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201158-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in der Sebastianstraße, Poppelsdorf

Nummer
201158-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201158 Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in der Sebastianstraße, Poppeldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201158-2 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in
der Sebastianstraße, Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung
maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch
auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern
sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen.
Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich,
um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die
Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können.
Im Moment sind zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-
Pandemie zu berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht
aussagekräftig wären. Aus diesem Grund sind einige bereits für das Jahr 2020
geplante Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben worden.
Auf die Durchführung von Erhebungen muss daher zunächst mindestens bis
Mitte März 2021 verzichtet werden. Sollten die pandemischen Entwicklungen
es dann erlauben, wird die Verwaltung u.a. auch auf der Sebastianstraße eine
entsprechende Verkehrszählung vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen
dann weiterhin nicht vor, müssten Zählungen (insbesondere wegen der
Einrichtung von Zebrastreifen) weiterhin verschoben werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
Verkehrszählung als Grundlage für eine Sachentscheidung zu einem späteren
Zeitpunkt und möchte über das Ergebnis zu gegebener Zeit informiert werden.
Mit diesem Votum ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Es ist sicherzustellen,
dass der Antragstellende durch die Fachverwaltung über den Fortgang
informiert wird. .Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de