201153 · Beschlussvorlage
Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH
Kerndaten
- Nummer
- 201153
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201153 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH Beratungsfolge Kulturausschuss 12.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Aufsichtsrates der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH an die Gesellschafterversammlung zur Kenntnis und bestätigt den unter Vorbehalt gefassten Beschluss des Vertreters der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2020 zu beauftragen. Begründung Gemäß § 9 Abs. 1 obliegt der Gesellschafterversammlung die Bestellung des Abschlussprüfers. In der Aufsichtsratssitzung vom 08.06.2020 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2020 zu beauftragen. Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG wurde erstmals mit der Jahresabschlussprüfung 2017 beauftragt. Eine neue Ausschreibung soll erst nach fünf aufeinander folgenden Abschlussprüfungen, also für das Geschäftsjahr 2022, wieder durchgeführt werden. Die Gesellschafterversammlung ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat am 08.07.2020 folgenden Beschluss unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates der Bundesstadt Bonn gefasst:Seite 1 von 2 Seite 2 „Die Gesellschafterversammlung beschließt, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2020 zu beauftragen.“ Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Bundesstadt Bonn. Zur Bestätigung des Gesellschafterbeschlusses wird daher ein Votum des Rates der Bundesstadt Bonn benötigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de