201189 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2021
Kerndaten
- Nummer
- 201189
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 07.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 201189 Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2021 Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 13.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als Berufsfachschule für Notfallsanitäter für 9 Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2021, wird zugestimmt. Begründung Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und eingebundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild „Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten. Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass nach einer jährlich beginnenden dreijährigen Ausbildung von 9 Auszubildenden zum Notfallsanitäter im Anschluss die feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen eine besondere Rolle zu. So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die praktische Ausbildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge mit Krankenhäusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren sind. Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen der Notfallsanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die über die Benutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind. Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter Beachtung derSeite 1 von 2 Seite 2 hierzu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen refinanziert. Ende 2019 haben sich hierbei Land und Kostenträger darauf verständigt, dass gegenüber den Vorjahren wesentlich höhere Schulkosten geltend gemacht werden können. Die Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und berufliche Bildung) unter die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU gelisteten sozialen/ besonderen Dienstleistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130 Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art. 4 lit. d der EU-Richtlinie für diese Dienstleistungen ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren durchzuführen wäre. Dieser Schwellenwert wird nicht erreicht. Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungsbeschlusses, die staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO zur Abgabe eines Angebotes für 9 Auszubildende, Ausbildungsbeginn 01.09.2021, aufgefordert. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Abweichung von der in der Vergabeordnung grundsätzlich vorgesehenen Vergabeart (öffentliche Ausschreibung) zugestimmt. Vergabeart öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 350254 VOB x UVgO bzw. VgV 01.09.2021 – 31.08.2024 485.000,00 € für drei Jahre Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de