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201214-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen

Nummer
201214-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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  1. 201214 Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201214-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Verpflichtende Photovoltaik bei
Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche
Unternehmen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Entscheidung
Die Verwaltung nimmt zum Inhalt des Antrags wie folgt Stellung:
Zu 1) Vertragliche Verpflichtung
Bei einem reinen Grundstücksverkauf ohne Bebauungsplanverfahren werden
im Kaufvertrag die Anforderungen des Ratsbeschlusses 14.04.2011 (DS-Nr.
1013444) zur Errichtung eines KfW-Effizienzhaus 55 bezogen auf die
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der
Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013) vertraglich vereinbart und bei
Nichtberücksichtigung durch Vertragsstrafe pönalisiert.
Auch bei städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit der Aufstellung von
Bebauungsplänen wird dieser KfW-Effizienzhaus-Standard vereinbart.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen, ob eine entsprechende
Verpflichtung auch im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Beseitigung des
Klimanotstandes aufgenommen werden kann. Dabei sind auch die
Themen "Angemessenheit öffentlich-rechtlicher
Vereinbarungen", "Gleichbehandlung von Gewerbe-, Büro-, Wohnungbau- und
Gemeinbedarfsanlagen" und "Verwaltungskapazitäten zur Vollzugskontrolle
lang andauernder Verpflichtungen" zu prüfen. Für zukünftige Verträge ab 2021
wird eine Verpflichtung von der Verwaltung vorgeschlagen. Eine entsprechende
Beschlussvorlage wird vorgelegt, sh. DS-Nr.: 201344.
Zu 2) Angebot der Beratungsleistungen der Bonner Energieagentur
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung zukünftig potentielle Erwerber
auf das Beratungsangebot städtischer Dienststelle hinweisen.
Anlage/n
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