201133 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausbau und Erweiterung des Spielplatzes im Drachensteinpark in Mehlem im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung
Kerndaten
- Nummer
- 201133
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201133 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 05.06.2020 Bürgerantrag: Ausbau und Erweiterung des Spielplatzes im Drachensteinpark in Mehlem im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Spielgeräte im Spielplatz im Drachensteinpark in Mehlem zu überprüfen und den Spielplatz für einen wesentlichen Ausbau und Erweiterung im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung vorzusehen. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 05.06.2020 Institution / Verein , Ortsausschuss Mehlem, Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Ausbau und Erweiterung des Spielplatzes im Drachensteinpark in Mehlem im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung Ihr Antrag Bürgerantrag Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Spielgeräte im Spielplatz im Drachensteinpark in Mehlem zu überprüfen und den Spielplatz für einen wesentlichen Ausbau und Erweiterung im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung vorzusehen. Begründung Da der Spielplatz, auch nach Ansicht der Verwaltung, für Mehlem von besonderer Bedeutung ist, bitten die Antragsteller die Verwaltung den Zustand der Spielgeräte zu überprüfen und den Spielplatz wesentlich auszubauen. Für die verschiedenen Altersstufen sollen ausreichend Funktions- und Spielbereiche (z.B. Spielen, Sport, Treffpunkt, Kommunikation) vorhanden sein und auch an die Bedürfnisse der Alters- und Nutzergruppen angepasst sein. Spielplätze sollten Räume und Gelegenheiten für Abenteuer und Spannung im Umgang mit kalkulierbaren Gefahren bieten. Die Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt und zur Selbstwahrnehmung sollten vielseitig angeregt werden, insbesondere durch Fühlen, Hören, Sehen, Gleichgewicht, Motorik oder Koordination. Zum Verstecken, Ausruhen, Kommunizieren sind ausreichend Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Der Spielplatz im Drachensteinpark wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Er ist deutlich auszubauen. Erst recht vor dem Hintergrund, dass in angrenzenden Nachbarschaft zahlreiche Wohnungen, die für Familien ausgelegt sind, neu entstehen. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 6Pk7Bamh 05.06.20 06:28Seite 2 von 3 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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