201145-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
Kerndaten
- Nummer
- 201145-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201145-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Die Stadt Bonn richtet sich bei allen Planungen nach StVO, ERA und RASt. Der als Beispiel angeführte Schutzstreifen auf der Hausdorffstraße ist richtlinienkonform angelegt, da die ERA vorgeben „Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum 1,50 m breit sein. Der Sicherheitsraum muss dann nicht baulich oder durch Markierung ausgebildet sein.“ (ERA 2010, S. 22). Der Stadt Bonn ist aber auch bewusst, dass diese Regelung in der Realität Probleme aufwirft, da ein 1,50 m Schutzstreifen ohne gesonderten Sicherheitstrennstreifen eben keinen ausreichenden Schutz vor öffnenden Autotüren bietet. Mit Blick auf die Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2020, die ergeben hat, dass Unfälle zwischen Radfahrenden und parkenden Autos massiv angestiegen sind, wird die Stadt Bonn in Zukunft auf eine solche Aneinanderreihung von Mindestmaßen nach Möglichkeit verzichten und neben Parkständen immer einen Sicherheitstrennstreifen markieren. Zu 2. Die Stadt Bonn stimmt zu, dass sich Radfahrstreifen in Mittellage (RiM) für viele Radfahrende subjektiv unsicher anfühlen und sie für ungeübte Radfahrer abschreckend wirken können. Deswegen sollten RiM in Zukunft nur mit Bedacht und unter Abwägung anderer Optionen eingesetzt werden. Zudem soll sich bei der Markierung an den Studienergebnissen der TU Berlin orientiert werden (Roteinfärbung, Piktogramme, Breiten etc.). Komplett ausschließen sollte man Radfahrstreifen in Mittellage bei der Planung nicht, da sie je nach Ort und Unfalllage die beste Lösung sein können. Man darf trotz der in der Studie angeführten Probleme nicht außer Acht lassen, dass sie helfen können schwerste Rechtsabbiegeunfälle an Kreuzungen zu vermeiden. Die angeführte Situation am Bertha-von-Suttner-Platz ist ein sehr komplexer Knotenpunkt mit schwierigen Bedingungen durch die Gemengelage aus Stadtbussen, Fahrradfahrenden, Autos und Straßenbahnen. Hier soll im ZugeSeite 1 von 2 Seite 2 der Ost-West-Achsen-Planung eine Verbesserung erreicht werden. An weniger komplexen Knotenpunkten kann ein Radfahrstreifen in Mittellage, wie erwähnt trotzdem eine gute und sichere Option darstellen. Um dem Problem grundsätzlich zu begegnen und das Linksabbiegen für Radfahrende aller Alters- und Erfahrungsklassen zu erleichtern, soll in Zukunft an Knotenpunkten vermehrt eine Aufstellfläche für indirektes Linksabbiegen angeboten werden. Zu 3. Sogenannte freilaufende Rechtsabbieger, also Rechtsabbiegespuren, die ohne Signalisierung am Knotenpunkt vorbeiführen, die Kfz-Fahrenden das Abbiegen erleichtern und den Kfz-Verkehrsfluss erhöhen, sind wie vom Antragsteller richtig beschrieben kritisch im Hinblick auf Fußgänger- und Radfahrersicht zu sehen. Die Stadt Bonn vermeidet schon heute diese Verkehrsführung bei Neuplanungen einzusetzen. Bei Kreuzungsumbauten werden sie nach Möglichkeit zurückgebaut. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de