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201159-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Erhalt von Grünflächen und Baumbestand in der Schloßallee

Nummer
201159-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201159 Bürgerantrag: Erhalt von Grünflächen und Baumbestand in der Schloßallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201159-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Erhalt von Grünflächen und
Baumbestand in der Schloßallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Das Bebauungsplanverfahren an der Schlossallee 5 geht auf den
Beschluss des Planungsausschusses, zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Mehlem, „Schlossallee“ (DS-Nr. 1811316), vom 20.06.2018 zurück.
Planungsziele sind die Stärkung des Mehlemer Ortsteilzentrums im
Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2012 durch
Ansiedelung eines Vollsortimenters sowie die Schaffung von
Wohnraum, davon gemäß Baulandmodell 40% gefördert.
Bereits im bestehenden Planungsrecht ist im Plangebiet im Bereich
der heutigen Grünfläche eine Bebauung vorgesehen, die jedoch
nicht realisiert wurde.
Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das
betreffende Gebiet an der Schlossallee 5 in Bad Godesberg,
Mehlem wurde zur Qualifizierung der Planung ein städtebaulicher
Wettbewerb für eine Wohn- und Geschäftsbebauung
(Vollsortimenter) durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs
wurden am 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg öffentlich
präsentiert. Insbesondere die Teilung der geplanten Tiefgarage
bewertete die Jury mit Blick auf das Kleinklima positiv. Der Entwurf
ließe genug Freibereiche für Bäume mit direktem Erdbezug und
leiste hiermit einen guten Beitrag zur Erhaltung des Stadtklimas und
der Durchlüftung des Gebiets, so die Jury in Bezug auf die geplante
nichtvollständige Unterbauung des Plangebietes durch eine
Tiefgarage und die geplanten Baumerhalte bzw. Neupflanzungen.
Gemäß der Klimaanalyse sowie der Planungshinweiskarte der Stadt
Bonn wirkt die Freifläche innerhalb des Planungsraums als
Kaltluftentstehungsgebiet, ist jedoch nicht Teil einer Kaltluftleitbahn.
Dennoch profitiert die angrenzende Bebauung von den durch die
Freifläche bereitgestellten Klimafunktionen. Am Tag bietet die
Fläche in den mit Bäumen bestandenen Bereichen Schatten und
wirkt als Ausgleichsraum. Diese Information wurde mit der Maßgabe
geeignete Maßnahmen zur Reduktion von zusätzlicherSeite 1 von 3

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Wärmebelastung zu berücksichtigen und umzusetzen, als eine der
Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren benannt.
Im Plangebiet ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der unter
den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. In einem
Baumgutachten wurden insgesamt 48 Bäume aufgenommen und
bewertet, von denen 29 Bäume satzungsgeschützt sind. Insgesamt
müssen für das geplante Bauvorhaben 37 Bäume gefällt werden,
von denen 21 Bäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung
fallen. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung der
satzungsgeschützten Bäume sind innerhalb des Plangebietes
vorgesehen.
Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gesetzlich
geschützt. Nach derzeitigem Planungsstand werden die gesetzlich
geschützten Alleebäume entlang der Schlossallee vom geplanten
Vorhaben nicht tangiert und bleiben erhalten.
Die Planung sieht vor, Flachdächer der geplanten Neubauten zu
begrünen.
Die öffentliche Grünanlage an der Mainzer Straße ist nicht Teil des
Plangebietes und wird als solche erhalten bleiben.
Aktuell wird der Planentwurf aufgrund von Hinweisen aus der
Wettbewerbsjury z.B. in Bezug auf die Aufenthaltsqualität in den
Freibereichen weiterentwickelt.
In einem nächsten Schritt soll der überarbeitete Siegerentwurf des
Wettbewerbs als Grundlage für das weitere Verfahren zunächst den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und im
Anschluss in einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB vorgestellt werden.
Im Zuge des weiteren Verfahrens werden die notwendigen
Gutachten, zu umweltrelevanten Themen, wie ein
Überflutungsnachweis, Immissionsgutachten und ggf. eine
klimatische Betrachtung erarbeitet werden. Diese Gutachten werden
zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB
vorliegen und dann auch öffentlich ausgelegt werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen auch die
Voraussetzungen für eine mehrfache städtebauliche
Innenentwicklung mit qualitätsvollen Freibereichen geschaffen
werden. Die Ansiedelung eines Vollsortimenters in Wohnortnähe
fördert die nicht-motorisierte Nahmobilität. Der vorliegende
Planentwurf sieht, im Gegensatz zum bestehenden Planungsrecht,
außerdem ein Abrücken der geplanten Wohnbebauung von der
benachbarten Villa Friede in den Obergeschossen vor.
Unter Abwägung der genannten Planungsziele sollen möglichst
viele Bäume erhalten, neu gepflanzt und qualitätsvolle
Grünbereiche im Plangebiet geschaffen werden. Ein, wie im
Antrag geforderter, vollständiger Erhalt der Grünflächen und des
Baumbestands ist dabei nicht möglich.
 Im Zuge des nächsten Schrittes, der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Planverfahren, wird über die Planung informiertSeite 2 von 3

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und es besteht dann für alle Interessierten die Möglichkeit
Meinungsäußerungen hierzu abzugeben. Diese werden im
Anschluss auf ihre Berücksichtigung im Planverfahren hin
geprüft. In diesem Verfahren hat die Antragstellerin die
Möglichkeit, ihr Interesse an einem vollständigen Grünerhalt
einzubringen. Hierüber wird dann im Verfahren in einer
Gesamtabwägung aller für die Planung relevanter Aspekte und
Belange entschieden werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad
Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung informiert. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung
Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de