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201208 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung Königswinterer Straße und Siegburger Straße

Nummer
201208
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
30.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Siegburger Straße und Königswinterer Straße in Bonn-Beuel
Kanalsanierung Königswinterer Straße und Siegburger Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und
den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitieren auch die Abwasserkanäle in der
Königswinterer Straße und der Siegburger Straße. Am 20. Juli 2020 beginnt die Sanierung von
Kanälen in diesen beiden Straßen. In der Königswinterer Straße ist der Abschnitt zwischen der
Bahnunterquerung Friedrich-Breuer-Straße bis zur Siegburger Straße betroffen, in der Siegburger
Straße das Areal von Gartenstraße bis zur Königswinterer Straße.
Es müssen dort 31 Straßenabläufe einschließlich der Anschlussleitungen erneuert werden. Ein
Schacht wird zurückgebaut. Im Anschluss wird der Kanal durch eine andere Firma mit einem
sogenannten Liner in unterirdischer Bauweise saniert. Insgesamt werden ca. 635 m Betonrohr mit
einer Dimension Ei 600/900 mm im Schlauchlinerverfahren saniert.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des ABK‘s durchgeführt.
Hierbei handelt es sich um das Abwasserbeseitigungskonzept, die Maßnahmen werden unter der
Nr. 183005 (Siegburger Straße) und Nr. 183001 (Königswinterer Straße) geführt.
Die Siegburger Straße wird für die Dauer der dort erfolgenden Arbeiten in Fahrtrichtung
Königswinterer Straße gesperrt. Die Umleitungstrecken werden ausgeschildert.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der von der Siegburger Straße/Königswinterer Straße erschlossenen
Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes
Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke
werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere
Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei
Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
ermittelt worden.Seite 1 von 2

Diese beträgt:
3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 € bis 9,00 €)
4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 € bis 11,00 €)
5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 € bis 12,50 €)
5,50 € bis 10,00 € je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 € bis 13,50 €).
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende November fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E
Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 41 63
ralf.wassmann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßenaus- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
baubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Annekatrin Hudec, Telefon 0228 - 77 26 68
annekatrin.hudec@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona Virus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der
Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juni 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de