201110-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parken in der Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 201110-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201110-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parken in der Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) Die Verwaltung hat keine Bedenken, das Parken auf diesem kurzen Abschnitt auf „nur PKW“ zu beschränken. Zu 2) Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Situation an den genannten Parkplätzen im Rahmen des weiteren Verfahrens zum Parkraumkonzept Nordstadt näher bewerten lassen und in der Beschlussvorlage hierzu das Thema behandeln. Zu 3) Verkehrsteilnehmende haben lediglich die Verkehrszeichen zu beachten, die Gegenstand der StVO oder einer Verkehrsblattverlautbarung sind. Daher ist die beantragte Beschilderung nicht umsetzbar. In der Regel wird bereits durch die Parkmarkierung die maximale Größe vorgegeben. Wer mit seinem Fahrzeug über der Begrenzung steht, muss mit einer kostenpflichtigen Verwarnung rechnen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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