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201214-1 AA · Änderungsantrag

Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen Antrag zur Vorlage 201214

Nummer
201214-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 52,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201214 Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen

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Änderungsantrag
öffentlich
201214-1 AA
Antragsteller/in:
Dipl.-Ing. Angelika Esch
Dr. rer. nat. Stephan Eickschen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
01.09.2020
Verpflichtende Photovoltaik bei
Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche
Unternehmen
Antrag zur Vorlage 201214
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
In Punkt 1 wird der erste Satz wie folgt geändert:
Bei Grundstücksverkaufsverträgen und bei Erbpachtverträgen der Stadt an
gewerbliche Unternehmen, bei denen die vorgesehene Bebauung Strombedarf
bedingt, ist in der Regel die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) zu
vereinbaren.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
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