201178-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baumfällungen im Park Carstanjen
Kerndaten
- Nummer
- 201178-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201178-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Baumfällungen im Park Carstanjen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die betroffene Parkanlage liegt im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung Rheinufer und im Landschaftsschutzgebiet. Seit 2019 wurden seitens der UNB sieben Ahornbäume im Park Carstanjen aus Zustandsgründen zur Fällung freigegeben. Für die Bäume wurden Ersatzpflanzungen heimischer Laubbäume in der Fällgenehmigung festgesetzt. Nach der letzten Überprüfung durch einen städtischen Baumsachverständigen sind Kroneneinkürzungen an einer Gruppe von vier Linden erforderlich. Diese Bäume weisen Stammumfänge von ca. 160 bis 240 cm und Kronendurchmesser von 10 bis 20 m auf. Da die Bäume symmetrisch im Karree gepflanzt und gleichaltrig sind, bilden sie funktional und statisch eine Einheit. Der zur Fällung beantragte Baum dieser Gruppe mit dem offensichtlich schlechtesten Zustand weist deutliche Rinden- und Holzschäden auf, die vom Stammfuß bis weit in die Krone reichen und zusätzlich Absterbeerscheinungen in der Oberkrone bis in den Starkastbereich auf. Würde dieser Baum solitär stehen, müsste er aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden. Die übrigen drei Linden weisen ebenfalls Versorgungsstörungen und den Befall mit Lackporling (Pilz) auf. Um die Gruppenpflanzung zu erhalten wurden dem Eigentümer folgende Maßnahmen genehmigt: • Den am stärksten geschädigten Baum um ca. 6 – 8 m in der Höhe einkürzen. • Die drei anderen Bäume je nach statischer und physiologischer Erfordernis um 2 – 4 m in der Höhe einkürzen. • Anschließend sind die Kronen der eingekürzten Bäume fachgerecht zu formen. Nach fachgerechter Durchführung dieser Pflegemaßnahmen kann diese gestalterisch wichtige Baumgruppe mittelfristig erhalten bleiben.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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