201107-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kita Mordkapellenpfad
Kerndaten
- Nummer
- 201107-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201107-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Kita Mordkapellenpfad Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1) Für die Realisierung der KiTa Mordkapellenpfad sind zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen (sh. DS-Nr. 1812271). Aktuell befindet sich die Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch des Bebauungsplans Nr. 6420-2, welcher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer 4-gruppigen KiTa im Bereich des Mordkapellenpfads schaffen soll, in der verwaltungsinternen Abstimmung. Es ist beabsichtigt diese Vorlage den für den Beschluss der öffentlichen Auslegung zuständigen politischen Gremien in der Sitzungsrunde im August 2020 zur Beratung vorzulegen. Bei entsprechender Beschlussfassung kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6420-2 dann im 3./4. Quartal 2020 erfolgen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6420-2 könnte in einer der ersten Sitzungen des neu konstituierten Rates der Bundesstadt Bonn erfolgen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wären dann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die hochbauliche Realisierung der KiTA Mordkapellenpfad gegeben. Zu 2) Nach Schaffung des Planungsrechts können die Beauftragungen der Ingenieurbüros in die Wege geleitet werden. Als Planungszeit ist ein Zeitraum von ca. anderthalb Jahren, als Ausführungszeit ein Zeitraum von ca. einem Jahr anzusetzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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