201124 · Beschlussvorlage
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten
Kerndaten
- Nummer
- 201124
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201124 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes wurde Ende 2019 beschlossen. Zunächst musste ein Verfahren zur Verteilung der Mittel entwickelt werden. Hierzu war eine Abfrage bei allen Trägern öffentlich geförderter Kindertageseinrichtungen in Bonn erforderlich. Aus diesem Grund konnte die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. Damit die Mittel zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres (ab 01.08.2020) ausgezahlt werden können, ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.06.2020 zwingend erforderlich. Beschlussvorschlag 1. Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 für 13 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt. 2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt. Begründung Mit dem neuen KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landeszuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungszeiten gewährt. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellt das Land insgesamt einen Betrag von 40 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfallen ab dem neuen Kindergartenjahr 753.200,00 €. Dieser Betrag wird voraussichtlich jährlich erhöht. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel steigen landesweit in 2021/2022 auf 60 Mio. € und ab 2022/23 jährlich bis auf 80 Mio. € und werden ab dem Kita-Jahr 2023/2024 gemäß § 37 KiBiz indexiert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert.Seite 1 von 4 Seite 2 Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung dienen. Hierzu zählen beispielhaft: • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen • Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr • bis zu 15 Schließtage jährlich • zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie • ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1. Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Hierzu wurden die Träger über eine Onlineabfrage gebeten, die erforderlichen Angaben zu ihren Einrichtungen an die Jugendhilfeplanung zu übermitteln. Aufbauend auf diesem Befragungsergebnis und der Auswertung vorhandener Datenquellen wurden die beiden Kriterien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen. Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer Mittel gefördert werden. Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr haben, ist sehr unterschiedlich (von 15 bis 220 betreuten Kindern). Die Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt. Laut LVR haben die Träger der Kindertageseinrichtungen bzw. der Tagespflege die Möglichkeit auch im laufenden Kindergartenjahr Fördermittel nach § 48 zu beantragen. Aus diesem Grund wurden die Landesmittel nicht in Gänze in Anspruch genommen. Dieses Verfahren ist mit der AG nach § 78 abgestimmt. Bis zum 02.06.2020 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die Förderung über § 48 KiBiz zu stellen. 13 Einrichtungen haben die Förderung beantragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen (Antrag auf Betriebserlaubnis mit Dienstplan, Belegungslisten mit Alter der Kinder, Konzeption mit Ausführungen zu den flexiblen Angeboten, Darstellung wie Ausfallzeiten organisatorisch berücksichtigt werden – vergl. Rundschreiben LVR 42/02/2020)Seite 2 von 4 Seite 3 genehmigungsfähig sind, sollen folgende Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden: Die erforderlichen Finanzmittel i.H.v 400.000 € stehen im Haushalt 2020 und in der Finanzplanung ab 2021 zur Verfügung. Von den benötigten Finanzmitteln werden 320.000 € aus reinen Landesmitteln und 80.000 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfügung gestellt. Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 12.08.2020 im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die Entscheidung des Rates informiert. Finanzielle Auswirkungen: August 2020 - Dezember 2020 Produktgruppe 1.06.02 Produktgruppenbezeichnung Tageseinrichtungen für Kinder Produkt 1.51.10.06.02.07 Produktbezeichnung Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einrichtung Straße Träger Stunden pro Woche und/oder Schließtage nach Pauschalen Anteil Stadt Bonn Förderhöhe Träger Endenicherstr. 10 Elterninitiative Rasselbande 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 € In der Raste 16 pme Familienservice NRW gGmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € In der Raste 20 -22 pme Familienservice gGmbH 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 € Kaiserstraße 79-83 Elterninitiative Lilliput e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kessenicher Str. 214 Mobile e.V. 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Körnerstr. 28 pme Familienservice NRW gGmbH 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Landgrabenweg 151 Impuls Soziales Management Die Familienexperten gGmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 € Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Stephan - Lochner - Str. 2 pme Familienservice NRW gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 32.500,00 € 8.125,00 € 40.625,00 € Summe 320.000,00 € 80.000,00 € 400.000,00 €Seite 3 von 4 Seite 4 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 166.666,67 € 151000602/731000 2020 Einzahlungen / Erträge 133.333,34 € 151000602/611000 Haushaltsbelastung jährlich 33.333,33€ Januar 2021 - Juli 2021 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 233.333,33 € 151000602/731000 2021 Einzahlungen / Erträge 186.666,66 € 151000602/611000 Haushaltsbelastung jährlich 46.666,67 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de