201130 · Dringlichkeitsantrag
Strandbar an der Oper
Kerndaten
- Nummer
- 201130
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 15.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 201130 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 15.06.20 Strandbar an der Oper Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Laut Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom 14.06.2020 hat der Aufbau der „Strandbar“ an der Oper am Sonntag, 14. Juni 2020, begonnen. Nach Verlegung der Anschlüsse für Strom und Wasser sowie eines Holzboden sollen anschließend 100 Tonnen Sand aufgeschüttet werden. Da nicht bekannt ist, ob die unmittelbar darunter liegende, mittlerweile in die Jahre gekommene Decke der Tiefgarage diese zusätzliche Last tragen kann, duldet eine entsprechende verbindliche Bestätigung des Oberbürgermeister keinen Aufschub. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Oberbürgermeister legt dem Rat in seiner Sitzung am 18.06.2020 dar, 1. wann der Betreiber des Opernrestaurants die Ausweitung seiner Außengastronomie um eine „Strandbar“ mit welchem Konzept beantragt hat, 2. wann der Oberbürgermeister diese Ausweitung mit dem zugrunde liegenden Konzept genehmigt hat, 3. ob angesichts der Aussage des Oberbürgermeisters in seiner Pressemitteilung vom 14.06.2020, dass die gastronomische Fläche der Strandbar mit 100 Tonnen Sand bedeckt werden soll, ein statisches Gutachten zur Traglast der unmittelbar darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt wurde, das die uneingeschränkte Unbedenklichkeit der zusätzlichen Lastabtragung bestätigt, 4. ob das Konzept „Strandbar an der Oper“ im Rahmen der städtischen Planungen zum „Erlebnisort Rheinufer“ (DS 190602-3) zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation mit möglichen Betreibern / Eigentümern gastronomischer Einrichtungen auf dem Vorplatz des KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am Rheinpavillon abgestimmt wurde und wenn ja, wann die Abstimmung mit welchem Ergebnis erfolgt ist. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Antragsteller gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Strandbar an der Oper um ein kurzfristig nach der Vergabeentscheidung zur Strandbar in Beuel ins Leben gerufenes Ersatzprojekt des bisherigen Betreibers handelt, da der Oberbürgermeister andernfalls seine Mitteilung für den Hauptausschuss DS 190602-3 am 23.04.2020 sicherlich ergänzt hätte. Angesichts der Pressemitteilung des OB vom 14.06.2020 mit der Ankündigung einer Strandbar an der Oper im Wege einer Erweiterung der Außengastronomie durch den dortigen Restaurantpächter möchte der BBB daher nicht nur erfahren, wann diesem eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Vielmehr sind die Antragsteller interessiert zu erfahren, ob ggfls. im Rahmen eines Bauantrages ein statisches Gutachten zur Tragfähigkeit der unmittelbar darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt wurde, das die uneingeschränkte Unbedenklichkeit einer zusätzlichen und nicht nur vorübergehenden Lastabtragung von zusätzlich 100 Tonnen Sand bestätigt. Des Weiteren führt der Oberbürgermeister in seiner Mitteilung DS 190602-3 folgendes aus: „Eine dauerhafte Unterbringung zusätzlicher – vorzugsweise temporärer – gastronomischer Angebote nach dem Baseler Vorbild („Buvetten“), d.h. das Aufstellen baulicher Einrichtungen oder Imbisswagen über den gesamten o.g. Zeitraum, ist unter Beachtung des Baumschutzes (Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“, Alleenschutz nach § 41 LNatSchG) lediglich auf dem Vorplatz des KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am Rheinpavillon – also in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Gastronomie – möglich. Zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation wird in einem Gespräch mit den Pächtern/Eigentümern erörtert werden, ob diese sich eine Erweiterung ihres Angebots – dauerhaft, am Wochenende oder zu besonderen Anlässen – durch einen eigenen Verkaufsstand oder den eines Kooperationspartners vorstellen können. Dabei wird eine möglichst zeitnahe Unterbringung ergänzender Gastronomie angestrebt. Über die Ergebnisse der Gespräche wird die Stadtverwaltung in der Sitzung informieren.“ Die massive Ausweitung des Außengastronomieangebotes des Restaurants an der Oper dürfte erhebliche Auswirkungen auf die gastronomische Konkurrenzsituation im Rahmen des Projektes „Erlebnisort Rheinufer“ haben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de