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201109-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Haushaltsmittelübertragung aus 2019 im Bereich Kinder und Jugend

Nummer
201109-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201109 Haushaltsmittelübertragung aus 2019 im Bereich Kinder und Jugend

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201109-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Haushaltsmittelübertragung aus 2019 im Bereich
Kinder und Jugend
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
Wie viel Geld ist aus den Haushaltsansätzen 2019 nicht verausgabt worden
und wieder in den allgemeinen Haushalt zurückgeflossen?
Bitte nach einzelnen Produktgruppen aufführen.
In den Produktgruppen sind in der Gesamtermächtigung nicht nur die
angemeldeten Haushaltsansätze enthalten, sondern auch weitere Mittel, wie
Haushaltsreste und Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen. Bei den
Auszahlungen müsste für jede einzelne Zahlung überprüft werden, ob diese
aus dem Haushaltsansatz oder den weiteren Mitteln erfolgt ist. Daher ließe sich
die Frage nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beantworten.
Vor dem Hintergrund wurde die folgende Übersicht erstellt:
In diesen Zahlen sind die Personalkosten des Amtes 10 nicht enthalten.
Produktgruppe
Planansätze des
Amtes 51
Gesamtermächtigung
inklusive
Budgetveränderungen
(Haushaltsausgabereste
2018 und 2019,
zweckgebundene
Einnahmen, Über- u.
außerplanmäßige Mittel,
Mittel aus
Deckungsringen) Anordnungssoll
Differenz
Gesamter-
mächtigung -
Anordnungssoll
1.06.00 KJF übergreifend (51) 326.218,40 € 332.938,93 € 298.162,01 € 34.776,92 €
1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege 12.591.720,00 € 14.475.025,61 € 14.323.980,63 € 151.044,98 €
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 79.390.158,58 € 79.447.009,40 € 74.454.146,19 € 4.992.863,21 €
1.06.03 Jugendarbeit 729.132,40 € 561.598,40 € 418.293,66 € 143.304,74 €
1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 3.356.823,29 € 3.368.623,29 € 3.209.746,70 € 158.876,59 €
1.06.05 Sonst. Leist. z. Förderung j. Menschen u. Familien 72.791.205,31 € 77.039.093,14 € 76.924.940,89 € 114.152,25 €
1.06.06 Sonst. Einrichtungen f. j. Menschen u. Familien 766.610,46 € 787.955,62 € 753.485,07 € 34.470,55 €
Summe 169.951.868,44 € 176.012.244,39 € 170.382.755,15 € 5.629.489,24 €Seite 1 von 2

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Zusätzliche Erläuterung zu Produktgruppe 1.06.02:
Die Minderausgaben sind aus den folgenden Gründen entstanden:
In Anbetracht dessen, dass die Landesregierung für 2017/2018 eine
verbesserte Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beschlossen hatte,
wurde bei der Bildung der Haushaltsansätze 2019 von einer ähnlichen
Finanzierung ausgegangen. Diese Annahme ist nur zum Teil eingetroffen, so
dass die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht gegeben waren.
Des Weiteren konnte die in der Haushaltsplanung enthaltene
Kindergartenbedarfsplanung nicht vollständig im vorgesehenen Zeitplan
umgesetzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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