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201187-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Brühler Straße

Nummer
201187-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201187 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Brühler Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201187-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für
den Fußgängerverkehr im Bereich Brühler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie
und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt.
Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung
kann dazu Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu
maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen
für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei
einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende
Fußgänger*innen erreicht werden.
Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung
von ca. 100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in
der Spitzenstunde.
Im Bereich Brühler Straße wurden die Mindestbelastungszahlen für die
querenden Fußgänger*innen nicht erreicht (35 Fußgänger*innen in der
Spitzenstunde). Die Zählungen wurden zwischen 6:00 Uhr und 18:00
Uhr durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage
eines Zebrastreifens sind daher nicht gegeben.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de