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201214 · Antrag

Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen

Nummer
201214
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201214-1 AA Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen Antrag zur Vorlage 201214
  2. 201214-1 ST Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen

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Antrag
öffentlich
201214
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
Verpflichtende Photovoltaik bei
Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche
Unternehmen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt an gewerbliche Unternehmen, bei
denen die vorgesehene Bebauung Strombedarf bedingt, ist die Installation von
Photovoltaikanlagen (PV) zu vereinbaren. Entsprechend wird bei einem
Abschluss städtebaulicher Verträge unter den Voraussetzungen des §11 (1) Nr.
4 BauGB die Installation einer PV Anlage vorgegeben.
2. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen strebt die Stadt Bonn an,
Beratungsleistungen über das Amt für Wirtschaftsförderung, der Bonner
Energieagentur etc. für Gewerbe, Handwerksbetriebe, Unternehmen etc.
anzubieten.
Begründung
Je größer, je mehr, desto besser – diese einfache Regel gilt bei der
Photovoltaik über weite Strecken. Und zwar nicht nur, weil größere Anlagen
mehr fürs Klima tun als kleinere. Bisher läuft der Ausbau der Sonnenenergie in
Nordrhein-Westfalen allerdings eher schleppend, wie der Landesverband
Erneuerbare Energie (LEE) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für
Solarenergie (DGS) Anfang Februar 2020 mitteilte. Bei rund 11 Millionen
Dächern in NRW gibt es erst 280 000 Solaranlagen. Damit werden lediglich
etwa 3% des Stroms in NRW aus Sonnenenergie erzeugt, nach dem
Solarkataster des Landes sind aber 50% möglich. Brachliegende Potentiale zur
Energiegewinnung müssen deshalb vermehrt ausgeschöpft werden.
Das Baugesetzbuch ermöglicht die Errichtung und Nutzung von Anlagen und
Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung
oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
oder Kraft-Wärme-Kopplung.Seite 1 von 2

Seite 2
Auch die Bonner Unternehmen müssen einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt
bzw. Ausbau der biologischen Vielfalt und Klimaanpassung leisten.
Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen stellt einen
unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung
und zur Reduktion von Luftschadstoffen dar. Zudem werden durch PV Anlagen
Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de