201157 · Mitteilungsvorlage
Neuordnung Einfahrtsbereich Bundespolizei Sankt Augustin
Kerndaten
- Nummer
- 201157
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201157 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuordnung Einfahrtsbereich Bundespolizei Sankt Augustin Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bundespolizei mit Sitz in Sankt Augustin plant aufgrund einer umfassenden Umstrukturierung u.a. die Neuordnung des Einfahrtsbereichs an der Bundesgrenzschutzstraße. Geplant ist die Verlegung der heutigen Zufahrt nach Süden um ca. 100 Meter sowie eine separate Zufahrt für (Lkw) Lieferverkehr. Das Stadtplanungsamt der Stadt Bonn war bereits in die Vorplanung eingebunden. Der Baubeginn für die Verlegung ist aktuell für das 3. Quartal 2022 vorgesehen und soll im 3. Quartal 2024 abgeschlossen sein. Unabhängig davon soll die bisherige Zufahrt als Baustellenzufahrt für Maßnahmen im Sicherheitsbereich der Liegenschaft bis mindestens 2035 bestehen bleiben. Zusätzlich soll nördlich der heutigen Zufahrt eine weitere Baustellenzufahrt für Maßnahmen außerhalb des Sicherheitsbereichs der Liegenschaft eingerichtet werden, die über den im Norden an die Bundesgrenzschutzstraße angrenzenden Wirtschaftsweg erschlossen werden soll. Diese zweite Zufahrt ist zunächst für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen und soll anschließend zurückgebaut werden. Aufgrund einer Zweiteilung der Baustelle in einen öffentlichen und einen geschützten Bereich (die in diesen Bereich einfahrenden Baufahrzeuge müssen bei jeder Zufahrt kontrolliert und begleitet werden) wird die Aufteilung auf zwei separate Baustellenzufahrten vom Vorhabenträger als unabdingbar angesehen. Für eine weitere Baustellenzufahrt über die Flughafenstraße wird es außerdem noch einen separaten Antrag geben. Die neue Zufahrt wird als „Privatstraße mit öffentlichem Charakter“ vorgesehen, sodass es irrtümlich eingefahrenen Fahrzeugen jederzeit möglich ist den Einfahrtsbereich auf direktem Wege wieder zu verlassen. Der Großteil der geplanten Zufahrten ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-10 als Verkehrsfläche ausgewiesen, eine Änderung des B-Plans ist deshalb nicht angezeigt. Die Unterhaltung der auf dem Flurstück 716, Flur 2 herzustellenden neuen Verkehrsflächen geht nach deren Herstellung an die Stadt Bonn über. Die weiteren Abschnitte der neuen Zufahrten (Flur 2; Flurstücke 664, 669, 670) werden nach Realisierung vom Vorhabenträger unterhalten. Die Planung der neuen Zufahrt ist von Seiten des Vorhabenträgers mit dem Tiefbauamt der Stadt Bonn abzustimmen. Für die exakte Festsetzung der Unterhaltsgrenzen ist eine vertragliche Lösung zwischen Vorhabenträger und Stadt Bonn zu finden. Für die nördliche Baustellenzufahrt muss ein kleines Teilstück vom Flurstück 2929 als Baustraße befestigt werden. Zurzeit wird diese FlächeSeite 1 von 4 Seite 2 landwirtschaftlich genutzt und ist an einen ortsansässigen Landwirt verpachtet. Dieses Pachtverhältnis ist mit einer Frist von 6 Monaten zum 10.11.2020 kündbar. Von Seiten der Verwaltung steht dem Ausbau des Wirtschaftswegs als Baustellenzufahrt lediglich die Einigung zwischen Vorhabenträger und Pächter im Wege. Bezüglich der Unterhaltung der nördlichen Baustellenzufahrt erfolgt eine Abstimmung beider Veranlasser (Bundespolizei und DB AG im Zuge der S13-Maßnahme). Das Tiefbauamt der Stadt Bonn wird für die Unterhaltung der angesprochenen Fläche nicht aufkommen. Darüber hinaus muss für die Realisierung der Baustraße eine Stieleiche (siehe Anlage 2) gefällt werden. der Baum (Baum ID 33303, Flurstück 675, NKF Verkehrsfläche) ist im Baumkataster ausdrücklich als strauchartig vermerkt. Daher handelt es sich nicht um einen Baum im Sinne der Baumschutzsatzung. Durch die Kappung und Bildung zahlreicher Nebenäste und -stämme hat das Gehölz auch künftig keine Möglichkeit, sich artgerecht als Hochstamm mit durchgehendem Leittrieb zu entwickeln. Eine Beschlussvorlage für die Gremien ist deshalb nicht erforderlich. Die Rodung hat dennoch außerhalb der Brutzeit stattzufinden (§ 39 BNatSchG). Der benachbarte Baum (Baum ID 33294, Flurstück 675, NKF Verkehrsfläche) ist während der Baumaßnahme nach DIN 18920 zu schützen. Weiterhin entfallen mit der Realisierung der neuen Zufahrt 3 satzungsgeschützte Stieleichen. Die drei Bäume sind Teil der nach §41 LNatschG geschützten Allee AL-BN-0022. Der Naturschutzbeirat hat der Entfernung der Bäume zugestimmt. Die Ersatzmaßnahmen werden mit der Verwaltung abgestimmt. Anlage/n 1 Überlagerung Bestand und Planung, Quelle BLB (öffentlich) 2 Foto Stieleiche 33303 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de