201167 · Beschlussvorlage
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 , Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz; „Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße“
Kerndaten
- Nummer
- 201167
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201167 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 , Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz; „Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße“ Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anregung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan Nr. 6819-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Ludwig-Erhard- Allee, südöstlicher Grenze der Grundstücke Heinrich-von-Stephan-Straße 3 und 5, nordöstlicher Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1 – 3 und Autobahnabfahrt der Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Begründung Planungsanlass Bei dem Plangebiet handelt es sich zum überwiegenden Teil um das letzte große noch verfügbare, in Bundeshand befindliche unbebaute Grundstück in Bonn. Gleichzeitig besteht die Problematik verfügbarer Flächen zur Deckung des Bundesbedarfs in Bonn. Unter diesen Voraussetzungen und in Anbetracht des wirtschaftlichen Umgangs mit Vermögenswerten des Bundes ist eine maximale Ausnutzung zur Schaffung von bundeseigenen Büroflächen auf diesem Plangebiet aus Bundessicht unabdingbar. Durch eine Neubebauung wird zudem die Bundesstadt Bonn als zweites bestehendes bundespolitisches Zentrum Deutschlands nachhaltig gestärkt, mithin auch seiner Bedeutung gerecht. Der Ortsteil Hochkreuz und somit das Bundesviertel insgesamt wird durch eine hochbauliche Entwicklung dieser Größenordnung in dieser exponierten Lage zu den Kreuzbauten komplettiert und vollendet. Mit den bereits aus unterschiedlichen Baudekaden stammenden vorhandenen Gebäuden in unmittelbarer Umgebung kann in Abgrenzung zu dem gegenüberliegenden Rheinauenpark mit der Bebauung eine städtebauliche repräsentative Urbanität geschaffen werden.Seite 1 von 6 Seite 2 Eine Realisierung von Wohnnutzung ist auf den bundeseigenen Flächen derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant zurzeit an mehreren Standorten im Bonner Stadtgebiet, in Abstimmung mit der Stadt Bonn, die Realisierung von neuen Wohnquartieren und kommt somit ihrer Rolle bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch den Bund nach. Eine wohnbauliche Entwicklung wird jedoch im Bereich des Grundstücks Heinrich-von-Stephan-Straße 3 seitens des Studierendenwerks Bonn angestrebt. Das Studierendenwerk beabsichtigt hier eine Wohnbebauung für Studierende in Verbindung mit einer Kindertageseinrichtung zu errichten. Für die Realisierung der jeweiligen Vorhaben ist beabsichtigt zunächst durch einen Angebotsbebauungsplan das entsprechende Planungsrecht zu schaffen. Dabei kann – eine erfolgreiche Bewerbung des Bundes vorausgesetzt – die Ansiedlung des EZMW planungsrechtlich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriert und nach Abschluss des Planaufstellungsverfahrens auf einer Teilfläche des Bundes realisiert werden. Gegebenenfalls ist angezeigt, aufgrund verschiedener Entwicklungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Vorhaben (Bund und Studierendenwerk), das Planverfahren nicht als Gesamtverfahren weiterzuführen, sondern in unterschiedlichen Verfahren. Plangebiet Das ca. 7,2 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Ludwig-Erhard-Allee, der nordwestlichen Grenze der Grundstücke Heinrich-von-Stephan-Straße 3 und 5, der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1 – 3 und der Autobahnabfahrt der Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562). Dieser Bereich stellt sich derzeit als Grünfläche mit umfangreichem und teils dichtem Baum- und Gehölzbestand dar. Parallel der Autobahn BAB 562 verläuft ein Fuß- und Radweg, der die Godesberger Allee (B9) mit der Ludwig-Erhard-Allee bzw. über ein Brückenbauwerk über die Ludwig-Erhard-Allee mit der Rheinaue verbindet. Über die Carlo-Schmid-Straße wird der Fuß- und Radweg parallel der Ludwig- Erhard-Allee weiter in Richtung Süden geführt, wo mit einem Abzweig erneut die Möglichkeit besteht, über eine Brücke die Rheinaue zu erreichen. Dabei sind die straßenbegleitenden Grünflächen westlich der Ludwig-Erhard-Allee Teil des eingetragenen Denkmals „Rheinauenpark“, das bei der Planung berücksichtigt wird. Die verkehrliche Erschließung des Gebietes erfolgt über die Carlo-Schmid- Straße, die in die Ludwig-Erhard-Allee einmündet. Entlang der südwestlichen Plangebietsgrenze erstreckt sich eine größere Stellplatzanlage, die von den Beschäftigten der umliegenden Bürobauten genutzt werden. Eingebettet in die Grünanlage befindet sich der ehemalige Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung, der heute nicht mehr in Betrieb ist. Das Plangebiet ist von einem deutlichen Geländeversprung geprägt. Die von einer Baumallee gesäumte Ludwig-Erhard-Allee verläuft in diesem Abschnitt nach Unterquerung der Autobahn in Tieflage. Von hier aus steigt das GeländeSeite 2 von 6 Seite 3 deutlich bis auf die Höhenebene der an das Plangebiet anschließenden Ministeriumsbauten an. Bestehendes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Sonderbaufläche mit der näheren Zweckbestimmung Dienstleistung und Verwaltung dar. Lediglich der nördliche Teil entlang der Autobahnabfahrt ist als Grünfläche dargestellt. Die Planung kann daher voraussichtlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist voraussichtlich nicht erforderlich. Verbindliches Planungsrecht besteht für den überwiegenden Teil des Areals nicht. Das Plangebiet liegt i.W. innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist hier derzeit planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Der nordwestliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich rechtskräftigen BP Nr. 8019-35 „Kurt-Georg Kiesinger Allee“ von 1981, der in diesem Bereich „öffentliche Grünfläche / Parkanlage“ festsetzt. Rahmenplanung Bundesviertel Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat am 07.05.2020 die Rahmenplanung Bundesviertel als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Dieses gliedert sich in ein Struktur-, Nutzungs-, Hochhaus-, Mobilitäts- und Umsetzungskonzept und zeigt Ziele und Leitlinien für die künftige Entwicklung des Bundesviertels auf. Das Strukturkonzept beruht auf den Strategien des „Verdichtens und Freiräumens“, das Nutzungskonzept auf den Strategien „Mischen, Pulsieren und Öffnen“, das Hochhauskonzept auf dem „Ankommen und Ausstrahlen“, das Mobilitätskonzept fordert ein „Umsteigen“ und das Umsetzungskonzept wird von „Priorisieren und Verpflichten“ geleitet. Das Plangebiet ist in der beschlossenen Rahmenplanung als Entwicklungspotential für eine überwiegende Büronutzung gemischt mit einem mind. 10 % Wohnanteil und mindestens einer öffentlich zugänglichen Nutzung im Erdgeschoss (Hybrid Büro) dargestellt. Mit der Beschlussfassung hat der Hauptausschuss zugleich die Maßgabe erteilt, den Wohnanteil im gesamten Gebiet der Rahmenplanung deutlich zu erhöhen. Die hierzu vom beauftragten Planungsbüro erfolgte Überarbeitung schlägt für dieses Bebauungsplangebiet nach wie vor die Entwicklung eines "Hybrid Büro" vor, in dem ein Wohnanteil von ca. 33 % erreicht werden soll. Die Überarbeitung der Rahmenplanung wird parallel in einer Beschlussvorlage den politischen Gremien vorgelegt (DS-Nr. 201324). Aufgrund der prominenten Lage am östlichen Eingangsbereich zum Bundesviertel und der direkten Nähe zur BAB 562 sowie zum Rheinauenpark, ist die Fläche im Hochhauskonzept als „Ort mit übergeordneter Strahlkraft, weiträumiger Sichtbarkeit und großmaßstäblichen Kontext“, als Standort für ein Hochhaus der Kategorie L, Höhe: 100 – 120 m (27 – 32 Geschosse) bestimmt. Das sogenannte „Ost-Tor“ soll als wichtiger Ort im Stadtgefüge die Funktion einer „Landmark“ und eines Orientierungspunktes erfüllen. Mit derSeite 3 von 6 Seite 4 Bebauung soll der Rand des Bundesviertels prägnanter geformt und effizienter genutzt werden. Komplementär zu der strategischen Ausrichtung einer Verdichtung und baulichen Arrondierung setzt das Strukturkonzept mit der Strategie des „Freiräumens“ auf eine Ausweitung, Aufwertung und bessere Vernetzung von Freiräumen im Bundesviertel. Ein Hauptelement dabei ist der Freiraum entlang der BAB 562, der als großer ostwestlich ausgerichteter Park – als sogenannte „Grünbrücke“ – ausgestaltet werden soll. Diese soll insbesondere für die im Bundesviertel Beschäftigten aber auch für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile einen hochwertigen und multifunktionalen Freiraum bieten. Diese Grünverbindung zwischen Rhein, Rheinauenpark, Südfriedhof und Venusberg bis zum Kottenforst, soll Teil eines großräumigen städtischen Freiraumsystems bilden. Naturhaushalt, Landschaftsbild und Artenschutz / Altlasten Das Plangebiet weist wertvolle Biotopstrukturen mit umfangreichen Gehölz- und Baumbeständen auf, die für den Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz relevant sind. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landespflege (gem. §1 (6) Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen. Hierzu ist im weiteren Verfahren bei der Dichte der geplanten Bebauung (siehe Planungsanlass) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 (4) BauGB). Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP), da aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes das Vorkommen und eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Das Plangebiet ist teilweise von Altlasten betroffen. Zum einen handelt es sich um eine Altablagerung (Ziffer 8010-010), an der eine in der Vergangenheit durchgeführte Altlastenuntersuchung kein Gefährdungspotenzial ergab. Zum anderen befindet sich hier ein militärischer Altstandort (Ziffer 8018-092). Hierbei handelt es sich um einen von der französischen Armee nach dem 1. Weltkrieg betriebenen Exerzierplatz. Untersuchungen an dem Altstandort wurden bislang nicht durchgeführt. Es ist eine Neubewertung der Altlastensituation durchzuführen. Planungsziel In unmittelbarer Nähe zu zahlreichen Ministeriumsbauten bietet sich das Areal in besonderem Maße für eine hochwertige Bürobebauung an, ergänzt um Wohnnutzungen, Standort für Kindertagesstätten sowie öffentlichkeitsbezogene Nutzungen in den Erdgeschosszonen. Entsprechend sollen ausgehend von den Zielsetzungen der Rahmenplanung Bundesviertel und unter Berücksichtigung des Denkmals „Rheinauenpark“ im Aufstellungsverfahren insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden:Seite 4 von 6 Seite 5 • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Hochpunkt von 100 bis 120 m Gebäudehöhe („Ost-Tor“). Da das EZMW als Bedingung eine alleinige Nutzung eines Gebäudes formuliert hat, ist bei einer erfolgreichen Ansiedlung des EZMW der Hochpunkt ausschließlich für die Nutzung durch diese Institution vorgesehen und die tatsächliche Ausbildung des Hochpunkts wird dann voraussichtlich niedriger ausfallen (rd. 60 m Gebäudehöhe). • Kindertagesstätten als ergänzende Infrastruktur. • Sicherung des Grünzuges südlich der BAB 562 und Weiterentwicklung zu einer ökologisch soliden Grünverbindung. Erschließung des Plangebietes über die Ludwig-Erhard-Allee. • Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Fuß- und Radverkehrsbeziehungen. Insgesamt kann durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6819-1 ein wichtiger Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bundesstadt Bonn als Standort für Einrichtungen des Bundes und internationaler Einrichtungen geleistet werden. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6819-1 (öffentlich)Seite 5 von 6 Bebauungsplan Nr. 6819-1 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Hochkreuz Maßstab 1: 2500 Datum: 22.06.2020 100 mSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de