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201167 · Beschlussvorlage

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 , Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz; „Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße“

Nummer
201167
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201167
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 ,
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz;
„Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anregung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan Nr. 6819-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Ludwig-Erhard-
Allee, südöstlicher Grenze der Grundstücke Heinrich-von-Stephan-Straße 3
und 5, nordöstlicher Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1 – 3 und
Autobahnabfahrt der Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562) ist
gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Begründung
Planungsanlass
Bei dem Plangebiet handelt es sich zum überwiegenden Teil um das letzte
große noch verfügbare, in Bundeshand befindliche unbebaute Grundstück in
Bonn. Gleichzeitig besteht die Problematik verfügbarer Flächen zur Deckung
des Bundesbedarfs in Bonn. Unter diesen Voraussetzungen und in Anbetracht
des wirtschaftlichen Umgangs mit Vermögenswerten des Bundes ist eine
maximale Ausnutzung zur Schaffung von bundeseigenen Büroflächen auf
diesem Plangebiet aus Bundessicht unabdingbar.
Durch eine Neubebauung wird zudem die Bundesstadt Bonn als zweites
bestehendes bundespolitisches Zentrum Deutschlands nachhaltig gestärkt,
mithin auch seiner Bedeutung gerecht. Der Ortsteil Hochkreuz und somit das
Bundesviertel insgesamt wird durch eine hochbauliche Entwicklung dieser
Größenordnung in dieser exponierten Lage zu den Kreuzbauten komplettiert
und vollendet. Mit den bereits aus unterschiedlichen Baudekaden
stammenden vorhandenen Gebäuden in unmittelbarer Umgebung kann in
Abgrenzung zu dem gegenüberliegenden Rheinauenpark mit der Bebauung
eine städtebauliche repräsentative Urbanität geschaffen werden.Seite 1 von 6

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Eine Realisierung von Wohnnutzung ist auf den bundeseigenen Flächen
derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant
zurzeit an mehreren Standorten im Bonner Stadtgebiet, in Abstimmung mit der
Stadt Bonn, die Realisierung von neuen Wohnquartieren und kommt somit
ihrer Rolle bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch den Bund
nach.
Eine wohnbauliche Entwicklung wird jedoch im Bereich des Grundstücks
Heinrich-von-Stephan-Straße 3 seitens des Studierendenwerks Bonn
angestrebt. Das Studierendenwerk beabsichtigt hier eine Wohnbebauung für
Studierende in Verbindung mit einer Kindertageseinrichtung zu errichten.
Für die Realisierung der jeweiligen Vorhaben ist beabsichtigt zunächst durch
einen Angebotsbebauungsplan das entsprechende Planungsrecht zu
schaffen. Dabei kann – eine erfolgreiche Bewerbung des Bundes
vorausgesetzt – die Ansiedlung des EZMW planungsrechtlich bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriert und nach Abschluss des
Planaufstellungsverfahrens auf einer Teilfläche des Bundes realisiert werden.
Gegebenenfalls ist angezeigt, aufgrund verschiedener
Entwicklungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Vorhaben (Bund und
Studierendenwerk), das Planverfahren nicht als Gesamtverfahren
weiterzuführen, sondern in unterschiedlichen Verfahren.
Plangebiet
Das ca. 7,2 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 erstreckt
sich auf den Bereich zwischen der Ludwig-Erhard-Allee, der nordwestlichen
Grenze der Grundstücke Heinrich-von-Stephan-Straße 3 und 5, der
nordöstlichen Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1 – 3 und der
Autobahnabfahrt der Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562).
Dieser Bereich stellt sich derzeit als Grünfläche mit umfangreichem und teils
dichtem Baum- und Gehölzbestand dar.
Parallel der Autobahn BAB 562 verläuft ein Fuß- und Radweg, der die
Godesberger Allee (B9) mit der Ludwig-Erhard-Allee bzw. über ein
Brückenbauwerk über die Ludwig-Erhard-Allee mit der Rheinaue verbindet.
Über die Carlo-Schmid-Straße wird der Fuß- und Radweg parallel der Ludwig-
Erhard-Allee weiter in Richtung Süden geführt, wo mit einem Abzweig erneut
die Möglichkeit besteht, über eine Brücke die Rheinaue zu erreichen. Dabei
sind die straßenbegleitenden Grünflächen westlich der Ludwig-Erhard-Allee
Teil des eingetragenen Denkmals „Rheinauenpark“, das bei der Planung
berücksichtigt wird.
Die verkehrliche Erschließung des Gebietes erfolgt über die Carlo-Schmid-
Straße, die in die Ludwig-Erhard-Allee einmündet.
Entlang der südwestlichen Plangebietsgrenze erstreckt sich eine größere
Stellplatzanlage, die von den Beschäftigten der umliegenden Bürobauten
genutzt werden. Eingebettet in die Grünanlage befindet sich der ehemalige
Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung, der heute nicht mehr in Betrieb
ist.
Das Plangebiet ist von einem deutlichen Geländeversprung geprägt. Die von
einer Baumallee gesäumte Ludwig-Erhard-Allee verläuft in diesem Abschnitt
nach Unterquerung der Autobahn in Tieflage. Von hier aus steigt das GeländeSeite 2 von 6

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deutlich bis auf die Höhenebene der an das Plangebiet anschließenden
Ministeriumsbauten an.
Bestehendes Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als
Sonderbaufläche mit der näheren Zweckbestimmung Dienstleistung und
Verwaltung dar. Lediglich der nördliche Teil entlang der Autobahnabfahrt ist
als Grünfläche dargestellt. Die Planung kann daher voraussichtlich aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Eine Änderung des
Flächennutzungsplans ist voraussichtlich nicht erforderlich.
Verbindliches Planungsrecht besteht für den überwiegenden Teil des Areals
nicht. Das Plangebiet liegt i.W. innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils und ist hier derzeit planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch
(Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile) zu beurteilen.
Der nordwestliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich
rechtskräftigen BP Nr. 8019-35 „Kurt-Georg Kiesinger Allee“ von 1981, der in
diesem Bereich „öffentliche Grünfläche / Parkanlage“ festsetzt.
Rahmenplanung Bundesviertel
Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat am 07.05.2020 die Rahmenplanung
Bundesviertel als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Dieses
gliedert sich in ein Struktur-, Nutzungs-, Hochhaus-, Mobilitäts- und
Umsetzungskonzept und zeigt Ziele und Leitlinien für die künftige Entwicklung
des Bundesviertels auf. Das Strukturkonzept beruht auf den Strategien des
„Verdichtens und Freiräumens“, das Nutzungskonzept auf den Strategien
„Mischen, Pulsieren und Öffnen“, das Hochhauskonzept auf dem „Ankommen
und Ausstrahlen“, das Mobilitätskonzept fordert ein „Umsteigen“ und das
Umsetzungskonzept wird von „Priorisieren und Verpflichten“ geleitet.
Das Plangebiet ist in der beschlossenen Rahmenplanung als
Entwicklungspotential für eine überwiegende Büronutzung gemischt mit einem
mind. 10 % Wohnanteil und mindestens einer öffentlich zugänglichen Nutzung
im Erdgeschoss (Hybrid Büro) dargestellt. Mit der Beschlussfassung hat der
Hauptausschuss zugleich die Maßgabe erteilt, den Wohnanteil im gesamten
Gebiet der Rahmenplanung deutlich zu erhöhen. Die hierzu vom beauftragten
Planungsbüro erfolgte Überarbeitung schlägt für dieses Bebauungsplangebiet
nach wie vor die Entwicklung eines "Hybrid Büro" vor, in dem ein Wohnanteil
von ca. 33 % erreicht werden soll. Die Überarbeitung der Rahmenplanung
wird parallel in einer Beschlussvorlage den politischen Gremien vorgelegt
(DS-Nr. 201324).
Aufgrund der prominenten Lage am östlichen Eingangsbereich zum
Bundesviertel und der direkten Nähe zur BAB 562 sowie zum Rheinauenpark,
ist die Fläche im Hochhauskonzept als „Ort mit übergeordneter Strahlkraft,
weiträumiger Sichtbarkeit und großmaßstäblichen Kontext“, als Standort für
ein Hochhaus der Kategorie L, Höhe: 100 – 120 m (27 – 32 Geschosse)
bestimmt. Das sogenannte „Ost-Tor“ soll als wichtiger Ort im Stadtgefüge die
Funktion einer „Landmark“ und eines Orientierungspunktes erfüllen. Mit derSeite 3 von 6

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Bebauung soll der Rand des Bundesviertels prägnanter geformt und
effizienter genutzt werden.
Komplementär zu der strategischen Ausrichtung einer Verdichtung und
baulichen Arrondierung setzt das Strukturkonzept mit der Strategie des
„Freiräumens“ auf eine Ausweitung, Aufwertung und bessere Vernetzung von
Freiräumen im Bundesviertel. Ein Hauptelement dabei ist der Freiraum
entlang der BAB 562, der als großer ostwestlich ausgerichteter Park – als
sogenannte „Grünbrücke“ – ausgestaltet werden soll. Diese soll insbesondere
für die im Bundesviertel Beschäftigten aber auch für die Bewohner der
angrenzenden Stadtteile einen hochwertigen und multifunktionalen Freiraum
bieten. Diese Grünverbindung zwischen Rhein, Rheinauenpark, Südfriedhof
und Venusberg bis zum Kottenforst, soll Teil eines großräumigen städtischen
Freiraumsystems bilden.
Naturhaushalt, Landschaftsbild und Artenschutz / Altlasten
Das Plangebiet weist wertvolle Biotopstrukturen mit umfangreichen Gehölz-
und Baumbeständen auf, die für den Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz
relevant sind.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange des Umwelt- und
Naturschutzes sowie der Landespflege (gem. §1 (6) Nr. 7 BauGB) zu
berücksichtigen. Hierzu ist im weiteren Verfahren bei der Dichte der geplanten
Bebauung (siehe Planungsanlass) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 (4) BauGB).
Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur Durchführung einer
Artenschutzprüfung (ASP), da aufgrund der Habitatausstattung des
Plangebietes das Vorkommen und eine Betroffenheit planungsrelevanter
Arten nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Plangebiet ist teilweise von Altlasten betroffen.
Zum einen handelt es sich um eine Altablagerung (Ziffer 8010-010), an der
eine in der Vergangenheit durchgeführte Altlastenuntersuchung kein
Gefährdungspotenzial ergab. Zum anderen befindet sich hier ein militärischer
Altstandort (Ziffer 8018-092). Hierbei handelt es sich um einen von der
französischen Armee nach dem 1. Weltkrieg betriebenen Exerzierplatz.
Untersuchungen an dem Altstandort wurden bislang nicht durchgeführt.
Es ist eine Neubewertung der Altlastensituation durchzuführen.
Planungsziel
In unmittelbarer Nähe zu zahlreichen Ministeriumsbauten bietet sich das Areal
in besonderem Maße für eine hochwertige Bürobebauung an, ergänzt um
Wohnnutzungen, Standort für Kindertagesstätten sowie
öffentlichkeitsbezogene Nutzungen in den Erdgeschosszonen. Entsprechend
sollen ausgehend von den Zielsetzungen der Rahmenplanung Bundesviertel
und unter Berücksichtigung des Denkmals „Rheinauenpark“ im
Aufstellungsverfahren insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt
werden:Seite 4 von 6

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• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
Hochpunkt von 100 bis 120 m Gebäudehöhe („Ost-Tor“). Da das
EZMW als Bedingung eine alleinige Nutzung eines Gebäudes
formuliert hat, ist bei einer erfolgreichen Ansiedlung des EZMW der
Hochpunkt ausschließlich für die Nutzung durch diese Institution
vorgesehen und die tatsächliche Ausbildung des Hochpunkts wird
dann voraussichtlich niedriger ausfallen (rd. 60 m Gebäudehöhe).
• Kindertagesstätten als ergänzende Infrastruktur.
• Sicherung des Grünzuges südlich der BAB 562 und Weiterentwicklung
zu einer ökologisch soliden Grünverbindung. Erschließung des
Plangebietes über die Ludwig-Erhard-Allee.
• Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Fuß- und
Radverkehrsbeziehungen.
Insgesamt kann durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6819-1 ein
wichtiger Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bundesstadt Bonn
als Standort für Einrichtungen des Bundes und internationaler Einrichtungen
geleistet werden.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6819-1 (öffentlich)Seite 5 von 6

Bebauungsplan Nr. 6819-1
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Hochkreuz
Maßstab 1: 2500 Datum: 22.06.2020
100 mSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de