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201110-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parken in der Nordstadt

Nummer
201110-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201110 Parken in der Nordstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201110-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parken in der Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1)
Die Verwaltung hat keine Bedenken, das Parken auf diesem kurzen Abschnitt
auf „nur PKW“ zu beschränken.
Zu 2)
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Situation an den genannten
Parkplätzen im Rahmen des weiteren Verfahrens zum Parkraumkonzept
Nordstadt näher bewerten lassen und in der Beschlussvorlage hierzu das
Thema behandeln.
Zu 3)
Verkehrsteilnehmende haben lediglich die Verkehrszeichen zu beachten, die
Gegenstand der StVO oder einer Verkehrsblattverlautbarung sind. Daher ist die
beantragte Beschilderung nicht umsetzbar. In der Regel wird bereits durch die
Parkmarkierung die maximale Größe vorgegeben. Wer mit seinem Fahrzeug
über der Begrenzung steht, muss mit einer kostenpflichtigen Verwarnung
rechnen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de