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201130 · Dringlichkeitsantrag

Strandbar an der Oper

Nummer
201130
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
15.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.06.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
201130
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
15.06.20
Strandbar an der Oper
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Laut Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom 14.06.2020 hat der Aufbau
der „Strandbar“ an der Oper am Sonntag, 14. Juni 2020, begonnen. Nach
Verlegung der Anschlüsse für Strom und Wasser sowie eines Holzboden sollen
anschließend 100 Tonnen Sand aufgeschüttet werden. Da nicht bekannt ist, ob
die unmittelbar darunter liegende, mittlerweile in die Jahre gekommene Decke
der Tiefgarage diese zusätzliche Last tragen kann, duldet eine entsprechende
verbindliche Bestätigung des Oberbürgermeister keinen Aufschub.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Oberbürgermeister legt dem Rat in seiner Sitzung am 18.06.2020 dar,
1. wann der Betreiber des Opernrestaurants die Ausweitung seiner
Außengastronomie um eine „Strandbar“ mit welchem Konzept beantragt hat,
2. wann der Oberbürgermeister diese Ausweitung mit dem zugrunde liegenden
Konzept genehmigt hat,
3. ob angesichts der Aussage des Oberbürgermeisters in seiner
Pressemitteilung vom 14.06.2020, dass die gastronomische Fläche der
Strandbar mit 100 Tonnen Sand bedeckt werden soll, ein statisches Gutachten
zur Traglast der unmittelbar darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt
wurde, das die uneingeschränkte Unbedenklichkeit der zusätzlichen
Lastabtragung bestätigt,
4. ob das Konzept „Strandbar an der Oper“ im Rahmen der städtischen
Planungen zum „Erlebnisort Rheinufer“ (DS 190602-3) zur Vermeidung einer
Konkurrenzsituation mit möglichen Betreibern / Eigentümern gastronomischer
Einrichtungen auf dem Vorplatz des KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am
Rheinpavillon abgestimmt wurde und wenn ja, wann die Abstimmung mit
welchem Ergebnis erfolgt ist.
BegründungSeite 1 von 2

Seite 2
Die Antragsteller gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Strandbar an
der Oper um ein kurzfristig nach der Vergabeentscheidung zur Strandbar in
Beuel ins Leben gerufenes Ersatzprojekt des bisherigen Betreibers handelt, da
der Oberbürgermeister andernfalls seine Mitteilung für den Hauptausschuss DS
190602-3 am 23.04.2020 sicherlich ergänzt hätte. Angesichts der
Pressemitteilung des OB vom 14.06.2020 mit der Ankündigung einer Strandbar
an der Oper im Wege einer Erweiterung der Außengastronomie durch den
dortigen Restaurantpächter möchte der BBB daher nicht nur erfahren, wann
diesem eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde.
Vielmehr sind die Antragsteller interessiert zu erfahren, ob ggfls. im Rahmen
eines Bauantrages ein statisches Gutachten zur Tragfähigkeit der unmittelbar
darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt wurde, das die
uneingeschränkte Unbedenklichkeit einer zusätzlichen und nicht nur
vorübergehenden Lastabtragung von zusätzlich 100 Tonnen Sand bestätigt.
Des Weiteren führt der Oberbürgermeister in seiner Mitteilung DS 190602-3
folgendes aus:
„Eine dauerhafte Unterbringung zusätzlicher – vorzugsweise temporärer –
gastronomischer Angebote nach dem Baseler Vorbild („Buvetten“), d.h. das
Aufstellen baulicher Einrichtungen oder Imbisswagen über den gesamten o.g.
Zeitraum, ist unter Beachtung des Baumschutzes (Landschaftsschutzgebiet
„Rheinufer“, Alleenschutz nach § 41 LNatSchG) lediglich auf dem Vorplatz des
KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am Rheinpavillon – also in unmittelbarer
Nähe der vorhandenen Gastronomie – möglich. Zur Vermeidung einer
Konkurrenzsituation wird in einem Gespräch mit den Pächtern/Eigentümern
erörtert werden, ob diese sich eine Erweiterung ihres Angebots – dauerhaft, am
Wochenende oder zu besonderen Anlässen – durch einen eigenen
Verkaufsstand oder den eines Kooperationspartners vorstellen können. Dabei
wird eine möglichst zeitnahe Unterbringung ergänzender Gastronomie
angestrebt. Über die Ergebnisse der Gespräche wird die Stadtverwaltung in der
Sitzung informieren.“
Die massive Ausweitung des Außengastronomieangebotes des Restaurants an
der Oper dürfte erhebliche Auswirkungen auf die gastronomische
Konkurrenzsituation im Rahmen des Projektes „Erlebnisort Rheinufer“ haben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de