201208 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalsanierung Königswinterer Straße und Siegburger Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201208
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 30.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Siegburger Straße und Königswinterer Straße in Bonn-Beuel Kanalsanierung Königswinterer Straße und Siegburger Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitieren auch die Abwasserkanäle in der Königswinterer Straße und der Siegburger Straße. Am 20. Juli 2020 beginnt die Sanierung von Kanälen in diesen beiden Straßen. In der Königswinterer Straße ist der Abschnitt zwischen der Bahnunterquerung Friedrich-Breuer-Straße bis zur Siegburger Straße betroffen, in der Siegburger Straße das Areal von Gartenstraße bis zur Königswinterer Straße. Es müssen dort 31 Straßenabläufe einschließlich der Anschlussleitungen erneuert werden. Ein Schacht wird zurückgebaut. Im Anschluss wird der Kanal durch eine andere Firma mit einem sogenannten Liner in unterirdischer Bauweise saniert. Insgesamt werden ca. 635 m Betonrohr mit einer Dimension Ei 600/900 mm im Schlauchlinerverfahren saniert. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des ABK‘s durchgeführt. Hierbei handelt es sich um das Abwasserbeseitigungskonzept, die Maßnahmen werden unter der Nr. 183005 (Siegburger Straße) und Nr. 183001 (Königswinterer Straße) geführt. Die Siegburger Straße wird für die Dauer der dort erfolgenden Arbeiten in Fahrtrichtung Königswinterer Straße gesperrt. Die Umleitungstrecken werden ausgeschildert. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der von der Siegburger Straße/Königswinterer Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt worden.Seite 1 von 2 Diese beträgt: 3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 € bis 9,00 €) 4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 € bis 11,00 €) 5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 € bis 12,50 €) 5,50 € bis 10,00 € je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 € bis 13,50 €). Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende November fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 41 63 ralf.wassmann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßenaus- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) baubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Annekatrin Hudec, Telefon 0228 - 77 26 68 annekatrin.hudec@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona Virus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juni 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de