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201121-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg

Nummer
201121-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201121 Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201121-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-
Regelungen am Eichhörnchenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass die Einmündung Eichhörnchenweg /
Wieselweg entsprechend der Beschreibung des Antragstellers schlecht
erkennbar ist. Zur Hervorhebung der dortigen Rechts-vor-links-Regelung
werden als Maßnahme entsprechende Markierungsarbeiten angeordnet.
Im Übrigen sieht die Verwaltung keinen weiteren Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg:
Dem Bürgerantrag wird insoweit entsprochen, als eine Markierung zur
Verdeutlichung angebracht wird, weitergehende Maßnahmen werden
abgelehnt. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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