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201191-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee

Nummer
201191-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201191 Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201191-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der
Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens Schlossallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Stellungnahme
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das betreffende Gebiet an der
Schlossallee 5 in Bad Godesberg, Mehlem wurde ein städtebaulicher
Wettbewerb für eine Wohn- und Geschäftsbebauung (Vollsortimenter)
durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden am 18.02.2020 im
Rathaus Bad Godesberg öffentlich ausgestellt. Der Siegerentwurf sieht, wie in
der Wettbewerbsauslobung zur Förderung der Nahmobilität im Quartier
gefordert, eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Utestraße und der
Schlossallee vor. Eine Öffnung des geplanten Weges für den motorisierten
Individualverkehr ist im Planentwurf ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die im Bebauungsplan Nr. 8414-27 von 1971 ursprünglich vorgesehene
verkehrliche Verbindung der Straßen war aufgrund der Nutzung des
Grundstücks durch die Jugoslawische Botschaft nicht realisiert worden. Diese
besondere Situation besteht nicht mehr. Da eine zusätzliche Wegeverbindung
nur für Fußgänger/innen und Radfahrende aus städtebaulicher und
verkehrlicher Sicht zu einem Mehrwert für die Nahmobilität und
Aufenthaltsqualität im Quartier führt, sollte dem Antrag zur Beibehaltung
einer kompletten Abriegelung der Utestraße nicht gefolgt werden.
Aktuell wird der Entwurf aufgrund von Hinweisen aus der Wettbewerbsjury
weiterentwickelt. In einem nächsten Schritt wird der überarbeitete
Siegerentwurf des Wettbewerbs als Grundlage für das weitere Verfahren
zunächst den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und im
Anschluss der Öffentlichkeit in der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB zum Bebauungsplan Nr. 7213-2 vorgestellt werden. In diesem
Verfahren haben die Anwohnenden der Utestraße die Möglichkeit, ihr
Interesse an einer Beibehaltung der Abriegelung der Utestraße
einzubringen. Hierüber kann dann im Verfahren in einer Gesamtabwägung
aller für die Planung relevanter Aspekte und Belange entschieden werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird informiert, das
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung eine
abschließende Entscheidung in der Sache erst im Zuge des Verfahrens bei der
Frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 7213-2 erfolgt.
Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist mit der
Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgeschlossen und durch
die Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Anlage/n
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