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201158-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in der Sebastianstraße, Poppeldorf

Nummer
201158-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201158 Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in der Sebastianstraße, Poppeldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201158-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in
der Sebastianstraße, Poppeldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Einrichtung einer Querungshilfe wird eine Mindestfahrbahnbreite von
8,50m (2,00m Verkehrsinsel + 2x 3,25m Fahrspur aufgrund des Busverkehrs)
benötigt. Aufgrund der Fahrbahnbreite von ca. 7,25m lässt sich im Bereich
zwischen Mordkapellenpfad und Carl-Troll-Straße eine Querungsmöglichkeit
inklusive Verkehrsinsel daher nicht realisieren. Westlich der Carl-Troll-Straße
im Bereich von Haus-Nr. 63 bis 69 bietet der Querschnitt die Möglichkeit zur
Errichtung einer Querungshilfe mit Verkehrsinsel, sofern dort beidseitig das
Parken entfällt. Die Fahrbahn ist in diesem Abschnitt ca. 10,00m breit, was eine
3,00m breite Verkehrsinsel inklusive beidseitiger Fahrspuren von 3,50m
ermöglicht. Die Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 14.500€.
Für die Anlage von Zebrastreifen gelten neben den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung die Richtlinien über die Anlage und Ausgestaltung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Voraussetzung für die Einrichtung eines
Zebrastreifens sind unter anderem definierte Belastungszahlen sowohl für den
KFZ- als auch für den Fußgängerverkehr. Der Verwaltung liegen aktuell Zahlen
von Verkehrsdaten aus dem Zeitbereich 06.11. bis 18.11.2018 vor. Die hierbei
festgestellte Belastung in der Spitzenstunde des Verkehrs lag bei 906
Fahrzeugen/h und überschritt damit deutlich den in der R-FGÜ 2001 genannten
Höchstwert von 750 Fahrzeugen/h. Aufgrund der hohen Belastungszahlen des
Kraftfahrzeugverkehrs scheidet die Anlage eines Zebrastreifens grundsätzlich
aus.
Falls eine Lichtsignalanlage zum Einsatz kommen sollte, müsste mit min
50.000,- bis 60.000,-€ Investition gerechnet werden. Ferner fallen jährliche
Unterhaltungskosten, von ca. 1.500,- € an.
Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Sebastianstraße 63 bis 69 eine
Zählung der querenden Fußgänger vorzunehmen um die Notwendigkeit der
Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Zählung der querenden Fußgänger
vorzunehmen, die Notwendigkeit der Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen
und diese Ergebnisse der Bezirksvertretung Bonn vorzulegen.Seite 1 von 2

Seite 2
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Verwaltung und
unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses informiert. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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