201188-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Alternativen zu einer Sanierung oder einem Neubau des Stadthauses
Kerndaten
- Nummer
- 201188-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.919 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201188-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Bürgerantrag: Alternativen zu einer Sanierung oder einem Neubau des Stadthauses Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung bereitet derzeit die Einrichtung einer Projekt- bzw. Steuerungsgruppe vor, in der neben städtischen Vertretern auch externe Fachleute beteiligt sein und in Arbeitsgruppen / Teilprojekten an dem Entscheidungsprozess zur Zukunft des Stadthauses mitwirken werden. Neben baulichen Aspekten werden in diesen Arbeitsgruppen zuvor als Basis weitere Parameter entwickelt werden müssen, die für eine letztendliche Entscheidung über die Zukunft der Stadtverwaltung und des Verwaltungssitzes relevant sind. Zur Definition eines solchen Anforderungsprofils für einen künftigen Verwaltungssitz und für den weiteren Diskussions- und Abstimmungsprozess sind bspw. Fragen in Bezug auf die Anforderungen an die zukünftige Arbeitswelt sowie die Verortung (zentral oder dezentral) von (Dienst-)Leistungen sowie die Leistungserbringung aus Kundensicht aufzugreifen. Die Verwaltung bedankt sich für die sehr ausführlichen und interessanten Anregungen und Ansätze des Antragstellers, bittet jedoch vor dem Hintergrund des in Vorbereitung befindlichen Projektes um Verständnis, dass sie auf die einzelnen Vorschläge zum heutigen Zeitpunkt nicht eingehen kann. Jedoch werden die Aspekte gerne, insbesondere hinsichtlich der Verortung von (Dienst-)Leistungen in die Stadtbezirke, mögliche Standortvarianten und Folgenutzungen sowie die Digitalisierung von Leistungen und Arbeitsweisen ausgiebig in den Diskussions- und Entwicklungsprozess einbezogen werden. Bei diesem Prozess wird es auch darum gehen, Themen und Inhalte nicht einseitig, sondern vielmehr Abwägungen und Entscheidungen im Kontext der sehr komplexen Rahmenbedingungen und möglicherweise widerstreitender Interessen, Anforderungen verschiedener Sichtweisen sowie rechtlicher und haushaltärischer Restriktionen zu treffen. Wenn eine Verlagerung der Sitzungen ins WCCB auf den ersten Blick plausibelSeite 1 von 2 Seite 2 erscheint, so ist hier mindestens die finanzielle Sicht bzgl. der dabei entstehenden Kosten durch die Anmietung in Relation zu einem möglichen Nutzen zu beleuchten. Ähnlich verhält es sich bei dem wohnortnahen Einsatz von Personal, da der Personaleinsatz von vielen Faktoren beeinflusst wird und die Wohnortnähe hier nicht ausschließlich das ausschlaggebende Kriterium sein kann. Über die weitere Umsetzung werden die politischen Gremien entsprechend unterrichtet. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung inhaltlich erledigt, das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit der Beratung im Bürgerausschuss abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de