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201200 · Beschlussvorlage

Radverkehrsführung auf der Straße Am Propsthof im Bereich zwischen Auf dem Hügel und Siemensstraße

Nummer
201200
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201200
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Radverkehrsführung auf der Straße Am Propsthof
im Bereich zwischen Auf dem Hügel und
Siemensstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 26.08.2020)
Der Änderung/Ummarkierung der Radverkehrsführung von derzeit nicht
regelkonformen Schutzstreifen/Radfahrstreifen in regelkonforme Schutzstreifen
auf der Straße „Am Propsthof“ im Abschnitt „Auf dem Hügel“ bis
„Siemensstraße“ wird zugestimmt.
Begründung
In der verwaltungsinternen Projektgruppe „Zukunft Radverkehr“ wurden
verschiedene Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
untersucht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Unter anderem wurde eine
Planung für die Straße „Am Propsthof“ im Abschnitt „Auf dem Hügel“ bis
„Siemensstraße“ ausgearbeitet.
Der vorhandene Schutzstreifen (gestrichelte Linie) Fahrtrichtung Süden
entspricht nicht der Regelbreite von 1,50m gemäß ERA (Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen).
Ebenso entspricht der Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) Fahrtrichtung
Norden nicht der Regelbreite gemäß ERA von 1,85m.
Da die Fahrbahnbreite lediglich 7,50m beträgt, ist eine regelkonforme
Herstellung von Schutz- und Radfahrstreifen unter der Berücksichtigung der
Restfahrbahnbreite nicht möglich.Seite 1 von 5

Seite 2
Aus diesem Grund soll in Fahrtrichtung Norden der Radfahrstreifen entfernt und
ebenso ein Schutzstreifen mit 1,50m Breite angelegt werden. Der vorhandene
Schutzstreifen Richtung Süden wird auf 1,50m verbreitert. So ergibt sich eine
neue Fahrbahnaufteilung von beidseitigen Schutzstreifen mit 1,50m und einer
Restfahrbahnbreite von 4,50m.
Richtung Norden Richtung Süden
Status Quo Radfahrstreifen 1,25 m Schutzstreifen 1,25 m
Plan Schutzstreifen 1,50 m Schutzstreifen 1,50 m
Zusätzlich werden die Radfahrfurten in den Einmündungsbereichen rot
eingefärbt.
Die Maßnahme entspricht den vom Rat am 04.07.2019 (DS-Nr. 1911761EB4,
Punkt 4) beschlossenen Zielsetzungen.
Die Maßnahme wird zeitnah umgesetzt und soweit erforderlich mit kleineren
Ausbesserungen der Fahrbahn in den Randbereichen kombiniert.
Mittel- bis langfristig steht für den Straßenabschnitt eine
Kanalerneuerung/Deckensanierung an, die jedoch erst nach Abschluss der
Entwicklung der Baugebiete Vogelsang / west.side erfolgen soll.
Mit der Einrichtung einer regelgerechten Radverkehrsführung soll bis dahin
nicht abgewartet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
34.000 € 161001207/
72.1000
2020
Einzahlungen /Seite 2 von 5

Seite 3
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Am Propsthof 1 (öffentlich)
2 Am Propsthof 2 (öffentlich)Seite 3 von 5

Seite 4 von 5

Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de