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201191-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee

Nummer
201191-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201191 Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201191-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der
Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens Schlossallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Zuschrift vom 26.07.2020 hat der Antragstellende seinen Bürgerantrag
ergänzt. Die grundlegende Zielrichtung des Antrags, es solle nach Errichtung
der "Schlosshöfe" kein motorisierter Durchgangs- und Lieferverkehr zwischen
Utestraße und Schlossallee entstehen, entspricht den Zielen der aus dem
Wettbewerbsverfahren hervorgegangen Planung, die lediglich eine Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen Utestraße und Schlossallee vorsieht. Die
Verwaltung wird dies durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan
flankieren.
Soweit der Antragstellende bemängelt, dass der Vorhabenträger mit der
teilweisen Beseitigung der Einfriedungsmauer begonnen hat, ist darauf
hinzuweisen, dass er dies, da kein Denkmal betroffen ist, nach der Rechtslage
hier genehmigungsfrei durchführen darf. Dies ist auch nicht vom Inkrafttreten
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes abhängig.
Ergänzender Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad
Godesberg:
Der Antragstellende ist entsprechend der ergänzenden Stellungnahme zu
informieren, dass der grundsätzlichen Zielrichtung gefolgt wird, die Beseitigung
der Einfriedungsmauer jedoch bauordnungsrechtlich zulässig ist.
Anlage/n
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