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201188-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Alternativen zu einer Sanierung oder einem Neubau des Stadthauses

Nummer
201188-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201188 Bürgerantrag: Alternativen zu einer Sanierung oder einem Neubau des Stadthauses

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201188-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Bürgerantrag: Alternativen zu einer Sanierung oder
einem Neubau des Stadthauses
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung bereitet derzeit die Einrichtung einer Projekt- bzw.
Steuerungsgruppe vor, in der neben städtischen Vertretern auch externe
Fachleute beteiligt sein und in Arbeitsgruppen / Teilprojekten an dem
Entscheidungsprozess zur Zukunft des Stadthauses mitwirken werden.
Neben baulichen Aspekten werden in diesen Arbeitsgruppen zuvor als
Basis weitere Parameter entwickelt werden müssen, die für eine
letztendliche Entscheidung über die Zukunft der Stadtverwaltung und
des Verwaltungssitzes relevant sind. Zur Definition eines solchen
Anforderungsprofils für einen künftigen Verwaltungssitz und für den
weiteren Diskussions- und Abstimmungsprozess sind bspw. Fragen in
Bezug auf die Anforderungen an die zukünftige Arbeitswelt sowie die
Verortung (zentral oder dezentral) von (Dienst-)Leistungen sowie die
Leistungserbringung aus Kundensicht aufzugreifen.
Die Verwaltung bedankt sich für die sehr ausführlichen und
interessanten Anregungen und Ansätze des Antragstellers, bittet jedoch
vor dem Hintergrund des in Vorbereitung befindlichen Projektes um
Verständnis, dass sie auf die einzelnen Vorschläge zum heutigen
Zeitpunkt nicht eingehen kann. Jedoch werden die Aspekte gerne,
insbesondere hinsichtlich der Verortung von (Dienst-)Leistungen in die
Stadtbezirke, mögliche Standortvarianten und Folgenutzungen sowie die
Digitalisierung von Leistungen und Arbeitsweisen ausgiebig in den
Diskussions- und Entwicklungsprozess einbezogen werden.
Bei diesem Prozess wird es auch darum gehen, Themen und Inhalte
nicht einseitig, sondern vielmehr Abwägungen und Entscheidungen im
Kontext der sehr komplexen Rahmenbedingungen und möglicherweise
widerstreitender Interessen, Anforderungen verschiedener Sichtweisen
sowie rechtlicher und haushaltärischer Restriktionen zu treffen. Wenn
eine Verlagerung der Sitzungen ins WCCB auf den ersten Blick plausibelSeite 1 von 2

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erscheint, so ist hier mindestens die finanzielle Sicht bzgl. der dabei
entstehenden Kosten durch die Anmietung in Relation zu einem
möglichen Nutzen zu beleuchten. Ähnlich verhält es sich bei dem
wohnortnahen Einsatz von Personal, da der Personaleinsatz von vielen
Faktoren beeinflusst wird und die Wohnortnähe hier nicht ausschließlich
das ausschlaggebende Kriterium sein kann.
Über die weitere Umsetzung werden die politischen Gremien
entsprechend unterrichtet.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung inhaltlich
erledigt, das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit der Beratung
im Bürgerausschuss abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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