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201178-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baumfällungen im Park Carstanjen

Nummer
201178-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201178 Baumfällungen im Park Carstanjen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201178-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Baumfällungen im Park Carstanjen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die betroffene Parkanlage liegt im Geltungsbereich der
Landschaftsschutzverordnung Rheinufer und im Landschaftsschutzgebiet.
Seit 2019 wurden seitens der UNB sieben Ahornbäume im Park Carstanjen aus
Zustandsgründen zur Fällung freigegeben. Für die Bäume wurden
Ersatzpflanzungen heimischer Laubbäume in der Fällgenehmigung festgesetzt.
Nach der letzten Überprüfung durch einen städtischen
Baumsachverständigen sind Kroneneinkürzungen an einer Gruppe von vier
Linden erforderlich. Diese Bäume weisen Stammumfänge von ca. 160 bis 240
cm und Kronendurchmesser von 10 bis 20 m auf. Da die Bäume symmetrisch
im Karree gepflanzt und gleichaltrig sind, bilden sie funktional und statisch eine
Einheit. Der zur Fällung beantragte Baum dieser Gruppe mit dem offensichtlich
schlechtesten Zustand weist deutliche Rinden- und Holzschäden auf, die vom
Stammfuß bis weit in die Krone reichen und zusätzlich Absterbeerscheinungen
in der Oberkrone bis in den Starkastbereich auf. Würde dieser Baum solitär
stehen, müsste er aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden. Die
übrigen drei Linden weisen ebenfalls Versorgungsstörungen und den Befall mit
Lackporling (Pilz) auf.
Um die Gruppenpflanzung zu erhalten wurden dem Eigentümer folgende
Maßnahmen genehmigt:
• Den am stärksten geschädigten Baum um ca. 6 – 8 m in der Höhe einkürzen.
• Die drei anderen Bäume je nach statischer und physiologischer Erfordernis
um 2 – 4 m in der Höhe einkürzen.
• Anschließend sind die Kronen der eingekürzten Bäume fachgerecht zu
formen.
Nach fachgerechter Durchführung dieser Pflegemaßnahmen kann diese
gestalterisch wichtige Baumgruppe mittelfristig erhalten bleiben.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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