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201116 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung Riesstraße zwischen Fritz-Tillmann-Straße und Nassestraße

Nummer
201116
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
09.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Riesstraße in Bonn-Südstadt
Kanalsanierung Riesstraße zwischen Fritz-Tillmann-Straße und Nassestraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Erneuerung
und den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Von dieser Investition profitiert auch der Abwasserkanal
in der Riesstraße. Die Sanierung des Kanals wird grabenlos im Schlauchliningverfahen
durchgeführt. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten und den Sinkkastenleitungen
erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem
vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für den 29. Juni 2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der
DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung)
durchgeführt.
Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bonn unter der ABK-
Nummer 181002 aufgeführte Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Riesstraße wird abschnittsweise voll gesperrt, so dass eine
Sackgasse mit „Anlieger frei bis Baustelle“, angepasst an den Baufortschritt, eingerichtet wird.
Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der
gesamten Bauzeit gewährleistet.
Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg
passieren.
Anliegerbeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der von der Riesstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die
Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer
und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2

3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Oktober 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Tiefbau / Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Christian Naumann, Telefon 0228 - 77 41 87
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2
Stefanie Reichert, Telefon 0228 - 77 36 50
stefanie.reichert@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juni 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de