201214 · Antrag
Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen
Kerndaten
- Nummer
- 201214
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201214 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag Verpflichtende Photovoltaik bei Grundstücksverkäufen der Stadt an gewerbliche Unternehmen Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt an gewerbliche Unternehmen, bei denen die vorgesehene Bebauung Strombedarf bedingt, ist die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) zu vereinbaren. Entsprechend wird bei einem Abschluss städtebaulicher Verträge unter den Voraussetzungen des §11 (1) Nr. 4 BauGB die Installation einer PV Anlage vorgegeben. 2. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen strebt die Stadt Bonn an, Beratungsleistungen über das Amt für Wirtschaftsförderung, der Bonner Energieagentur etc. für Gewerbe, Handwerksbetriebe, Unternehmen etc. anzubieten. Begründung Je größer, je mehr, desto besser – diese einfache Regel gilt bei der Photovoltaik über weite Strecken. Und zwar nicht nur, weil größere Anlagen mehr fürs Klima tun als kleinere. Bisher läuft der Ausbau der Sonnenenergie in Nordrhein-Westfalen allerdings eher schleppend, wie der Landesverband Erneuerbare Energie (LEE) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie (DGS) Anfang Februar 2020 mitteilte. Bei rund 11 Millionen Dächern in NRW gibt es erst 280 000 Solaranlagen. Damit werden lediglich etwa 3% des Stroms in NRW aus Sonnenenergie erzeugt, nach dem Solarkataster des Landes sind aber 50% möglich. Brachliegende Potentiale zur Energiegewinnung müssen deshalb vermehrt ausgeschöpft werden. Das Baugesetzbuch ermöglicht die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.Seite 1 von 2 Seite 2 Auch die Bonner Unternehmen müssen einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt bzw. Ausbau der biologischen Vielfalt und Klimaanpassung leisten. Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen stellt einen unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduktion von Luftschadstoffen dar. Zudem werden durch PV Anlagen Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de