201158-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in der Sebastianstraße, Poppeldorf
Kerndaten
- Nummer
- 201158-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201158-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Querungshilfe in der Sebastianstraße, Poppeldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für die Einrichtung einer Querungshilfe wird eine Mindestfahrbahnbreite von 8,50m (2,00m Verkehrsinsel + 2x 3,25m Fahrspur aufgrund des Busverkehrs) benötigt. Aufgrund der Fahrbahnbreite von ca. 7,25m lässt sich im Bereich zwischen Mordkapellenpfad und Carl-Troll-Straße eine Querungsmöglichkeit inklusive Verkehrsinsel daher nicht realisieren. Westlich der Carl-Troll-Straße im Bereich von Haus-Nr. 63 bis 69 bietet der Querschnitt die Möglichkeit zur Errichtung einer Querungshilfe mit Verkehrsinsel, sofern dort beidseitig das Parken entfällt. Die Fahrbahn ist in diesem Abschnitt ca. 10,00m breit, was eine 3,00m breite Verkehrsinsel inklusive beidseitiger Fahrspuren von 3,50m ermöglicht. Die Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 14.500€. Für die Anlage von Zebrastreifen gelten neben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Richtlinien über die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Voraussetzung für die Einrichtung eines Zebrastreifens sind unter anderem definierte Belastungszahlen sowohl für den KFZ- als auch für den Fußgängerverkehr. Der Verwaltung liegen aktuell Zahlen von Verkehrsdaten aus dem Zeitbereich 06.11. bis 18.11.2018 vor. Die hierbei festgestellte Belastung in der Spitzenstunde des Verkehrs lag bei 906 Fahrzeugen/h und überschritt damit deutlich den in der R-FGÜ 2001 genannten Höchstwert von 750 Fahrzeugen/h. Aufgrund der hohen Belastungszahlen des Kraftfahrzeugverkehrs scheidet die Anlage eines Zebrastreifens grundsätzlich aus. Falls eine Lichtsignalanlage zum Einsatz kommen sollte, müsste mit min 50.000,- bis 60.000,-€ Investition gerechnet werden. Ferner fallen jährliche Unterhaltungskosten, von ca. 1.500,- € an. Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Sebastianstraße 63 bis 69 eine Zählung der querenden Fußgänger vorzunehmen um die Notwendigkeit der Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Zählung der querenden Fußgänger vorzunehmen, die Notwendigkeit der Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen und diese Ergebnisse der Bezirksvertretung Bonn vorzulegen.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Verwaltung und unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de