffentlicher Fläche oder wo die Stadt Bonn
vertraglich gebunden ist stehenden Fahnenmasten werden überprüft und ggf.
instandgesetzt.
Darüber hinaus wird der Bezirksvertretung Beuel die festgelegte Zuständigkeit
dargestellt.
Sollte es womöglich keine geregelte Zuständigkeit für die Fahnenmasten
geben, regen wir an, dass die Bezirksverwaltungsstelle Beuel die
organisatorische und operative Betreuung der im Stadtgebiet Beuel
aufgestellten Fahnenmasten übernimmt.
Notwendige finanzielle Aufwendungen für die Reparatur und Instandhaltung der
Fahnenmasten erfolgen aus Mitteln des Feuerwehrtopfes des jeweiligen
Haushaltsjahres. Mit den Arbeiten werden geeignete Fachfirmen beauftragt.
Das Beflaggungsrecht durch das Presseamt bleibt hiervon unberührt.
Begründung
Wir Mandatsträger wurden jetzt des Öfteren auf die Fahnenmasten u.a. am
Beueler Bahnhof angesprochen. Es gibt einen Vertrag mit der Deutschen Bahn.
Mehrmalige Nachfragen haben immer wieder zum gleichen Ergebnis geführt.
Da mit den Fahnenmasten Werbung für die Stadt und städtische
Großveranstaltungen gemacht wird, sollten diese auch InstandgehaltenSeite 1 von 2

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werden. Für eine Stadt dieser Größenordnung sind defekte Fahnenmasten
oder nicht belegte Fahnenmasten keine positive Außenwirkung.
Ausgenommen von den Regelungen sind die am „Mirecourtplatz“ errichteten
Fahnenmasten, zu deren Reparatur und Instandhaltung sich das
Partnerschaftskomitee Beuel-Mirecourt vertraglich verpflichtet hat.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de