201214-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen
Kerndaten
- Nummer
- 201214-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.794 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201214-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Entscheidung Die Verwaltung nimmt zum Inhalt des Antrags wie folgt Stellung: Zu 1) Vertragliche Verpflichtung Bei einem reinen Grundstücksverkauf ohne Bebauungsplanverfahren werden im Kaufvertrag die Anforderungen des Ratsbeschlusses 14.04.2011 (DS-Nr. 1013444) zur Errichtung eines KfW-Effizienzhaus 55 bezogen auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013) vertraglich vereinbart und bei Nichtberücksichtigung durch Vertragsstrafe pönalisiert. Auch bei städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen wird dieser KfW-Effizienzhaus-Standard vereinbart. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen, ob eine entsprechende Verpflichtung auch im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Beseitigung des Klimanotstandes aufgenommen werden kann. Dabei sind auch die Themen "Angemessenheit öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen", "Gleichbehandlung von Gewerbe-, Büro-, Wohnungbau- und Gemeinbedarfsanlagen" und "Verwaltungskapazitäten zur Vollzugskontrolle lang andauernder Verpflichtungen" zu prüfen. Für zukünftige Verträge ab 2021 wird eine Verpflichtung von der Verwaltung vorgeschlagen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird vorgelegt, sh. DS-Nr.: 201344. Zu 2) Angebot der Beratungsleistungen der Bonner Energieagentur Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung zukünftig potentielle Erwerber auf das Beratungsangebot städtischer Dienststelle hinweisen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de