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201104-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gottfried-Kinkel-Schule in Bonn-Oberkassel

Nummer
201104-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 10.09.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201104 Gottfried-Kinkel-Schule in Bonn-Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201104-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Gottfried-Kinkel-Schule in Bonn-Oberkassel
Beratungsfolge
Schulausschuss 10.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Gottfried-Kinkel-Schule
(Grundschule in Bonn-Oberkassel) hinsichtlich der pädagogischen
Arbeit in der Schule und in der OGS aufgrund der engagierten Arbeit
des Lehrerkollegiums, der Schulleitung und der OGS-
Mitarbeiter(inn)en sowie der Kooperation mit der Schulpflegschaft und
dem Schulamt eine vorbildliche Qualität aufweist?
Zu 1.
Die Stadt Bonn verfügt im Allgemeinen und im Besonderen über eine
ausgezeichnete pädagogische Qualität mit engagierten Schulkollegien,
OGS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Schulpflegschaften.
2. Trifft es zu, dass die Mensa dieser Schule ursprünglich für 50 Kinder
vorgesehen war und nunmehr von 270 Kindern in 4 Schichten genutzt
werden muss und dadurch während der Essenszeiten eine
situationsgerechte pädagogische Betreuung nicht möglich ist?
Zu 2.
Die Einnahme von Schulessen ist an vielen Grundschulstandorten leider nur im
Schichtbetrieb möglich. Es bedarf an verschiedenen Grundschulstandorten
eines Ausbaus der Essenmöglichkeiten.
3. Trifft es zu, dass als Ausweichort für das Mittagessen die Empore der
Sporthalle als Provisorium mit genutzt werden muss und dadurch
infolge der dort vorhandenen Stufen und des zum Klettern einladenden
Geländers eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist und auch der während
der Essenszeit in der Sporthalle stattfindende Unterricht erheblich
gestört wird?Seite 1 von 3

Seite 2
Zu 3.
Die Empore kann als Ausweichort mitgenutzt werden, da sie für eine Nutzung
bauaufsichtlich freigegeben ist. Eine erhöhte Unfallgefahr durch
Essenseinnahme kann nicht erkannt werden.
4. Teilt die Verwaltung die Auffassung der Schulpflegschaft, dass die
Lösung dieser Raumprobleme durch den Bau einer Aufstockung auf
den Eingangsbereich des Schulgebäudes möglich und sinnvoll ist und
dass eine Lösung der Problematik durch bauliche Erweiterung des
Schulgebäudes dringend erforderlich ist?
Zu 4.
Die Aufstockung über dem Eingangsbereich des Schulgebäudes wäre statisch
grundsätzlich möglich. Ggfls. wären während der Bauzeit
Ausweichmöglichkeiten bereitzustellen. Dies wird im weiteren Verlauf noch
alternativ geprüft.
5. Von welchem Zeithorizont ist im Hinblick auf die Realisierung einer
baulichen Erweiterung des Mensabereichs dieser Schule auszugehen?
Zu 5.
An vielen weiteren Grundschulstandorten besteht die Notwendigkeit, durch
Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, um
das notwendige und bedarfsgerechte OGS-Angebot bereitstellen zu können.
Gerade vor dem Hintergrund, dass in der mittelfristigen Finanzplanung der
Stadt Bonn ein Ausbau des OGS-Angebots von maximal 300 Plätzen pro Jahr
hinterlegt ist, ist es erforderlich, auch an den nicht im Förderprogramm
berücksichtigten Grundschulstandorten langfristig ein entsprechendes OGS-
Angebot mit der notwendigen Infrastruktur bereithalten zu können, so auch an
der GGS Gottfried-Kinkel-Schule. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung
gemäß des politischen Beschlusses, nachfolgend zu dem Investitionsprogramm
„Gute Schule 2020“ alle Grundschulstandorte sukzessive für ein umfängliches
OGS-Angebot auszubauen, eine erneute Bestands- und Bedarfsabfrage
durchgeführt, um auch die in der Zwischenzeit veränderten systemischen,
konzeptionellen und gewachsenen Bedarfslagen zu erfassen. Die
Rückmeldungen befinden sich derzeit in der Auswertung. Basierend auf dieser
Auswertung ist, auch unter Berücksichtigung der durch den Hauptausschuss
beschlossenen Kriterien „Konzept Offene Ganztagschulen & Mensen“ vom
05.12.2018 (DSNR.1812996EB5), beabsichtigt, den politischen Gremien im
Herbst 2020 eine priorisierte Maßnahmenliste zur Beschlussfassung
vorzulegen.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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