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201117 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung Bonner Talweg

Nummer
201117
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
09.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner des Bonner Talweges im Abschnitt Goethestraße bis Poppelsdorfer Allee
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und
den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitiert auch der Abwasserkanal im Bonner Talweg,
im Abschnitt Goethestraße bis Poppelsdorfer Allee. Die Kanalsanierung geschieht in grabenloser
Bauweise mittels Schlauchliner, der in die vorhandenen Kanäle eingezogen wird. Der Baubeginn
ist für den 30. Juni 2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in den Straßen zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Im Zeitraum vom 30. Juni bis zum 26. Juli 2020 wird der
Gleisbereich zwischen Dottendorf und der Haltestelle Poppelsdorfer Allee in beiden
Fahrtrichtungen für den Bahnverkehr durchgängig gesperrt. Die Stadtwerke Bonn richten während
dieser Zeit einen Schienenersatzverkehr ein. Auf der Kreuzung Bonner Talweg/Weberstraße wird
aufgrund der Baustelleneinrichtung eine Baustellensignalanlage aufgestellt.
In den Bereich der übrigen Kanalschächte wird eine Vorbeifahrt an der Baustelle ermöglicht.
Anliegerbeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der vom Bonner Talweg (Poppelsdorfer Allee bis Goethestraße)
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei
Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
ermittelt worden:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)Seite 1 von 2

- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
- 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger
Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Bauzeit:
Die Kanalsanierung wird in drei Bauabschnitten durchgeführt:
Bauabschnitt 1: Weberstraße bis Königstraße
geplanter Baubeginn 30. Juni 2020, geplante Fertigstellung bis zum 26. Juli 2020
Bauabschnitt 2: Goethestraße bis Weberstraße
geplanter Baubeginn 30. Juni 2020, geplante Fertigstellung bis zum 26. Juli 2020
Bauabschnitt 3: Königstraße bis Poppelsdorfer Allee
geplanter Baubeginn 03. August 2020, geplante Fertigstellung bis zum 11. September 2020
Die Gesamtbaumaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte September 2020 fertig gestellt sein. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund
oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung
kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Bauabschnitte 1 und 3: Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45
wolfgang.froembgen@bonn.de
Bauabschnitt 2: André Branquinho, Telefon 0228 - 77 22 66
andre.branquinho@bonn.de
Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2
Stefanie Reichert, Telefon 0228 - 77 36 50
stefanie.reichert@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juni 2020
Herarausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de