201121-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg
Kerndaten
- Nummer
- 201121-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201121-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links- Regelungen am Eichhörnchenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass die Einmündung Eichhörnchenweg / Wieselweg entsprechend der Beschreibung des Antragstellers schlecht erkennbar ist. Zur Hervorhebung der dortigen Rechts-vor-links-Regelung werden als Maßnahme entsprechende Markierungsarbeiten angeordnet. Im Übrigen sieht die Verwaltung keinen weiteren Handlungsbedarf. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg: Dem Bürgerantrag wird insoweit entsprochen, als eine Markierung zur Verdeutlichung angebracht wird, weitergehende Maßnahmen werden abgelehnt. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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