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201189 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2021

Nummer
201189
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
07.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 13.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
201189
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Wahrnehmung von Aufgaben als
Notfallsanitäterschule für Auszubildende von
Feuerwehr und Rettungsdienst im
Ausbildungsjahrgang 2021
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 13.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als
Berufsfachschule für Notfallsanitäter für 9 Auszubildende von Feuerwehr und
Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2021, wird zugestimmt.
Begründung
Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und
eingebundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern
dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild
„Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten. Das Modell sieht
bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten Jahren zu
erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass nach einer
jährlich beginnenden dreijährigen Ausbildung von 9 Auszubildenden zum
Notfallsanitäter im Anschluss die feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgt.
Den staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage
des Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen
Ausführungsbestimmungen eine besondere Rolle zu.
So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und
Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die
praktische Ausbildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge
mit Krankenhäusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren
sind.
Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen der
Notfallsanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die über
die Benutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind. Die Kosten der
Notfallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter Beachtung derSeite 1 von 2

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hierzu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen refinanziert. Ende
2019 haben sich hierbei Land und Kostenträger darauf verständigt, dass
gegenüber den Vorjahren wesentlich höhere Schulkosten geltend gemacht
werden können.
Die Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und
berufliche Bildung) unter die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU
gelisteten sozialen/ besonderen Dienstleistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130
Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art. 4 lit. d der EU-Richtlinie für diese
Dienstleistungen ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren
durchzuführen wäre. Dieser Schwellenwert wird nicht erreicht. Dem folgend
werden, nach Vorliegen des Einleitungsbeschlusses, die staatlich anerkannten
Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung nach UVgO zur Abgabe eines Angebotes für 9
Auszubildende, Ausbildungsbeginn 01.09.2021, aufgefordert.
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Abweichung von der in der
Vergabeordnung grundsätzlich vorgesehenen Vergabeart (öffentliche
Ausschreibung) zugestimmt.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
350254 VOB x UVgO bzw.
VgV
01.09.2021 – 31.08.2024 485.000,00 € für drei
Jahre
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de