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201107-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kita Mordkapellenpfad

Nummer
201107-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201107 Kita Mordkapellenpfad

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201107-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Kita Mordkapellenpfad
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1)
Für die Realisierung der KiTa Mordkapellenpfad sind zunächst die
planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zu schaffen (sh. DS-Nr. 1812271). Aktuell befindet sich die
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
des Bebauungsplans Nr. 6420-2, welcher die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung einer 4-gruppigen KiTa im Bereich des
Mordkapellenpfads schaffen soll, in der verwaltungsinternen Abstimmung. Es
ist beabsichtigt diese Vorlage den für den Beschluss der öffentlichen Auslegung
zuständigen politischen Gremien in der Sitzungsrunde im August 2020 zur
Beratung vorzulegen. Bei entsprechender Beschlussfassung kann die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6420-2 dann im 3./4. Quartal
2020 erfolgen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6420-2 könnte
in einer der ersten Sitzungen des neu konstituierten Rates der Bundesstadt
Bonn erfolgen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wären dann
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die hochbauliche Realisierung
der KiTA Mordkapellenpfad gegeben.
Zu 2)
Nach Schaffung des Planungsrechts können die Beauftragungen der
Ingenieurbüros in die Wege geleitet werden. Als Planungszeit ist ein Zeitraum
von ca. anderthalb Jahren, als Ausführungszeit ein Zeitraum von ca. einem
Jahr anzusetzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de