201166 · Beschlussvorlage
Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung der Beethovenfeste in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 201166
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201166 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung der Beethovenfeste in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Kulturausschuss 12.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Durchführung des Beethovenfestes in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH folgende Zuschüsse gewährt: a) Betriebsmittelzuschuss 1,6 Mio. € b) Mietkostenzuschuss für die Anmietung einer Spielstätte 0,4 Mio. € Begründung Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2019 (DS-Nr. 190377) wurde der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB gGmbH) zur Durchführung des jährlich stattfindenden Beethovenfestes bis zum Jahre 2022 folgende Zuschüsse zugesagt: a) Betriebsmittelzuschuss jährlich 1,6 Mio. € b) Mietkostenzuschuss für die Anmietung einer Spielstätte jährlich 0,4 Mio. € Der Zuschuss zur Anmietung einer Spielstätte wurde erforderlich, da die Beethovenhalle aufgrund von Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht. Als Ersatz werden das WCCB und ab 2021 das Theater Bonn genutzt. Das WCCB kann ab 2021 die erforderlichen Kapazitäten nicht mehr bieten. Auch für das Theater Bonn fällt eine Miete an, die auch die entsprechenden Nutzungsausfälle des Theaters in dieser Zeit berücksichtigen muss. Nach derzeitigem Stand wird die Sanierung der Beethovenhalle bis zum Jahre 2024 dauern. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses für eine Anmietung von geeigneten Räumen mit den bisherigen Beträgen beizubehalten. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angefallenen Mietkosten.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung hält es für zweckmäßig und geboten, bereits jetzt eine Beschlussfassung zum Zuschussumfang der Jahre 2023 und 2024 auf den Weg zu bringen, um Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Haushaltsanmeldung und der mittelfristigen Finanzplanung in diesem Bereich herzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.03 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Beethovenpflege 4103003 Beethovenfeste gGmbH Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.000.000 € 141000403/ 73.1000 400.000 Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.000.000 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de