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201174 · Mitteilungsvorlage

Tempo 30 aus Lärmschutzgründen An der Josefshöhe

Nummer
201174
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201174
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen An der
Josefshöhe
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In ihrer Sitzung am 09.07.2019 hatte die Bezirksvertretung Bonn unter der
Drucksache 1910617EB8 Folgendes beschlossen:
a) Die Verwaltung führt zunächst eine einjährige Test- bzw. Pilotphase
durch, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von
zurzeit 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird. Die Einhaltung der
Höchstgeschwindigkeit wird von der Verwaltung in Abstimmung mit
der Polizei überwacht.
b) Nach Ablauf der Testphase legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht
vor, der Grundlage für die Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise sein wird.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich die eingeführte Regelung
bewährt hat (siehe unten). Sie wird die positiven Effekte zusätzlich mittels
eines Erfahrungsberichts nach Beendigung der Testphase zum Projekt
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen an der Straße Auf dem Hügel
zusammenhängend den politischen Gremien vorstellen.
Die Tempo 30 Regelung An der Josefshöhe sollte dauerhaft
eingerichtet bleiben. Neben den Anwohnern profitieren mehrere ansässige
Schulen sowie die Kita An der Rheindorfer Burg 2 ebenfalls von einer
Lärmminderung. Rechnerisch senkt sich das Lärmniveau um gerundet 3 dB
(A). Dies wird durch die sehr intensiven Kontrollen (seit Mai 2020 zusätzlich mit
dem fest abgestellten Blitzanhänger) sichergestellt.
Insgesamt wurden von August 2019 bis einschl. Mai 2020 in der Straße An der
Josefshöhe 10810 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, in 10235
Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet, hiervon waren 742 Bußgeldverfahren
und insgesamt 141 Fahrverbote.
Die beigefügten Vergleichstabellen verdeutlichen eindrucksvoll, dass sich die
Überschreitungsquoten deutlich reduziert haben, was auch der überwiegenden
Akzeptanz der Regelung zugeschrieben werden dürfte.Seite 1 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de