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201209 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Wirtschaftsjahr 2019, Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses

Nummer
201209
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201209
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Feststellung des Jahresabschluss der
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das
Wirtschaftsjahr 2019, Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der
Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
19.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Heilmaier &
Partner GmbH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 der
Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von 11.247.135,68 EUR,
einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 201.248,88 EUR
sowie den Lagebericht fest.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 201.248,88 EUR wird mit dem aus
der Historie bestehenden Verlustvortrag von 66.920,23 EUR verrechnet
und der verbleibende Betrag von 134.328,65 EUR als Gewinnvortrag
auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für
das Jahr 2019 Entlastung erteilt. Der Beschluss obliegt dem Ausschuss
für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen.
4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2019
Entlastung erteilt.
Begründung
Gemäß §4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die
Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen EinrichtungSeite 1 von 6

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"Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die
Verwendung des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß §4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Gemäß §5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der
Betriebsleitung.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie
den Lagebericht geprüft. Hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung, der Buchführung und des Jahresabschlusses 2019 sowie
des Lageberichts haben sich keine Beanstandungen ergeben, so dass die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn –
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum
31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir
den Lagebericht der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
 entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen
wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften derSeite 2 von 6

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Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen undSeite 3 von 6

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Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur
Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher –
beabsichtigter oder unbeabsichtigter –falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei
Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, einSeite 4 von 6

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Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den
gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf
die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der
Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
vermittelt.
 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den
gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu
den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.Seite 5 von 6

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Krefeld, den 08. April 2020
Dr. Heilmaier & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der
Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu
entnehmen. Nachdem die Betriebsergebnisse in den Jahren 2006 bis
2011 mit jährlichen Defiziten zwischen 253 und 1.044 TEUR
abschlossen, setzt sich im Wirtschaftsjahr 2019 der positive Trend der
letzten Jahre mit einem Gewinn in Höhe von rund 201 TEUR fort.
Ein Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen. Insofern soll
der Jahresüberschuss 2019 mit dem noch bestehenden Verlustvortrag
aus dem Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 66.920,23 EUR verrechnet
werden und der verbleibende Betrag als Gewinnvortrag auf neue
Rechnung in Höhe von 134.328,65 EUR vorgetragen werden.
Anlage/n
1 Jahresabschlussbericht Seniorenzentren 2019 (nichtöffentlich)Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de