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201139-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umwidmung der Straße "Annagraben" in eine Fahrradstraße, alternative Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrende in beide Richtungen

Nummer
201139-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201139 Umwidmung der Straße "Annagraben" in eine Fahrradstraße, alternative Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer in beide Richtungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201139-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umwidmung der Straße "Annagraben" in eine
Fahrradstraße, alternative Öffnung der
Einbahnstraße für Radfahrende in beide
Richtungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn verfügt über ein ausgearbeitetes Fahrradstraßennetz,
welches sukzessive erweitert und verbessert wird. Daher begrüßt die
Verwaltung grundsätzlich den Vorschlag der Einrichtung einer weiteren
Fahrradstraße.
Jedoch muss eine Straße über ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen
verfügen und bestimmte straßenverkehrliche Sicherheitskriterien
erfüllen, um als Fahrradstraße eingerichtet werden zu können. Sowohl
für eine Zweirichtungs-Fahrradstraße als auch für die Öffnung einer
Einbahnstraße für den Radverkehr müssen u.a. eine gute Einsehbarkeit
in die Straße gegeben sein und bestimmte Fahrbahnbreiten zur
Verfügung stehen. Auf dem im Antrag vorgeschlagenen Abschnitt der
Straße Annagraben von Richtung Wilhelmsplatz bis zur
Schützenstraße liegen zu Beginn zwei kurz aufeinander folgende enge
Linkskurven. Diese verhindern, dass die aus der Einbahnstraße
(Annagraben) kommenden AutofahrerInnen in Richtung Wilhelmsplatz
entgegenkommende RadfahrerInnen frühzeitig sehen könnten.
Außerdem wird der Straßenquerschnitt auf dem gesamten Abschnitt
durch parkende Autos eingeengt, so dass ein konfliktfreies aneinander
Vorbeifahren und Begegnen erheblich erschwert würde.
Daher kann aus Sicht der Verwaltung dieser Abschnitt nicht für die
Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung bzw.
die Einrichtung einer Fahrradstraße empfohlen werden.
Jedoch ist die parallel zum Annagraben verlaufende Breite Straße eine
Fahrradstraße und ermöglicht hier ein sichereres Fahren für
RadfahrerInnen. Über diese Verbindung ist der Wilhelmsplatz über ein
Radroutennetz an die Altstadt angebunden.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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