201109-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Haushaltsmittelübertragung aus 2019 im Bereich Kinder und Jugend
Kerndaten
- Nummer
- 201109-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201109-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Haushaltsmittelübertragung aus 2019 im Bereich Kinder und Jugend Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Wie viel Geld ist aus den Haushaltsansätzen 2019 nicht verausgabt worden und wieder in den allgemeinen Haushalt zurückgeflossen? Bitte nach einzelnen Produktgruppen aufführen. In den Produktgruppen sind in der Gesamtermächtigung nicht nur die angemeldeten Haushaltsansätze enthalten, sondern auch weitere Mittel, wie Haushaltsreste und Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen. Bei den Auszahlungen müsste für jede einzelne Zahlung überprüft werden, ob diese aus dem Haushaltsansatz oder den weiteren Mitteln erfolgt ist. Daher ließe sich die Frage nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beantworten. Vor dem Hintergrund wurde die folgende Übersicht erstellt: In diesen Zahlen sind die Personalkosten des Amtes 10 nicht enthalten. Produktgruppe Planansätze des Amtes 51 Gesamtermächtigung inklusive Budgetveränderungen (Haushaltsausgabereste 2018 und 2019, zweckgebundene Einnahmen, Über- u. außerplanmäßige Mittel, Mittel aus Deckungsringen) Anordnungssoll Differenz Gesamter- mächtigung - Anordnungssoll 1.06.00 KJF übergreifend (51) 326.218,40 € 332.938,93 € 298.162,01 € 34.776,92 € 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege 12.591.720,00 € 14.475.025,61 € 14.323.980,63 € 151.044,98 € 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 79.390.158,58 € 79.447.009,40 € 74.454.146,19 € 4.992.863,21 € 1.06.03 Jugendarbeit 729.132,40 € 561.598,40 € 418.293,66 € 143.304,74 € 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 3.356.823,29 € 3.368.623,29 € 3.209.746,70 € 158.876,59 € 1.06.05 Sonst. Leist. z. Förderung j. Menschen u. Familien 72.791.205,31 € 77.039.093,14 € 76.924.940,89 € 114.152,25 € 1.06.06 Sonst. Einrichtungen f. j. Menschen u. Familien 766.610,46 € 787.955,62 € 753.485,07 € 34.470,55 € Summe 169.951.868,44 € 176.012.244,39 € 170.382.755,15 € 5.629.489,24 €Seite 1 von 2 Seite 2 Zusätzliche Erläuterung zu Produktgruppe 1.06.02: Die Minderausgaben sind aus den folgenden Gründen entstanden: In Anbetracht dessen, dass die Landesregierung für 2017/2018 eine verbesserte Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beschlossen hatte, wurde bei der Bildung der Haushaltsansätze 2019 von einer ähnlichen Finanzierung ausgegangen. Diese Annahme ist nur zum Teil eingetroffen, so dass die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht gegeben waren. Des Weiteren konnte die in der Haushaltsplanung enthaltene Kindergartenbedarfsplanung nicht vollständig im vorgesehenen Zeitplan umgesetzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de