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201202 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“

Nummer
201202
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201202
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung
Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Neugestaltung Bonner
Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis Rosental“ auf Grundlage der
Aussagen des Masterplans Innere Stadt Bonn ein neues
Wettbewerbsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Vorentwurf für
diesen Bereich zu erhalten, auf dem die weitere Planung und Umsetzung
aufbauen kann.
Begründung
Am 04.07.2019 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, dass das
Projekt Rheinufergestaltung für das Antragsjahr 2020 zur Städtebauförderung
im Rahmen des Masterplan 2.0 angemeldet wird sowie das Projekt für den zu
stellenden Förderantrag zu konkretisieren ist (Ds.-Nr. 1911980).
Aufbauend auf diesem Beschluss wurden weitere Inhalte zu diesem Projekt
ausgearbeitet (Ds.-Nr. 1911980NV5) und beschlossen.
Auch in der Projektliste für den neuen Förderantrag, welche am 18.06.2020
durch den Rat bestätigt wurde (DS-Nr. 200560) ist das Projekt enthalten.
Das Gesamtprojekt Neugestaltung Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse
bis Rosental soll in der Förderperiode 2021 bis 2025 im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes geplant, und dann in einzelnen Bauabschnitten
nacheinander umgesetzt werden.
Die weitere Planung soll in 3 einzelnen Bauabschnitten erfolgen:
Bauabschnitt 1: Erste Fährgasse bis Kennedybrücke, bauliche Umsetzung ab
2023
Bauabschnitt 2: Kennedybrücke bis Rosental, bauliche Umsetzung ab 2025
Es ist vorgesehen, den 3. Bauabschnitt: Erste Fährgasse bis Zweite Fährgasse,
ab 2027 umzusetzen. Dieser Bauabschnitt ist jedoch nicht Teil des aktuellen
Förderantrags im Rahmen des Masterplans 2.0, da die Förderperiode vorherSeite 1 von 11

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endet. Dieser Bereich soll im Rahmen des nachfolgenden Förderzeitraumes
angemeldet werden.
Vorheriges Wettbewerbsverfahren
2007 wurde die Auslobung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen
Raums im Bereich von der Beethovenhalle bis zum UN-Campus im Rahmen
der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt. Ziel und Aufgabe des
Wettbewerbs war es, das linksrheinische Ufer zwischen Beethovenhalle und
UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzuwerten sowie die
Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Gewinner des
Wettbewerbs war das Büro A24_landschaft aus Berlin. Für das Gesamtprojekt
„Stadt zum Rhein“ konnte im Rahmen der Regionale 2010 nicht der „A-Status“
und damit keine Förderung erreicht werden.
Neues Wettbewerbsverfahren
In den vergangenen 10 Jahren haben sich viele Ansprüche und
Rahmenbedingungen an Freiräume sehr stark gewandelt. So gibt es einige,
maßgebende neue Herausforderungen, die zwingend in eine Neugestaltung
einfließen müssen. Hier sind besonders Anpassungen an den Klimawandel und
auch weitergehende Fragen zur Mobilität zu integrieren. Da diese wesentlichen,
für die heutige Planung wichtigen Punkte in der Gestaltung berücksichtigt
werden müssen, ist ein neues Wettbewerbsverfahren, in dem die aktuellen
Fragestellungen hinsichtlich Klima, Verkehr, Denkmalschutz aber auch die
veränderten Tourismusansprüche Berücksichtigung finden, erforderlich.
Im Herbst 2020 soll daher ein neues Wettbewerbsverfahren starten, welches im
Frühjahr 2021 in einer Preisgerichtssitzung einen Vorentwurf für den
Gesamtbereich auswählt, auf dem die weitere Entwurfsplanung aufbauen und
umgesetzt werden kann. Hierzu soll kurzfristig ein Büro beauftragt werden,
welches das Wettbewerbsverfahren vorbereiten und durchführen soll.
Beteiligung
Auch um die Identifikation mit einem neuen Bonner Rheinufer zu fördern,
besteht die Notwendigkeit der Einbindung vieler Akteure im Rahmen eines
Beteiligungsprozesses. In dem Projekt RheinRaumBonn haben sich
Studierende der Alanus Hochschule mit der Thematik Rheinufer bereits
auseinandergesetzt. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgte in der 20. Sitzung
des Städtebau- und Gestaltungsbeirates am 12.12.2018. Vorschlag war unter
anderem Bürger bei der Gestaltung partizipieren zu lassen.
Es wurde bereits ein Beteiligungskonzept ausgearbeitet (Ds.-Nr. 200648). In
diesem sind bereits erste Empfehlungen zu Beteiligungen im Vorfeld des
zeitnahen Projektstarts sowie in den weiteren Planungsphasen vorgesehen.
Entsprechend sind diese im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu
berücksichtigen, so dass der im Frühjahr 2021 ausgewählte Preisträger von
Anwohnern, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren
Interessensgemeinschaften mitgetragen wird.Seite 2 von 11

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Ausgangslage
Allgemein
Seit jeher zieht es den Menschen ans Gewässer. Viele große Städte wurden an
bedeutenden Strömen errichtet. London an der Themse, Rom am Tiber,
Hamburg an der Elbe. Und Bonn entstand am Rhein. Neben Ver- und
Entsorgung war der Rhein immer bedeutend für den Warenverkehr der
Binnenschifffahrt und unverzichtbar z.B. zur Zeit Beethovens in der
kurfürstlichen Residenzstadt. Stolz präsentieren sich Städte auf der dem
Gewässer zugewandten Seite. So auch Bonn – bis zur Zerstörung der Bonner
Altstadt am Rheinufer und dem damit verbundenen Verlust des
Stadtpanoramas im zweiten Weltkrieg. Heute besteht dringender
Handlungsbedarf. Dem Bonner Rheinufer fehlt es in Teilen an gestalterischer
Attraktivität, u.a. die Verbindungen zur Innenstadt sind nicht klar erkennbar und
die teilweise maroden Stützmauern erfordern eine Sanierung. Das Rheinufer
soll wieder ein Ort der Identifikation, der lokalen Geschichte, des kulturellen
Erbes werden – eine Visitenkarte der Stadt.
Auch wenn das Rheinufer derzeit nicht über den Glanz aus früheren Zeiten
verfügt, so hat es an Bedeutung kaum verloren, wenn nicht sogar
zugenommen, muss es doch zahlreiche Funktionen erfüllen. Bei der Sanierung
des Rheinufers müssen bestehende Raumansprüche und Nutzungen genauso
berücksichtigt werden wie zukünftige Funktionen und Planungsrestriktionen.
Bisher gelaufene Planungen und Wettbewerbe haben noch nicht zum
abschließenden Ergebnis geführt. Jedoch stellen sie wichtige Schritte im
Planungsprozess „Neugestaltung Rheinufer“ dar.
Quartier am Rheinufer
Mit der Satzung der Bundesstadt Bonn über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Bonn „Quartier am Rheinufer“ vom 7.7.2006, zuletzt am
28.08.2008 (DS-Nr. 0610959NV7) wurde im vereinfachten Sanierungsverfahren
eine Förderkulisse für die Aufwertung des öffentlichen Raumes geschaffen.
Stadt zum Rhein
2007 wurde mit der Beschlussvorlage DS-Nr. 0713073 die Auslobung eines
Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich von der
Beethovenhalle bis zum UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010
beschlossen. Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs war es, das linksrheinische
Ufer zwischen Beethovenhalle und UN-Campus in seiner Nutzung und
Gestaltung aufzuwerten sowie die Verbindungen in die benachbarten Ortsteile
zu verbessern. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro a24_landschaft aus
Berlin (DS-Nr. 0811634). Für das Gesamtprojekt „Stadt zum Rhein“ konnte im
Rahmen der Regionale 2010 nicht der „A-Status“ und damit kein erhöhter
Fördersatz erreicht werden. Jedoch wird weiterhin eine Förderung für die
Umsetzung des Projektes verfolgt.
Im Anschluss an den Wettbewerb wurde von dem Wettbewerbsgewinner, dem
Büro a24_landschaft, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einSeite 3 von 11

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Gestaltungshandbuch erstellt. Das Gestaltungshandbuch legt die
stadtstrukturellen Rahmenbedingungen für die weitere Planung und die
Gestaltungselemente für die einzelnen Maßnahmen fest. Beispielsweise sind
hier Wegebeläge und Beleuchtung sowie Mobiliar festgelegt. Besondere
Berücksichtigung haben die Themen Barrierefreiheit, Tourismus und
Hochwasserschutz gefunden. Es zeigt weiterhin Defizite und Handlungsbedarfe
auf. Das Gestaltungshandbuch wurde als Richtlinie für die Gestaltung der
einzelnen Maßnahmen von der BV Bonn am 22.06.2010 beschlossen (DS-Nr.
1011168).
Ein Element aus den Wettbewerbsergebnissen befindet sich gegenwärtig in
Umsetzung, der 1. Bauabschnitt „Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll“. (DS-Nr.
1910115).
Masterplan Innere Stadt
Der Masterplan Innere Stadt entstand 2013 auf Grundlage eines
dialogorientierten, kooperativen Prozesses. Die „Innere Stadt“ nimmt sich der
zentralen Aufgabe Ausbau der Lebensqualität in der Stadt an und versteht sich
als Orientierungsrahmen für die räumliche und funktionale Entwicklung der
„Inneren Stadt“ Bonns. Die zukünftige „Innere Stadt“ Bonns öffnet sich und
strahlt nicht nur sinnbildlich, sondern vor allem funktional über ihre heutigen
Grenzen hinaus. Eine zentrale Aufgabe ist es, die Innere Stadt zum Rhein zu
öffnen. Derzeit fehlen attraktive Verbindungen an den Rhein, was die
Zugänglichkeit für unterschiedliche Nutzergruppen deutlich erschwert. Das
Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern
und Radfahrern erreicht werden können. Drei Leitmotive – Urbanes C, Bonner
Promenaden und Grüne Trittsteine – fördern den Anschluss des Rheinufers an
die Stadt.
Weiter dient der Masterplan Innere Stadt als Grundlage für Anträge für
Förderprogramme des Bundes und Landes. Der Masterplan greift das Projekt
„Stadt zum Rhein“ auf und thematisiert Aufwertung und Gestaltung des
Rheinufers und der Rheinpromenade. Er benennt Maßnahmen durch welche
die Rheinpromenade und das nähere Umfeld aufgewertet werden sollen.
Anforderungen an Planungen für das Bonner
Rheinufer
Damit das Rheinufer seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann, müssen
zahlreiche Aspekte bei der Planung und Umsetzung beachtet werden.
So sind der Rhein und seine Ufer prägendes Element der Freiraum- und
Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung
für alle in Bonn lebenden Menschen. Je nach Ausprägung werden die
Rheinufer zum Joggen, Fahrrad fahren, Sitzen, Ruhen oder Flanieren genutzt.
Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und
Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und
demographischer Bevölkerungsgruppen ein. Hier werden soziale Kontakte und
Kommunikation, einschließlich kultureller Aktivitäten gefördert. Ein
gesellschaftlicher Zusammenhang wird gestärkt. Die Aufenthaltsqualität soll
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen gesteigert
werden.Seite 4 von 11

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Tourismus/Wirtschaft
Mit Beginn des organisierten Massentourismus, Ende des 19. Jahrhunderts,
war Bonn ein beliebtes touristisches Ziel. Die einmalige topografische Lage mit
Blick auf das Siebengebirge ist auch heute noch ein entscheidendes
Attraktivitätsmerkmal Bonns. Heute ist Bonn vor allem Ausgangspunkt für
Ausflüge ins romantische Rheintal. 2018 zählte die Stadt etwa 1,5 Millionen
Übernachtungen, was einer Anzahl von etwa 750.000 Besucherinnen und
Besuchern entspricht, viele davon waren Geschäftsreisende. Die Zahl der
Tagesgäste liegt deutlich höher.
Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor Bonns und hat noch
Entwicklungspotenzial. Am Rheinufer in Bonn, in der Nähe der Beethovenhalle,
lassen Touristen ihren Blick in der Ferne über das romantische Rheintal
schweifen. Jedoch lädt der heutige Zustand der Rheinpromenade im
Planungsraum aus bereits geschilderten Gründen nicht zum Verweilen ein.
Die Verbindungen von Stadt und Rhein werden derzeit in dem Bereich
„Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll“ verbessert. Der Höhenunterschied bis zur
Uferpromenade wird zukünftig auch über einen dort installierten Aufzug
überwunden werden können, sodass hier Barrierefreiheit gegeben sein wird.
Das Rheinufer wird dadurch etwas besser von der Stadt aus erreichbar sein.
Doch allein diese eine Verbindung oder die Einrichtung von temporären
Angeboten, werden der Bedeutung der Bonner Rheinpromenade nicht gerecht.
Insbesondere die Gestaltung weist o.g. Defizite auf und erfordert eine
ganzheitliche Planung und Bearbeitung.
Verkehrsraum
Das Bonner Rheinufer ist ein stark beanspruchter Verkehrsraum. Neben der
vielfältigen Nutzung durch Fußgänger beinhaltet das Rheinufer Straßen,
Schiffsanlegestellen und Radfahrwege. Das Verkehrsgutachten zum City-
Bogen kommt zum Ergebnis, dass die vollständige Herausnahme der
motorisierten Verkehre im Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse und
ggf. auch darüber hinaus nicht möglich sein wird. Die Brückenumfahrten,
insbesondere die Verkehrsführung am Brassertufer ist für eine funktionierende
Straßenumfahrung unverzichtbar. Bei Optimierungen der Verkehrsführung darf
nicht vernachlässigt werden, dass sich am Rheinufer feste Strukturen wie
Tiefgarageneinfahrten befinden, die sich nicht verlegen lassen und deren
dauerhafte Zugänglichkeit gewährleistet sein muss.
Neben dem Kfz Verkehr macht der Radverkehr einen Großteil der
Verkehrsnutzung am Bonner Rheinufer aus. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Bonn fahren hier entlang, sondern auch Touristen, welche teilweise
Leihräder nutzen. Derzeit wird das Entwicklungskonzept Radverkehr Innenstadt
erstellt. Radverkehrszählungen in diesem Rahmen ergaben, dass der Anteil
des Radverkehrs am Gesamtverkehr an manchen Stellen und Tagen sogar
dominiert. Das Bonner Rheinufer stellt somit eine wichtige Verkehrsachse für
den Radverkehr da und soll Teil der Radschnellroute, im Zuge des
Förderprogramms KommunalerKlimaschutz.NRW (DS Nr. 1910059) werden.
Die Lösungsfindung des Zielkonfliktes zwischen Radschnellroute bzw.
Verkehrsraum und der Rheinpromenade als Erholungsraum wird ein zentraler
Aspekt des bevorstehenden Planungsprozesses sein.Seite 5 von 11

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Das Bonner Rheinufer wird auch als Parkraum genutzt. Neben PKW – teilweise
Dauerparker – befinden sich hier auch Busstellplätze in unmittelbarer Nähe der
Beethovenhalle.
Neben dem Kfz-Verkehr und dem Radverkehr ist der touristisch initiierte
Verkehr nicht zu vernachlässigen. Für Besucher, die innerhalb der Stadt
ankommen, ist es teilweise schwer, die Verbindungen zum Rhein zu finden.
Diese sollen gestärkt werden. Das Bonner Rheinufer ist auch Hauptanlegestelle
für die Schiffstouristik. Busse fahren hier Bushaltezonen an, um Touristen ein-
und aussteigen zu lassen. Sind die Bushaltezonen durch parkende PKW
belegt, halten die Busse direkt auf dem Fahrweg. Zum einen wird dadurch der
Verkehr behindert zum anderen entsteht eine Gefahrensituation für
aussteigende Personen durch den Durchgangsverkehr.
Das Rheinufer wird von vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern genutzt,
wobei jede Nutzungsart einen eigenen Verkehrsraum hat. Bei einer Auflösung
dieser Trennung, wie ursprünglich im Gewinnerkonzept „Stadt zum Rhein“
angedacht, muss u.a. beachtet werden, dass weiterhin Anlieferung, Ver- und
Entsorgung sowie der Tourismus Verkehr möglich sein müssen.
Auch Ausleuchtung der Wege für Fußgänger und Radfahrer sind ein zu
beachtender Planungspunkt.
Denkmalpflege
Im betrachteten Bereich sind zahlreiche Baudenkmäler und Bodendenkmäler
vorhanden. Bei jeder Umgestaltung, die Auswirkungen auf ein Denkmal oder
seine Umgebung haben könnte, ist die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.
Im Bereich zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental sind insbesondere die
Denkmäler „Treppenaufgang“ vom Rheinufer zur Schaumburg-Lippe Straße
und das Konzertgebäude „Beethovenhalle“ mit Freianlage einschließlich des
Fritz-Schröder-Ufers zu nennen. Die Freianlage der Beethovenhalle geht in
das davorliegende Rheinufer über. Bodenbeläge, Begrünung und Beleuchtung
stellen Verbindungselemente dar, die bei einer Neugestaltung des Rheinufers
berücksichtigt werden müssen.
Weiter befinden sich direkt auf der Rheinpromenade Rheinpavillons aus den
50er Jahren, die ebenfalls unter Denkmalschutz stehen. Bei der Sanierung des
Rheinufers muss auch hier der Umgebungsschutz und die Einbindung in das
neue Bild beachtet werden.
Bei Arbeiten im Bereich von Bodendenkmälern ist zu beachten, dass keine
Bodenarbeiten stattfinden können bzw. nur bestimmte Techniken hier zum
Einsatz kommen dürfen. Ein bekanntes Bodendenkmal befindet sich direkt
nördlich der Kennedybrücke. Hier befinden sich Fundamentreste der
ehemaligen Synagoge im Boden und eine oberirdische Gedenkstätte. Auf Höhe
des ehemaligen Römerlagers besteht zudem das Anliegen, ein Konzept zur
Veranschaulichung der verborgenen Geschichte zu entwickeln.
Integriertes Freiraumsystem der Stadt Bonn
Mit dem Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991 wurde in Bonn ein
Strukturwandel erwartet, für den ein steigender Bedarf an Wohn- und
Gewerbeflächen prognostiziert wurde. Zugleich wuchs die Erkenntnis, dass
Freiraum in Bonn und der Region ein knappes und wertvolles Gut ist, welches
langfristig gesichert werden muss. Das 1997 fertig gestellte „IntegrierteSeite 6 von 11

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Freiraumsystem der Stadt Bonn“ (IFS 1997) wurde durch Ratsbeschluss 1998
als eine informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung eingeführt. Es
erfüllt somit die Aufgabe eines Steuerungs-/Planungsinstruments, vorrangig in
Zuordnung zum Flächennutzungsplan (FNP) aber auch in Ergänzung zum
Masterplan „Innere Stadt“, mit dem Ziel der Sicherung und nachhaltigen
Entwicklung der Freiflächen im Stadtgebiet von Bonn. Mit dem IFS 2012
(Basisjahr 2012) liegt seit 2014 eine abgeschlossene Überarbeitung des IFS
1997 vor. Es beinhaltet eine bilanzierende Evaluierung und Aktualisierung der
Planungsziele nach 15 Jahren. Als Hauptziel des IFS gilt der Erhalt eines
Status quo im Verhältnis von Siedlungsflächen zu Freiraum und den damit
verbundenen qualitativen Wertsetzungen der Ökologie, wie auch der
Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum der Bevölkerung. Das Rheinufer ist
im IFS als Kernbereich mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ ausgewiesen. Im
IFS 2012 wird der Masterplan „Innere Stadt“ als wichtiger Baustein für die
Sicherung und Entwicklung des gesamtstädtischen Freiraumsystems
identifiziert. Die Leitmotive Urbanes C, Bonner Promenaden und Grüne
Trittsteine werden als Planungsempfehlung in Form von Grünverbindungen
dargestellt. Aufbauend auf dem IFS 2012 wurde das Freiraum Monitoring 2017
als eigenständiges Werk erarbeitet. Es untersucht den Ist-Zustand der Bonner
Freiraumstruktur (Anlage zur Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1313742NV13). Mit
Hilfe des Monitoring Berichts können Aussagen über die Bedeutung von
Freiräumen in Bonn gemacht werden. Die Analysen zu Versorgung und
Erreichbarkeit von Freiräumen zeigen, dass das Rheinufer im Planungsraum
einen essentiellen Freiraum im Herzen Bonns darstellt. Bis zum Jahr 2022 wird
die Verwaltung ein überarbeitetes IFS vorlegen. Das Rheinufer als eine der
zentralen Bonner Freiflächen wird dabei wieder eine entscheidende Rolle
spielen.
Naturschutz/Landschaftspflege
Große Teile des Vorhabenbereichs sind als Landschaftsschutzgebiet
“Rheinufer” geschützt (ordnungsbehördliche Verordnung über das LSG
“Rheinufer”, Amtsblatt der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2002). Die
Unterschutzstellung erfolgte:
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Eigenart, Schönheit des Landschaftsbildes und
- wegen der besonderen Bedeutung der Parkanlagen für die Naherholung
und Freizeitgestaltung.
Gemäß der Verordnung sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen
verboten, die den Charakter der Landschaft verändern können oder dem
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Zu den Verboten gehören u.a. die
Errichtung oder Änderung der Außenseite baulicher Anlagen, Straßen, oder
Wege, die Versiegelung oder Verfestigung von Böden sowie die Beseitigung
oder Beschädigung von Einzelbäumen, Baumgruppen, -reihen oder –alleen.
Das Bonner Rheinufer ist Teil der Biotopverbundfläche 'Rhein zwischen Bad
Godesberg und Lülsdorf” mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und
ist im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop erfasst.
Schutzwürdige Biotope stellen wertvolle Lebensräume für seltene undSeite 7 von 11

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gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zu ihrem Überleben
bei.
Bei einer Umgestaltung des Rheinufers muss auch der Artenschutz beachtet
werden. Im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) wird ein
naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen
Prüfverfahren unterzogen, wobei die aktuellen Vorkommnisse
planungsrelevanter Arten im Bereich des Bonner Rheinufers untersucht und
potentielle Konflikte durch die Sanierung und Neugestaltung des Rheinufers mit
den Vorgaben des Artenschutzes bewertet wird.
Es muss berücksichtigt werden, dass der Bereich vollständig im gesetzlichen
Überschwemmungsgebiet liegt und alle Veränderungen (insbesondere die, die
Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben können) der
hochwasseraufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
bedürfen.
Klimatische Bedeutung
Die Klimaanalyse der Stadt Bonn ergab, dass insbesondere an
austauscharmen und heißen Tagen die Gunstwirkung des Rheins in Ufernähe
in Form einer reduzierten gefühlten Temperatur deutlich spürbar ist. Grund
dafür ist die Verdunstungskühlung des Wasserkörpers, daneben wirkt der
Rhein als Durchlüftungsachse. Das Rheinufer bietet an heißen,
austauscharmen Tagen bei entsprechender Gestaltung mit verschattenden
Elementen Abkühlung und Erholung. Auch deswegen sollte eine Aufwertung
und Gestaltung des Rheinufers und der Rheinpromenade erfolgen.
Grünflächen, Bäume und Sträucher filtern Schmutzpartikel aus der Luft und
tragen so zur Reduzierung von Feinstaub und Treibhausgasen bei, steigern die
Luftqualität vor Ort und in der Umgebung. Durch eine höhere
Aufenthaltsqualität, z.B. durch grüne Elemente, kann die Nutzung der Rheinufer
gestärkt werden. Die bessere Luftqualität und die Bewegungsmöglichkeiten im
Freiraum steigern das Wohlbefinden.
Unterhaltung/Pflege/Eigentum
Bei der Planung darf nicht vernachlässigt werden, dass Grünflächen,
Verkehrsflächen und andere Infrastrukturen der Unterhaltung und Pflege
unterliegen. Die Erreichbarkeit mit geeigneten Fahrzeugen und Maschinen
muss ebenso gewährleistet werden wie die Berücksichtigung von regelmäßigen
Rheinhochwassern mit den jeweiligen Folgen für die Wiederherstellung und
Reinigung bzw. Unterhaltung. Die Unterhaltung der Grünflächen liegt dabei
aktuell in der Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün, die Unterhaltung der
Verkehrsfläche in der des Tiefbauamtes und die Reinigung wird durch
BonnOrange durchgeführt. Der Stadt Bonn obliegt ferner (auf der Grundlage
eines Vertrages mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung) die
Unterhaltungspflicht für die Ufermauern, mit dazugehörigem Geländer und das
Uferdeckwerk. Dies reicht in den Bereich der fiskalischen Grundstücke hinein.
Ähnlich komplex sind die Eigentumsverhältnisse am Bonner Rheinufer. Die
eigentliche Bonner Rheinuferpromenade liegt in dem betreffenden Abschnitt im
Eigentum der Stadt Bonn. Erst ab dem Rosental ist die Promenade, und
teilweise auch der Straßenbereich, nicht mehr im Eigentum der Stadt. DerSeite 8 von 11

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Rhein ist jedoch Gewässer 1. Ordnung und damit in der Zuständigkeit der
Höheren Wasserbehörde, der Bezirksregierung Köln. Als Bundeswasserstraße
spielt noch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Rolle und nicht
zuletzt müssen die Ansprüche und Eigentumsverhältnisse der Touristischen
Schifffahrt beachtet werden. Die Schiffsanleger benötigen mehrere
Genehmigungen und Gestattungsverträge, Flächeneigentümer sind sie jedoch
nicht.
Infrastrukturen
Das Rheinufer muss daneben auch zahlreiche technische Funktionen erfüllen.
Eine Funktion als Deich und damit verbunden der Hochwasserschutz betrifft
jedoch nur das Beueler Ufer. Ferner verlaufen innerhalb der Rheinufer Ver- und
Entsorgungsleitungen wie Abwasser- und Ferngasleitungen.
Die bestehenden Abwasseranlagen werden bei der Erarbeitung der
Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental berücksichtigt. Die
Planung wird mit ausreichendem Vorlauf zur baulichen Umsetzung dem
Tiefbauamt zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
Formelle Planungen
Neben diesen technischen, gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen,
ökologischen, strukturellen und symbolischen Funktionen müssen
planungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Neben den informellen
Planungsinstrumenten wie dem IFS 2012 oder dem Masterplan Innere Stadt
müssen insbesondere formelle Planungsinstrumente beachtet werden, die die
Nutzungen im Bereich des Bonner Rheinufers verbindlich regeln.
Zum einen existieren alte Bebauungspläne im Bereich des Bonner Rheinufers.
Diese stellen die Uferpromenade als Verkehrsfläche dar. Der
Flächennutzungsplan stellt das Rheinufer in dem Bereich als Grünfläche dar.
Daneben sind Teile des Rheinufers, wie bereits beschrieben, durch Verordnung
als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Weiter müssen Satzungen der Stadt
Bonn beachtet werden z.B. die Baumschutzsatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.61.00.09.02.05 Masterplan Innere Stadt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 200.000,00 EUR 5610009028000
/ 785200
2020
Einzahlungen 140.000,00 EUR 5610009028000
/ 681100
Investiver
Finanzsaldo
60.000,00 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 9 von 11

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Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Übersicht Planungsraum (öffentlich)Seite 10 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de