201202 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“
Kerndaten
- Nummer
- 201202
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201202 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Neugestaltung Bonner Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis Rosental“ auf Grundlage der Aussagen des Masterplans Innere Stadt Bonn ein neues Wettbewerbsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Vorentwurf für diesen Bereich zu erhalten, auf dem die weitere Planung und Umsetzung aufbauen kann. Begründung Am 04.07.2019 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, dass das Projekt Rheinufergestaltung für das Antragsjahr 2020 zur Städtebauförderung im Rahmen des Masterplan 2.0 angemeldet wird sowie das Projekt für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren ist (Ds.-Nr. 1911980). Aufbauend auf diesem Beschluss wurden weitere Inhalte zu diesem Projekt ausgearbeitet (Ds.-Nr. 1911980NV5) und beschlossen. Auch in der Projektliste für den neuen Förderantrag, welche am 18.06.2020 durch den Rat bestätigt wurde (DS-Nr. 200560) ist das Projekt enthalten. Das Gesamtprojekt Neugestaltung Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis Rosental soll in der Förderperiode 2021 bis 2025 im Rahmen eines Gesamtkonzeptes geplant, und dann in einzelnen Bauabschnitten nacheinander umgesetzt werden. Die weitere Planung soll in 3 einzelnen Bauabschnitten erfolgen: Bauabschnitt 1: Erste Fährgasse bis Kennedybrücke, bauliche Umsetzung ab 2023 Bauabschnitt 2: Kennedybrücke bis Rosental, bauliche Umsetzung ab 2025 Es ist vorgesehen, den 3. Bauabschnitt: Erste Fährgasse bis Zweite Fährgasse, ab 2027 umzusetzen. Dieser Bauabschnitt ist jedoch nicht Teil des aktuellen Förderantrags im Rahmen des Masterplans 2.0, da die Förderperiode vorherSeite 1 von 11 Seite 2 endet. Dieser Bereich soll im Rahmen des nachfolgenden Förderzeitraumes angemeldet werden. Vorheriges Wettbewerbsverfahren 2007 wurde die Auslobung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich von der Beethovenhalle bis zum UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt. Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs war es, das linksrheinische Ufer zwischen Beethovenhalle und UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzuwerten sowie die Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro A24_landschaft aus Berlin. Für das Gesamtprojekt „Stadt zum Rhein“ konnte im Rahmen der Regionale 2010 nicht der „A-Status“ und damit keine Förderung erreicht werden. Neues Wettbewerbsverfahren In den vergangenen 10 Jahren haben sich viele Ansprüche und Rahmenbedingungen an Freiräume sehr stark gewandelt. So gibt es einige, maßgebende neue Herausforderungen, die zwingend in eine Neugestaltung einfließen müssen. Hier sind besonders Anpassungen an den Klimawandel und auch weitergehende Fragen zur Mobilität zu integrieren. Da diese wesentlichen, für die heutige Planung wichtigen Punkte in der Gestaltung berücksichtigt werden müssen, ist ein neues Wettbewerbsverfahren, in dem die aktuellen Fragestellungen hinsichtlich Klima, Verkehr, Denkmalschutz aber auch die veränderten Tourismusansprüche Berücksichtigung finden, erforderlich. Im Herbst 2020 soll daher ein neues Wettbewerbsverfahren starten, welches im Frühjahr 2021 in einer Preisgerichtssitzung einen Vorentwurf für den Gesamtbereich auswählt, auf dem die weitere Entwurfsplanung aufbauen und umgesetzt werden kann. Hierzu soll kurzfristig ein Büro beauftragt werden, welches das Wettbewerbsverfahren vorbereiten und durchführen soll. Beteiligung Auch um die Identifikation mit einem neuen Bonner Rheinufer zu fördern, besteht die Notwendigkeit der Einbindung vieler Akteure im Rahmen eines Beteiligungsprozesses. In dem Projekt RheinRaumBonn haben sich Studierende der Alanus Hochschule mit der Thematik Rheinufer bereits auseinandergesetzt. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgte in der 20. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates am 12.12.2018. Vorschlag war unter anderem Bürger bei der Gestaltung partizipieren zu lassen. Es wurde bereits ein Beteiligungskonzept ausgearbeitet (Ds.-Nr. 200648). In diesem sind bereits erste Empfehlungen zu Beteiligungen im Vorfeld des zeitnahen Projektstarts sowie in den weiteren Planungsphasen vorgesehen. Entsprechend sind diese im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu berücksichtigen, so dass der im Frühjahr 2021 ausgewählte Preisträger von Anwohnern, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Interessensgemeinschaften mitgetragen wird.Seite 2 von 11 Seite 3 Ausgangslage Allgemein Seit jeher zieht es den Menschen ans Gewässer. Viele große Städte wurden an bedeutenden Strömen errichtet. London an der Themse, Rom am Tiber, Hamburg an der Elbe. Und Bonn entstand am Rhein. Neben Ver- und Entsorgung war der Rhein immer bedeutend für den Warenverkehr der Binnenschifffahrt und unverzichtbar z.B. zur Zeit Beethovens in der kurfürstlichen Residenzstadt. Stolz präsentieren sich Städte auf der dem Gewässer zugewandten Seite. So auch Bonn – bis zur Zerstörung der Bonner Altstadt am Rheinufer und dem damit verbundenen Verlust des Stadtpanoramas im zweiten Weltkrieg. Heute besteht dringender Handlungsbedarf. Dem Bonner Rheinufer fehlt es in Teilen an gestalterischer Attraktivität, u.a. die Verbindungen zur Innenstadt sind nicht klar erkennbar und die teilweise maroden Stützmauern erfordern eine Sanierung. Das Rheinufer soll wieder ein Ort der Identifikation, der lokalen Geschichte, des kulturellen Erbes werden – eine Visitenkarte der Stadt. Auch wenn das Rheinufer derzeit nicht über den Glanz aus früheren Zeiten verfügt, so hat es an Bedeutung kaum verloren, wenn nicht sogar zugenommen, muss es doch zahlreiche Funktionen erfüllen. Bei der Sanierung des Rheinufers müssen bestehende Raumansprüche und Nutzungen genauso berücksichtigt werden wie zukünftige Funktionen und Planungsrestriktionen. Bisher gelaufene Planungen und Wettbewerbe haben noch nicht zum abschließenden Ergebnis geführt. Jedoch stellen sie wichtige Schritte im Planungsprozess „Neugestaltung Rheinufer“ dar. Quartier am Rheinufer Mit der Satzung der Bundesstadt Bonn über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bonn „Quartier am Rheinufer“ vom 7.7.2006, zuletzt am 28.08.2008 (DS-Nr. 0610959NV7) wurde im vereinfachten Sanierungsverfahren eine Förderkulisse für die Aufwertung des öffentlichen Raumes geschaffen. Stadt zum Rhein 2007 wurde mit der Beschlussvorlage DS-Nr. 0713073 die Auslobung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich von der Beethovenhalle bis zum UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010 beschlossen. Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs war es, das linksrheinische Ufer zwischen Beethovenhalle und UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzuwerten sowie die Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro a24_landschaft aus Berlin (DS-Nr. 0811634). Für das Gesamtprojekt „Stadt zum Rhein“ konnte im Rahmen der Regionale 2010 nicht der „A-Status“ und damit kein erhöhter Fördersatz erreicht werden. Jedoch wird weiterhin eine Förderung für die Umsetzung des Projektes verfolgt. Im Anschluss an den Wettbewerb wurde von dem Wettbewerbsgewinner, dem Büro a24_landschaft, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einSeite 3 von 11 Seite 4 Gestaltungshandbuch erstellt. Das Gestaltungshandbuch legt die stadtstrukturellen Rahmenbedingungen für die weitere Planung und die Gestaltungselemente für die einzelnen Maßnahmen fest. Beispielsweise sind hier Wegebeläge und Beleuchtung sowie Mobiliar festgelegt. Besondere Berücksichtigung haben die Themen Barrierefreiheit, Tourismus und Hochwasserschutz gefunden. Es zeigt weiterhin Defizite und Handlungsbedarfe auf. Das Gestaltungshandbuch wurde als Richtlinie für die Gestaltung der einzelnen Maßnahmen von der BV Bonn am 22.06.2010 beschlossen (DS-Nr. 1011168). Ein Element aus den Wettbewerbsergebnissen befindet sich gegenwärtig in Umsetzung, der 1. Bauabschnitt „Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll“. (DS-Nr. 1910115). Masterplan Innere Stadt Der Masterplan Innere Stadt entstand 2013 auf Grundlage eines dialogorientierten, kooperativen Prozesses. Die „Innere Stadt“ nimmt sich der zentralen Aufgabe Ausbau der Lebensqualität in der Stadt an und versteht sich als Orientierungsrahmen für die räumliche und funktionale Entwicklung der „Inneren Stadt“ Bonns. Die zukünftige „Innere Stadt“ Bonns öffnet sich und strahlt nicht nur sinnbildlich, sondern vor allem funktional über ihre heutigen Grenzen hinaus. Eine zentrale Aufgabe ist es, die Innere Stadt zum Rhein zu öffnen. Derzeit fehlen attraktive Verbindungen an den Rhein, was die Zugänglichkeit für unterschiedliche Nutzergruppen deutlich erschwert. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht werden können. Drei Leitmotive – Urbanes C, Bonner Promenaden und Grüne Trittsteine – fördern den Anschluss des Rheinufers an die Stadt. Weiter dient der Masterplan Innere Stadt als Grundlage für Anträge für Förderprogramme des Bundes und Landes. Der Masterplan greift das Projekt „Stadt zum Rhein“ auf und thematisiert Aufwertung und Gestaltung des Rheinufers und der Rheinpromenade. Er benennt Maßnahmen durch welche die Rheinpromenade und das nähere Umfeld aufgewertet werden sollen. Anforderungen an Planungen für das Bonner Rheinufer Damit das Rheinufer seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann, müssen zahlreiche Aspekte bei der Planung und Umsetzung beachtet werden. So sind der Rhein und seine Ufer prägendes Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden Menschen. Je nach Ausprägung werden die Rheinufer zum Joggen, Fahrrad fahren, Sitzen, Ruhen oder Flanieren genutzt. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und demographischer Bevölkerungsgruppen ein. Hier werden soziale Kontakte und Kommunikation, einschließlich kultureller Aktivitäten gefördert. Ein gesellschaftlicher Zusammenhang wird gestärkt. Die Aufenthaltsqualität soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen gesteigert werden.Seite 4 von 11 Seite 5 Tourismus/Wirtschaft Mit Beginn des organisierten Massentourismus, Ende des 19. Jahrhunderts, war Bonn ein beliebtes touristisches Ziel. Die einmalige topografische Lage mit Blick auf das Siebengebirge ist auch heute noch ein entscheidendes Attraktivitätsmerkmal Bonns. Heute ist Bonn vor allem Ausgangspunkt für Ausflüge ins romantische Rheintal. 2018 zählte die Stadt etwa 1,5 Millionen Übernachtungen, was einer Anzahl von etwa 750.000 Besucherinnen und Besuchern entspricht, viele davon waren Geschäftsreisende. Die Zahl der Tagesgäste liegt deutlich höher. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor Bonns und hat noch Entwicklungspotenzial. Am Rheinufer in Bonn, in der Nähe der Beethovenhalle, lassen Touristen ihren Blick in der Ferne über das romantische Rheintal schweifen. Jedoch lädt der heutige Zustand der Rheinpromenade im Planungsraum aus bereits geschilderten Gründen nicht zum Verweilen ein. Die Verbindungen von Stadt und Rhein werden derzeit in dem Bereich „Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll“ verbessert. Der Höhenunterschied bis zur Uferpromenade wird zukünftig auch über einen dort installierten Aufzug überwunden werden können, sodass hier Barrierefreiheit gegeben sein wird. Das Rheinufer wird dadurch etwas besser von der Stadt aus erreichbar sein. Doch allein diese eine Verbindung oder die Einrichtung von temporären Angeboten, werden der Bedeutung der Bonner Rheinpromenade nicht gerecht. Insbesondere die Gestaltung weist o.g. Defizite auf und erfordert eine ganzheitliche Planung und Bearbeitung. Verkehrsraum Das Bonner Rheinufer ist ein stark beanspruchter Verkehrsraum. Neben der vielfältigen Nutzung durch Fußgänger beinhaltet das Rheinufer Straßen, Schiffsanlegestellen und Radfahrwege. Das Verkehrsgutachten zum City- Bogen kommt zum Ergebnis, dass die vollständige Herausnahme der motorisierten Verkehre im Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse und ggf. auch darüber hinaus nicht möglich sein wird. Die Brückenumfahrten, insbesondere die Verkehrsführung am Brassertufer ist für eine funktionierende Straßenumfahrung unverzichtbar. Bei Optimierungen der Verkehrsführung darf nicht vernachlässigt werden, dass sich am Rheinufer feste Strukturen wie Tiefgarageneinfahrten befinden, die sich nicht verlegen lassen und deren dauerhafte Zugänglichkeit gewährleistet sein muss. Neben dem Kfz Verkehr macht der Radverkehr einen Großteil der Verkehrsnutzung am Bonner Rheinufer aus. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn fahren hier entlang, sondern auch Touristen, welche teilweise Leihräder nutzen. Derzeit wird das Entwicklungskonzept Radverkehr Innenstadt erstellt. Radverkehrszählungen in diesem Rahmen ergaben, dass der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr an manchen Stellen und Tagen sogar dominiert. Das Bonner Rheinufer stellt somit eine wichtige Verkehrsachse für den Radverkehr da und soll Teil der Radschnellroute, im Zuge des Förderprogramms KommunalerKlimaschutz.NRW (DS Nr. 1910059) werden. Die Lösungsfindung des Zielkonfliktes zwischen Radschnellroute bzw. Verkehrsraum und der Rheinpromenade als Erholungsraum wird ein zentraler Aspekt des bevorstehenden Planungsprozesses sein.Seite 5 von 11 Seite 6 Das Bonner Rheinufer wird auch als Parkraum genutzt. Neben PKW – teilweise Dauerparker – befinden sich hier auch Busstellplätze in unmittelbarer Nähe der Beethovenhalle. Neben dem Kfz-Verkehr und dem Radverkehr ist der touristisch initiierte Verkehr nicht zu vernachlässigen. Für Besucher, die innerhalb der Stadt ankommen, ist es teilweise schwer, die Verbindungen zum Rhein zu finden. Diese sollen gestärkt werden. Das Bonner Rheinufer ist auch Hauptanlegestelle für die Schiffstouristik. Busse fahren hier Bushaltezonen an, um Touristen ein- und aussteigen zu lassen. Sind die Bushaltezonen durch parkende PKW belegt, halten die Busse direkt auf dem Fahrweg. Zum einen wird dadurch der Verkehr behindert zum anderen entsteht eine Gefahrensituation für aussteigende Personen durch den Durchgangsverkehr. Das Rheinufer wird von vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern genutzt, wobei jede Nutzungsart einen eigenen Verkehrsraum hat. Bei einer Auflösung dieser Trennung, wie ursprünglich im Gewinnerkonzept „Stadt zum Rhein“ angedacht, muss u.a. beachtet werden, dass weiterhin Anlieferung, Ver- und Entsorgung sowie der Tourismus Verkehr möglich sein müssen. Auch Ausleuchtung der Wege für Fußgänger und Radfahrer sind ein zu beachtender Planungspunkt. Denkmalpflege Im betrachteten Bereich sind zahlreiche Baudenkmäler und Bodendenkmäler vorhanden. Bei jeder Umgestaltung, die Auswirkungen auf ein Denkmal oder seine Umgebung haben könnte, ist die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Im Bereich zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental sind insbesondere die Denkmäler „Treppenaufgang“ vom Rheinufer zur Schaumburg-Lippe Straße und das Konzertgebäude „Beethovenhalle“ mit Freianlage einschließlich des Fritz-Schröder-Ufers zu nennen. Die Freianlage der Beethovenhalle geht in das davorliegende Rheinufer über. Bodenbeläge, Begrünung und Beleuchtung stellen Verbindungselemente dar, die bei einer Neugestaltung des Rheinufers berücksichtigt werden müssen. Weiter befinden sich direkt auf der Rheinpromenade Rheinpavillons aus den 50er Jahren, die ebenfalls unter Denkmalschutz stehen. Bei der Sanierung des Rheinufers muss auch hier der Umgebungsschutz und die Einbindung in das neue Bild beachtet werden. Bei Arbeiten im Bereich von Bodendenkmälern ist zu beachten, dass keine Bodenarbeiten stattfinden können bzw. nur bestimmte Techniken hier zum Einsatz kommen dürfen. Ein bekanntes Bodendenkmal befindet sich direkt nördlich der Kennedybrücke. Hier befinden sich Fundamentreste der ehemaligen Synagoge im Boden und eine oberirdische Gedenkstätte. Auf Höhe des ehemaligen Römerlagers besteht zudem das Anliegen, ein Konzept zur Veranschaulichung der verborgenen Geschichte zu entwickeln. Integriertes Freiraumsystem der Stadt Bonn Mit dem Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991 wurde in Bonn ein Strukturwandel erwartet, für den ein steigender Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen prognostiziert wurde. Zugleich wuchs die Erkenntnis, dass Freiraum in Bonn und der Region ein knappes und wertvolles Gut ist, welches langfristig gesichert werden muss. Das 1997 fertig gestellte „IntegrierteSeite 6 von 11 Seite 7 Freiraumsystem der Stadt Bonn“ (IFS 1997) wurde durch Ratsbeschluss 1998 als eine informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung eingeführt. Es erfüllt somit die Aufgabe eines Steuerungs-/Planungsinstruments, vorrangig in Zuordnung zum Flächennutzungsplan (FNP) aber auch in Ergänzung zum Masterplan „Innere Stadt“, mit dem Ziel der Sicherung und nachhaltigen Entwicklung der Freiflächen im Stadtgebiet von Bonn. Mit dem IFS 2012 (Basisjahr 2012) liegt seit 2014 eine abgeschlossene Überarbeitung des IFS 1997 vor. Es beinhaltet eine bilanzierende Evaluierung und Aktualisierung der Planungsziele nach 15 Jahren. Als Hauptziel des IFS gilt der Erhalt eines Status quo im Verhältnis von Siedlungsflächen zu Freiraum und den damit verbundenen qualitativen Wertsetzungen der Ökologie, wie auch der Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum der Bevölkerung. Das Rheinufer ist im IFS als Kernbereich mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ ausgewiesen. Im IFS 2012 wird der Masterplan „Innere Stadt“ als wichtiger Baustein für die Sicherung und Entwicklung des gesamtstädtischen Freiraumsystems identifiziert. Die Leitmotive Urbanes C, Bonner Promenaden und Grüne Trittsteine werden als Planungsempfehlung in Form von Grünverbindungen dargestellt. Aufbauend auf dem IFS 2012 wurde das Freiraum Monitoring 2017 als eigenständiges Werk erarbeitet. Es untersucht den Ist-Zustand der Bonner Freiraumstruktur (Anlage zur Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1313742NV13). Mit Hilfe des Monitoring Berichts können Aussagen über die Bedeutung von Freiräumen in Bonn gemacht werden. Die Analysen zu Versorgung und Erreichbarkeit von Freiräumen zeigen, dass das Rheinufer im Planungsraum einen essentiellen Freiraum im Herzen Bonns darstellt. Bis zum Jahr 2022 wird die Verwaltung ein überarbeitetes IFS vorlegen. Das Rheinufer als eine der zentralen Bonner Freiflächen wird dabei wieder eine entscheidende Rolle spielen. Naturschutz/Landschaftspflege Große Teile des Vorhabenbereichs sind als Landschaftsschutzgebiet “Rheinufer” geschützt (ordnungsbehördliche Verordnung über das LSG “Rheinufer”, Amtsblatt der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2002). Die Unterschutzstellung erfolgte: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - wegen der Eigenart, Schönheit des Landschaftsbildes und - wegen der besonderen Bedeutung der Parkanlagen für die Naherholung und Freizeitgestaltung. Gemäß der Verordnung sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter der Landschaft verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Zu den Verboten gehören u.a. die Errichtung oder Änderung der Außenseite baulicher Anlagen, Straßen, oder Wege, die Versiegelung oder Verfestigung von Böden sowie die Beseitigung oder Beschädigung von Einzelbäumen, Baumgruppen, -reihen oder –alleen. Das Bonner Rheinufer ist Teil der Biotopverbundfläche 'Rhein zwischen Bad Godesberg und Lülsdorf” mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und ist im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop erfasst. Schutzwürdige Biotope stellen wertvolle Lebensräume für seltene undSeite 7 von 11 Seite 8 gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zu ihrem Überleben bei. Bei einer Umgestaltung des Rheinufers muss auch der Artenschutz beachtet werden. Im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) wird ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen, wobei die aktuellen Vorkommnisse planungsrelevanter Arten im Bereich des Bonner Rheinufers untersucht und potentielle Konflikte durch die Sanierung und Neugestaltung des Rheinufers mit den Vorgaben des Artenschutzes bewertet wird. Es muss berücksichtigt werden, dass der Bereich vollständig im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt und alle Veränderungen (insbesondere die, die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben können) der hochwasseraufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln bedürfen. Klimatische Bedeutung Die Klimaanalyse der Stadt Bonn ergab, dass insbesondere an austauscharmen und heißen Tagen die Gunstwirkung des Rheins in Ufernähe in Form einer reduzierten gefühlten Temperatur deutlich spürbar ist. Grund dafür ist die Verdunstungskühlung des Wasserkörpers, daneben wirkt der Rhein als Durchlüftungsachse. Das Rheinufer bietet an heißen, austauscharmen Tagen bei entsprechender Gestaltung mit verschattenden Elementen Abkühlung und Erholung. Auch deswegen sollte eine Aufwertung und Gestaltung des Rheinufers und der Rheinpromenade erfolgen. Grünflächen, Bäume und Sträucher filtern Schmutzpartikel aus der Luft und tragen so zur Reduzierung von Feinstaub und Treibhausgasen bei, steigern die Luftqualität vor Ort und in der Umgebung. Durch eine höhere Aufenthaltsqualität, z.B. durch grüne Elemente, kann die Nutzung der Rheinufer gestärkt werden. Die bessere Luftqualität und die Bewegungsmöglichkeiten im Freiraum steigern das Wohlbefinden. Unterhaltung/Pflege/Eigentum Bei der Planung darf nicht vernachlässigt werden, dass Grünflächen, Verkehrsflächen und andere Infrastrukturen der Unterhaltung und Pflege unterliegen. Die Erreichbarkeit mit geeigneten Fahrzeugen und Maschinen muss ebenso gewährleistet werden wie die Berücksichtigung von regelmäßigen Rheinhochwassern mit den jeweiligen Folgen für die Wiederherstellung und Reinigung bzw. Unterhaltung. Die Unterhaltung der Grünflächen liegt dabei aktuell in der Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün, die Unterhaltung der Verkehrsfläche in der des Tiefbauamtes und die Reinigung wird durch BonnOrange durchgeführt. Der Stadt Bonn obliegt ferner (auf der Grundlage eines Vertrages mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung) die Unterhaltungspflicht für die Ufermauern, mit dazugehörigem Geländer und das Uferdeckwerk. Dies reicht in den Bereich der fiskalischen Grundstücke hinein. Ähnlich komplex sind die Eigentumsverhältnisse am Bonner Rheinufer. Die eigentliche Bonner Rheinuferpromenade liegt in dem betreffenden Abschnitt im Eigentum der Stadt Bonn. Erst ab dem Rosental ist die Promenade, und teilweise auch der Straßenbereich, nicht mehr im Eigentum der Stadt. DerSeite 8 von 11 Seite 9 Rhein ist jedoch Gewässer 1. Ordnung und damit in der Zuständigkeit der Höheren Wasserbehörde, der Bezirksregierung Köln. Als Bundeswasserstraße spielt noch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Rolle und nicht zuletzt müssen die Ansprüche und Eigentumsverhältnisse der Touristischen Schifffahrt beachtet werden. Die Schiffsanleger benötigen mehrere Genehmigungen und Gestattungsverträge, Flächeneigentümer sind sie jedoch nicht. Infrastrukturen Das Rheinufer muss daneben auch zahlreiche technische Funktionen erfüllen. Eine Funktion als Deich und damit verbunden der Hochwasserschutz betrifft jedoch nur das Beueler Ufer. Ferner verlaufen innerhalb der Rheinufer Ver- und Entsorgungsleitungen wie Abwasser- und Ferngasleitungen. Die bestehenden Abwasseranlagen werden bei der Erarbeitung der Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental berücksichtigt. Die Planung wird mit ausreichendem Vorlauf zur baulichen Umsetzung dem Tiefbauamt zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Formelle Planungen Neben diesen technischen, gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen, ökologischen, strukturellen und symbolischen Funktionen müssen planungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Neben den informellen Planungsinstrumenten wie dem IFS 2012 oder dem Masterplan Innere Stadt müssen insbesondere formelle Planungsinstrumente beachtet werden, die die Nutzungen im Bereich des Bonner Rheinufers verbindlich regeln. Zum einen existieren alte Bebauungspläne im Bereich des Bonner Rheinufers. Diese stellen die Uferpromenade als Verkehrsfläche dar. Der Flächennutzungsplan stellt das Rheinufer in dem Bereich als Grünfläche dar. Daneben sind Teile des Rheinufers, wie bereits beschrieben, durch Verordnung als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Weiter müssen Satzungen der Stadt Bonn beachtet werden z.B. die Baumschutzsatzung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.61.00.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 200.000,00 EUR 5610009028000 / 785200 2020 Einzahlungen 140.000,00 EUR 5610009028000 / 681100 Investiver Finanzsaldo 60.000,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 9 von 11 Seite 10 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Übersicht Planungsraum (öffentlich)Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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