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201121 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg

Nummer
201121
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.06.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201121-1 ST Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg

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Text anzeigen (5.117 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201121
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
04.06.2020
Bürgerantrag: Hervorhebung der Rechts-vor-Links-
Regelungen am Eichhörnchenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verdeutlichung der
Rechts-vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
Datum
03.06.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Hervorhebung der Rechts-Vor-Links-Regelungen am Eichhörnchenweg
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Prüfung der nachfolgend geschilderten Situation am Eichhörnchenweg an der Grenze zu Alfter-
Witterschlick.
Konkret handelt es sich um die Einmündungen zum Dachsweg, Wieselweg, Iltisweg sowie, sofern noch auf
Bonner Stadtgebiet, der Witterschlicker Allee.
Täglich ist zu beobachten, dass die bergauf fahrenden Fahrzeuge in Fahrtrichtung Wesselheideweg/An der
Haeschmaar jegliche Vorfahrtsregelungen ignorieren und die Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone erheblich
überschreiten. Tempo 40 ist dort die Regel, Tempo 50 bis 60 ist nicht selten zu beobachten. Beim Fahren von
Geschwindigkeiten von 35 km/h kam es schon zu gefährlichen Überholmanövern von anderen Kfz an
unübersichtlichen Stellen an denen auch Radfahrer gefährdet wurden. So kommt es regelmäßig zu gefährlichen
Konfliktsituationen welche meist nur durch Zufall oder die Vorsicht des eigentlich Vorfahrtberechtigten glimpflich
ausgehen.
Die beiden dort vermutlich genau aus diesem Grund vorhandenen Aufpflasterungen begünstigen in der Praxis
teilweise sogar die beschriebene Situation, da bei erkennen von Gegenverkehr die Geschwindigkeit noch erhöht
wird um nicht warten zu müssen. Außerdem zeigt sich, dass häufig die Einmündung zum Wieselweg von
Witterschlick kommend "übersehen" wird, da die Fahrzeugführer damit beschäftigt sind nicht mit dem
entgegenkommenden ungeduldigen Fahrzeugverkehr zu kollidieren.
Aus diesem Grund wäre eine Hervorhebung der bestehenden Rechts-Vor-Links-Regelungen durch Wartelinien,
"Haifischzähnen" oder Verkehrszeichen 102 ("Vorsicht, Kreuzung oder Einmündung") eine einfache Möglichkeit
der Problematik zu begegnen.
Alternativ könnte man der zunehmenden Bedeutung der Straße (Busverkehr mit Gelenkbussen sowie die
Anbindung von Süden an den Hardtberg und die A565 sofern die Nutzung des Konrad-Adenauer-Damms einen
erheblichen Umweg bedeutet) durch eine Ausweisung als Vorfahrtstraße gerecht werden. Dies scheint durch die
Ausweisung als Tempo-30-Zone jedoch schwierig.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
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03.06.20 19:46Seite 2 von 3

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