201176-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ruhestörungen auf der Poppelsdorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 201176-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201176-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Ruhestörungen auf der Poppelsdorfer Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Wie viele Meldungen liegen dem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Ordnungsbehörde und der Bonner Polizei wegen Ruhestörungen oder anderweitiger Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Poppelsdorfer Allee seit 2016 (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren) vor? Nach Auswertung der Einsatzberichte wurden der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes folgende Ruhestörungen auf der Poppelsdorfer Allee gemeldet: 31 Meldungen in 2016 20 Meldungen in 2017 20 Meldungen in 2018 24 Meldungen in 2019 42 Meldungen in 2020 (bis 29.06.2020) Die Anzahl der Meldungen, die bei der Polizei eingegangen sind, können von hier aus nicht ermittelt werden. Zu 2. Fallen nach Ansicht des Oberbürgermeisters die Wege- und Grünflächen der Poppelsdorfer Allee in den Geltungsbereich der Straßenordnung und wenn ja, welche und wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden mit Bußgeld in welcher Höhe seit 2016 dort geahndet? Die Wege- und Grünflächen der Poppelsdorfer Allee fallen unter die Straßenordnung. Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten, die auf der Poppelsdorfer Allee angefallen sind, können statistisch nicht ermittelt werden. Grundsätzlich werden alle Einsätze dokumentiert, ohne dabei zu differenzieren, ob es vor Ort Feststellungen gab oder nicht. Zu 3. Seit wann liegt dem Oberbürgermeister das Anschreiben der „Anwohnervereinigung Poppelsdorfer Allee“ vor, welche Antwort hat er dem Adressaten wann sinngemäß zukommen lassen und welche Maßnahmen hatSeite 1 von 2 Seite 2 der Oberbürgermeister ergriffen, um die beschriebenen Missstände abzustellen? Das erste Schreiben der „Anwohnervereinigung Poppelsdorfer Allee“ aus dem Jahr 2020 liegt der Verwaltung seit dem 11. Februar vor. Schon ein Einzelschreiben von Ende Dezember 2019 hatte die Ordnungsbehörde zum Anlass genommen einen Dauerbeschwerdepunkt bei dem Stadtordnungsdienst einzurichten. Auf dieser Grundlage hat der Stadtordnungsdienst, auch ohne äußere Veranlassung, Kontrollen im Bereich der Poppelsdorfer Allee durchgeführt. Dies mit der Maßgabe, bei festgestellten Verstößen rigoros Verwarngelder zu nehmen und Platzverweise auszusprechen. Inzwischen haben die Polizei und der Stadtordnungsdienst schwerpunktmäßige Kontrollen im Innenstadtbereich eingeplant, die in den nächsten Wochen fortgesetzt werden. In diese Kontrollen wird die Poppelsdorfer Allee einbezogen. Dieser gemeinsame polizeiliche und ordnungsbehördliche Ansatz war bereits an dem Wochenende 10. und 11. Juli 2020 Wochenende erfolgreich. Störende Personengruppen konnten aufgelöst und durch Platzverweise ferngehalten werden. Die Anwohnerwohnervereinigung wurde darüber anschließend in einem Schreiben des Oberbürgermeisters informiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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