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201124 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten

Nummer
201124
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201124
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes wurde Ende 2019 beschlossen.
Zunächst musste ein Verfahren zur Verteilung der Mittel entwickelt werden.
Hierzu war eine Abfrage bei allen Trägern öffentlich geförderter
Kindertageseinrichtungen in Bonn erforderlich. Aus diesem Grund konnte die
Vorlage erst jetzt eingebracht werden. Damit die Mittel zu Beginn des
kommenden Kindergartenjahres (ab 01.08.2020) ausgezahlt werden können,
ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.06.2020 zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
1. Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung
der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2020/2021
für 13 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren
gewährt.
2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung
erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden
und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine
erweiterte Betriebserlaubnis erteilt.
Begründung
Mit dem neuen KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein
Landeszuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungszeiten
gewährt. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellt das Land insgesamt einen
Betrag von 40 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfallen ab dem
neuen Kindergartenjahr 753.200,00 €. Dieser Betrag wird voraussichtlich
jährlich erhöht. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel steigen landesweit
in 2021/2022 auf 60 Mio. € und ab 2022/23 jährlich bis auf 80 Mio. € und
werden ab dem Kita-Jahr 2023/2024 gemäß § 37 KiBiz indexiert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die
Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche
Förderung beisteuert.Seite 1 von 4

Seite 2
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und
bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der
Kindertagesbetreuung dienen. Hierzu zählen beispielhaft:
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von
wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
• bis zu 15 Schließtage jährlich
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für
ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote
sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten
aufgenommen werden.
Hierzu wurden die Träger über eine Onlineabfrage gebeten, die erforderlichen
Angaben zu ihren Einrichtungen an die Jugendhilfeplanung zu übermitteln.
Aufbauend auf diesem Befragungsergebnis und der Auswertung vorhandener
Datenquellen wurden die beiden Kriterien „Öffnungszeiten von wöchentlich
mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung
zugrunde gelegt, welche Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich (von 15 bis 220 betreuten Kindern). Die
Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher
wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl
der dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10
Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 €
städtische Mittel gewährt.
Laut LVR haben die Träger der Kindertageseinrichtungen bzw. der Tagespflege
die Möglichkeit auch im laufenden Kindergartenjahr Fördermittel nach § 48 zu
beantragen. Aus diesem Grund wurden die Landesmittel nicht in Gänze in
Anspruch genommen.
Dieses Verfahren ist mit der AG nach § 78 abgestimmt.
Bis zum 02.06.2020 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die
Förderung über § 48 KiBiz zu stellen. 13 Einrichtungen haben die Förderung
beantragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen (Antrag auf Betriebserlaubnis mit Dienstplan,
Belegungslisten mit Alter der Kinder, Konzeption mit Ausführungen zu den
flexiblen Angeboten, Darstellung wie Ausfallzeiten organisatorisch
berücksichtigt werden – vergl. Rundschreiben LVR 42/02/2020)Seite 2 von 4

Seite 3
genehmigungsfähig sind, sollen folgende Einrichtungen nach § 48 KiBiz
gefördert werden:
Die erforderlichen Finanzmittel i.H.v 400.000 € stehen im Haushalt 2020 und in
der Finanzplanung ab 2021 zur Verfügung.
Von den benötigten Finanzmitteln werden 320.000 € aus reinen Landesmitteln
und 80.000 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfügung
gestellt.
Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 12.08.2020 im Rahmen
einer Mitteilungsvorlage über die Entscheidung des Rates informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
August 2020 - Dezember 2020
Produktgruppe
1.06.02
Produktgruppenbezeichnung
Tageseinrichtungen für Kinder
Produkt
1.51.10.06.02.07
Produktbezeichnung
Tageseinrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einrichtung Straße Träger
Stunden pro
Woche
und/oder
Schließtage
nach
Pauschalen
Anteil Stadt
Bonn
Förderhöhe
Träger
Endenicherstr. 10 Elterninitiative Rasselbande 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 €
In der Raste 16 pme Familienservice NRW gGmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
In der Raste 20 -22 pme Familienservice gGmbH 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 €
Kaiserstraße 79-83 Elterninitiative Lilliput e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kessenicher Str. 214 Mobile e.V. 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Körnerstr. 28 pme Familienservice NRW gGmbH 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Landgrabenweg 151 Impuls Soziales Management Die Familienexperten gGmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 €
Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Stephan - Lochner - Str. 2 pme Familienservice NRW gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 32.500,00 € 8.125,00 € 40.625,00 €
Summe 320.000,00 € 80.000,00 € 400.000,00 €Seite 3 von 4

Seite 4
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
166.666,67 € 151000602/731000 2020
Einzahlungen /
Erträge
133.333,34 € 151000602/611000
Haushaltsbelastung
jährlich
33.333,33€
Januar 2021 - Juli 2021
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
233.333,33 € 151000602/731000 2021
Einzahlungen /
Erträge
186.666,66 € 151000602/611000
Haushaltsbelastung
jährlich
46.666,67 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de