← Vorlagen

201166 · Beschlussvorlage

Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung der Beethovenfeste in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
201166
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Kulturausschusses 12.08.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.728 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201166
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale
Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung
der Beethovenfeste in den Jahren 2023 und 2024
Beratungsfolge
Kulturausschuss 12.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Durchführung des Beethovenfestes in den Haushaltsjahren 2023 und
2024 werden der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH folgende
Zuschüsse gewährt:
a) Betriebsmittelzuschuss 1,6 Mio. €
b) Mietkostenzuschuss für die Anmietung einer Spielstätte 0,4 Mio. €
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2019 (DS-Nr. 190377) wurde der
Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB gGmbH) zur Durchführung
des jährlich stattfindenden Beethovenfestes bis zum Jahre 2022 folgende
Zuschüsse zugesagt:
a) Betriebsmittelzuschuss jährlich 1,6 Mio. €
b) Mietkostenzuschuss für die Anmietung einer Spielstätte jährlich 0,4 Mio. €
Der Zuschuss zur Anmietung einer Spielstätte wurde erforderlich, da die
Beethovenhalle aufgrund von Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung
steht. Als Ersatz werden das WCCB und ab 2021 das Theater Bonn genutzt.
Das WCCB kann ab 2021 die erforderlichen Kapazitäten nicht mehr bieten.
Auch für das Theater Bonn fällt eine Miete an, die auch die entsprechenden
Nutzungsausfälle des Theaters in dieser Zeit berücksichtigen muss. Nach
derzeitigem Stand wird die Sanierung der Beethovenhalle bis zum Jahre 2024
dauern. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, die Gewährung
eines zusätzlichen Zuschusses für eine Anmietung von geeigneten Räumen mit
den bisherigen Beträgen beizubehalten. Die Abrechnung erfolgt nach den
tatsächlich angefallenen Mietkosten.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Verwaltung hält es für zweckmäßig und geboten, bereits jetzt eine
Beschlussfassung zum Zuschussumfang der Jahre 2023 und 2024 auf den
Weg zu bringen, um Planungssicherheit im Zusammenhang mit der
Haushaltsanmeldung und der mittelfristigen Finanzplanung in diesem Bereich
herzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.03
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Beethovenpflege 4103003 Beethovenfeste gGmbH
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000.000 € 141000403/
73.1000
400.000 Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.000.000 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de