201200 · Beschlussvorlage
Radverkehrsführung auf der Straße Am Propsthof im Bereich zwischen Auf dem Hügel und Siemensstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201200
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201200 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Radverkehrsführung auf der Straße Am Propsthof im Bereich zwischen Auf dem Hügel und Siemensstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020) Der Änderung/Ummarkierung der Radverkehrsführung von derzeit nicht regelkonformen Schutzstreifen/Radfahrstreifen in regelkonforme Schutzstreifen auf der Straße „Am Propsthof“ im Abschnitt „Auf dem Hügel“ bis „Siemensstraße“ wird zugestimmt. Begründung In der verwaltungsinternen Projektgruppe „Zukunft Radverkehr“ wurden verschiedene Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs untersucht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Unter anderem wurde eine Planung für die Straße „Am Propsthof“ im Abschnitt „Auf dem Hügel“ bis „Siemensstraße“ ausgearbeitet. Der vorhandene Schutzstreifen (gestrichelte Linie) Fahrtrichtung Süden entspricht nicht der Regelbreite von 1,50m gemäß ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). Ebenso entspricht der Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) Fahrtrichtung Norden nicht der Regelbreite gemäß ERA von 1,85m. Da die Fahrbahnbreite lediglich 7,50m beträgt, ist eine regelkonforme Herstellung von Schutz- und Radfahrstreifen unter der Berücksichtigung der Restfahrbahnbreite nicht möglich.Seite 1 von 5 Seite 2 Aus diesem Grund soll in Fahrtrichtung Norden der Radfahrstreifen entfernt und ebenso ein Schutzstreifen mit 1,50m Breite angelegt werden. Der vorhandene Schutzstreifen Richtung Süden wird auf 1,50m verbreitert. So ergibt sich eine neue Fahrbahnaufteilung von beidseitigen Schutzstreifen mit 1,50m und einer Restfahrbahnbreite von 4,50m. Richtung Norden Richtung Süden Status Quo Radfahrstreifen 1,25 m Schutzstreifen 1,25 m Plan Schutzstreifen 1,50 m Schutzstreifen 1,50 m Zusätzlich werden die Radfahrfurten in den Einmündungsbereichen rot eingefärbt. Die Maßnahme entspricht den vom Rat am 04.07.2019 (DS-Nr. 1911761EB4, Punkt 4) beschlossenen Zielsetzungen. Die Maßnahme wird zeitnah umgesetzt und soweit erforderlich mit kleineren Ausbesserungen der Fahrbahn in den Randbereichen kombiniert. Mittel- bis langfristig steht für den Straßenabschnitt eine Kanalerneuerung/Deckensanierung an, die jedoch erst nach Abschluss der Entwicklung der Baugebiete Vogelsang / west.side erfolgen soll. Mit der Einrichtung einer regelgerechten Radverkehrsführung soll bis dahin nicht abgewartet werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 34.000 € 161001207/ 72.1000 2020 Einzahlungen /Seite 2 von 5 Seite 3 Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Am Propsthof 1 (öffentlich) 2 Am Propsthof 2 (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de