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201153 · Beschlussvorlage

Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH

Nummer
201153
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Kulturausschusses 12.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201153
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für
die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 der
Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH
Beratungsfolge
Kulturausschuss 12.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Aufsichtsrates der
Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH an die
Gesellschafterversammlung zur Kenntnis und bestätigt den unter Vorbehalt
gefassten Beschluss des Vertreters der Bundesstadt Bonn in der
Gesellschafterversammlung, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
der Prüfung des Geschäftsjahres 2020 zu beauftragen.
Begründung
Gemäß § 9 Abs. 1 obliegt der Gesellschafterversammlung die Bestellung des
Abschlussprüfers.
In der Aufsichtsratssitzung vom 08.06.2020 hat der Aufsichtsrat der
Gesellschafterversammlung empfohlen, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2020 zu
beauftragen. Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG wurde erstmals mit
der Jahresabschlussprüfung 2017 beauftragt. Eine neue Ausschreibung soll
erst nach fünf aufeinander folgenden Abschlussprüfungen, also für das
Geschäftsjahr 2022, wieder durchgeführt werden.
Die Gesellschafterversammlung ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt
und hat am 08.07.2020 folgenden Beschluss unter dem Vorbehalt der
Entscheidung des Rates der Bundesstadt Bonn gefasst:Seite 1 von 2

Seite 2
„Die Gesellschafterversammlung beschließt, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2020 zu
beauftragen.“
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der
Bundesstadt Bonn. Zur Bestätigung des Gesellschafterbeschlusses wird daher
ein Votum des Rates der Bundesstadt Bonn benötigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de