201097 · Beschlussvorlage
Initiative des MULNV NRW zur Gründung des „Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft“ im Rahmen einer landesweiten Digitalisierungsstrategie - Finanzierungsbeteiligung der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201097
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201097 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Initiative des MULNV NRW zur Gründung des „Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft“ im Rahmen einer landesweiten Digitalisierungsstrategie - Finanzierungsbeteiligung der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beteiligung der Bundesstadt Bonn am „Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft“ mit einer Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 10.000€/Jahr für eine Laufzeit von drei Jahren wird zugestimmt. Begründung Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) hat im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsstrategie eine Initiative zur Gründung eines Kompetenzzentrums für die Digitalisierung in der Wasserwirtschaft ins Leben gerufen. In diesem Rahmen beabsichtigt das Land, für einen Zeitraum von drei Jahren ein solches Kompetenzzentrum gemeinsam mit Betreibern der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft zu errichten und hierfür 1,2 Mio. Euro an Fördermitteln bereitzustellen. Ein gleich hoher Betrag soll von der Betreiberseite aufgebracht werden. Ziel dieses Kompetenzzentrums ist es, die Digitalisierung in der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft voranzubringen. Hierzu sollen nutzerbezogene Bedarfe ermittelt, gemeinsame Projektplattformen geschaffen, Wissen generiert und Ergebnisse allen Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu ist geplant, einen Wissenspool bereitzustellen und über Informationsveranstaltungen und örtliche Show Rooms die Möglichkeiten der Digitalisierung einem breiten Adressatenkreis aufzuzeigen. Dabei werden auch Fragestellungen der Sicherheit gegenüber Angriffen von außen und innen einbezogen. Das Land NRW hat in Form eines Rechtsgutachtens verschiedene organisatorische Modelle zur Ausgestaltung eines solchen Kompetenzzentrums untersuchen lassen. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, hierzu eine gemeinnützige GmbH in Verbindung mit Finanzierungspartnern zu gründen.Seite 1 von 24 Seite 2 Inzwischen haben sich neben dem MULNV weitere sieben potentielle Gesellschafter zusammengefunden, welche einerseits die Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen repräsentieren und andererseits Wasserwirtschaftsunternehmen in privater und öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind. Die Partner haben die erforderlichen vertraglichen Grundlagen verhandelt. Dieses Dokument liegt nunmehr finalisiert vor (siehe Anlage). Die Stadt Bonn möchte sich als Finanzierungspartner beteiligen, um - das Wissen der Plattform bestmöglich zu nutzen - die Ausrichtung und die Projekte beeinflussen zu können - von Arbeitsergebnissen anderer Beteiligter unmittelbar zu profitieren - Teil eines gemeinsamen Netzwerkes von Land und Betreibern zu sein Um dies zu erreichen ist eine Finanzierungbeteiligung durch die Stadt Bonn in Höhe von 10.000€/a aufzubringen. Die Budgetbeteiligung ist zunächst für drei Geschäftsjahre angesetzt. Die Stadt Bonn ist bestrebt, die Möglichkeiten der Digitalisierung in internen und externen Prozessen zu nutzen und zu optimieren. So wurden viele Standardabläufe im Verwaltungsbereich in elektronischen Workflows organisiert. Die Bereitstellung von Geodaten und ihre digitale Verknüpfung mit weiteren Daten unterstützt die Arbeit der Stadt Bonn in vielen Prozessen bis hin zur angedachten mobilen Instandhaltung. Der Hochwasserschutz (Starkregenvorsorge) wird bereits heute durch zahlreiche Planungs- und Vorhersageprogramme unterstützt. Die Prozessleittechnik ist für die Messdatenerfassung und Steuerung der technischen Anlagen unverzichtbarer Bestandteil. Für die nächsten Jahre werden noch zahlreiche Potenziale gesehen, bei denen digitale Lösungen zu einer Service-, Qualitäts- und / oder Wirtschaftlichkeitsverbesserung beitragen können. Zudem erfordert der zunehmende Fachkräftemangel eine steigende Automatisierung bzw. eine deutlich vereinfachte Bereitstellung von Informationen zur Verrichtung der täglichen Arbeiten. Es erscheint sinnvoll, diesen Herausforderungen nicht in Form von spezifischen Einzellösungen zu begegnen, sondern nach Möglichkeit standardisierte und möglichst herstellerunabhängige Lösungen zu nutzen, die die eigenen Bedürfnisse aufgrund des Anforderungsabgleichs mit vielen Betreibern weitestgehend abdecken. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonders hohes Interesse der Stadt Bonn an der Projektbeteiligung. Weitere Vorteile ergeben sich für die Stadt Bonn durch die Unterstützung eines landesweiten Prozesses, der zu einer agilen Gestaltung der Herausforderungen der Digitalisierung beiträgt. Es können damit die eigenen Potenziale der Digitalisierung besser ausgeschöpft werden. Außerdem setzt die Stadt Bonn, wie auch die Städte Köln, Düsseldorf, Krefeld, Münster und Paderborn, ein sichtbares Zeichen, dass sie sich des Themas Digitalisierung auch im wasserwirtschaftlichen Bereich gestaltend annimmt.Seite 2 von 24 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 11.03.01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000 € 166001103/ 72.1000 2020-2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 10.000 € Anlage/n 1 BV-Anl - Gründungsvorbereitung-KDW (öffentlich) 2 BV-Anl - Finanzierungsvereinbarung Entwurf (öffentlich)Seite 3 von 24 Gründung und Finanzierung einer Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH Besprechung MULNV 9.3.2020 Dr. Ulrike Düwel, Projektgruppe Zukunftsfragen WasserwirtschaftSeite 4 von 24 Das Projekt „Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft NRW“ • sondergesetzlichen Wasserverbänden, • städtischen Betrieben, • Wasserversorgungsunternehmen, • Wasserforschungsinstituten. Das Projekt „Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft“ wurde auf strategischer und operativer Ebene vom MULNV gemeinsam entwickelt mit Vertreterinnen und Vertretern vonSeite 5 von 24 Ziele einer Digitalisierungsstrategie / eines KDW Agilität Gestaltungs- kompetenz Innovation Gestaltungskraft Gemeinsam entwickeln Wissen, was geht. Wissen, was man will. Wissen, was man nicht will. Wenn nicht wir, wer dann? Fachkräfte Fach-Firmen (Förder-)Geld Mut Zweck der Gesellschaft ist es, die landes- und branchenweite Kompetenzentwicklung … voran- zutreiben, um die Chancen der Digitalisierung agil nutzbar zu machen und die Risiken, die nicht allein unternehmensintern gesteuert werden können, zu minimieren. Die Gesellschaft ist Forum für den Austausch zwischen den Gesellschaftern und Dritten bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge….insbesondere durch • Wissens- und Erfahrungsaustausch …auch unter Mitwirkung von Universitäten und Hochschulen; • Netzwerke …. • Initiativen zur Standardisierung • leichteren Zugang zu Forschern (Digital/Wasser)Seite 6 von 24 Bausteine einer agilen Digitalisierung SENSIBILISIEREN, BEGEISTERN, MITMACHEN WISSEN MANAGEN, FRAGEN UND LÖSUNGSORIENTIERTE IDEEN ZU EINANDER BRINGEN LÖSUNGEN ANWENDUNGSREIF ENTWICKELN UND IN ANWENDUNG BRINGEN Vorschläge zur Operationalisierung: Prof. Dr. Thomas Ludwig (Universität Siegen) VISIONEN ENTWERFEN, STRATEGIE WEITERENTWICKELNSeite 7 von 24 Sensibilisieren, begeistern, mitmachen • Öffentlichkeitsarbeit, Sichtbarkeit • Digitalisierung erlebbar machen • Demonstratoren, Show-Rooms • Best-Practice (und auch Fehler), Unternehmens-Touren • Für die Wasserwirtschaft interessante News aus der digitalen Welt anderer Branchen • Quick-Wins generieren • Frage – Antwort • Digital-Scouts als Multiplizierende in Unternehmen/Verwaltungen • ….Seite 8 von 24 Wissen managen, Fragen und lösungsorientierte Ideen zu einander bringen • Wissen generieren, analysieren, aufbereiten und vermitteln • Geschäftsstelle • Beirat • Foren (analog und virtuell) • Fragen und Lösungen zueinander bringen • Themen- und anwenderspezifische Seminare und Workshops, Netzwerke • Niedrigschwelliger Zugang, herstellerunabhängig, transferorientiert • Beratung vor der Beratung • Unternehmenssprechstunde • Unternehmens- und MultiplikatorenbesucheSeite 9 von 24 Lösungen anwendungsreif entwickeln und in Anwendung bringen • Überblick über und Mitgestaltung • Förderlandschaft • Standardsetzung • Innovative Projekte • Initiieren • Kommunizieren • BegleitenSeite 10 von 24 Visionen entwerfen, Strategien weiterentwickeln Bild: © PantherMedia / Masoud Rezaeipoor • Denkschmieden • Kamingespräche • ChallengesSeite 11 von 24 Meilensteine auf dem Weg zu einer KDW gGmbH 1. Sondierungsgespräche mit verschiedenen Akteuren der Wasserwirtschaft 2. Gutachten zur Prüfung möglicher Rechtsformen eines KDW (Redeker Sellner Dahs) 3. Einordnung des Vorhabens unter Hinzuziehung der Erfahrungen des Kompetenzzentrums Mittelstand 4.0 (Uni Siegen, Prof. Dr. Ludwig) 4. Forum Digitale Wasserwirtschaft auf Zollverein 3.12.2019 5. Klärung von Fragen zu Gesellschaftervertrag, G-Vereinbarung und Finanzierungsvereinbarung 6. Klärung von Fragen zwischen FM und MULNV 7. Besprechung 9.3.2020 8. Auf dem Weg zum NotarSeite 12 von 24 Seite 13 von 24 Jahres-Budget KDW, Stand 9.3.2020 Gesellschafter MULNV 450.000 € agw Bis zu 90.000 € Emschergenossenschaft 10.000 € Lippeverband 10.000 € Gelsenwasser AG 10.000 € RWW 10.000 € Wasserwerke Westfalen 10.000 € StEB Köln 10.000 € Finanzierungsvereinbarung Tiefbauamt Bonn 10.000 € Tiefbauamt Münster 10.000 € StEB Paderborn 10.000 € StEB Düsseldorf 5.000 € Münster Netz 10.000 € NGN Krefeld 10.000 € Rheinenergie 10.000 € Stadtwerke Düsseldorf 10.000 € 675.000 € / JahrSeite 14 von 24 Virtuelle Angebote Foren, Chatrooms, Informationen, Newsletter. Foren, Seminare, Workshops, Arbeitsgruppen Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH 3 Vollzeitstellen Stammpersonal Geschäftsstelle 6- 10 Teilzeitstellen Projektkräfte (z.B. Masteranden, Doktoranden,..) „Sprechstunden“ „Besuche“ „Digital-Scouts“ Arbeitsgruppen, Kamingespräche, Kreativräume Show-Rooms Unternehmens- Touren Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat BeiratSeite 15 von 24 Show Room, Treffpunkt Münsterland Show Room, Treffpunkt Bergisches Land Show Room, Treffpunkt Rheinland Show Room, Treffpunkt Südwestfalen Show Room, Treffpunkt Ostwestfalen Show Room, Treffpunkt Niederrhein Geschäftsstelle, Digital Campus Zeche Zollverein Show Room, Treffpunkt Eifel Mögliche StandorteSeite 16 von 24 Weitere Schritte / Termine Juristen (Grotelüschen, Dierkes, Fischer, Saathoff, MULNV) Feinschliff Verträge Prüfung Kartellrecht Abstimmung Notartermin Alle Gesellschafter Verbindliche Erklärung durch Zustimmung zum Protokoll 9.3. Einholung der „Unterschriftsreife“ bis zum 15.4.2020 Alle Partner (Finanzierungsvereinbarung) Verbindliche Erklärung durch Zustimmung zum Protokoll 9.3. Einholung der „Unterschriftsreife“ bis zum 15.4.2020 MULNV Protokoll 9.3.2020 Klärung Personal- Gestellung Geschäftsführung Ziel: Notartermin vor dem 1. Mai 2020, KDW gGmbH in Gründung ab 1.5.2020Seite 17 von 24 [Finanzierungsvereinbarung Entwurfsstand 8.03.2020.docx] FINANZIERUNGSVEREINBARUNG zwischen [Partner A] und der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer STAND 8.3.2020_ ANM HG RWWSeite 18 von 24 Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS I. 4 § 1 Leistungsvereinbarung ........................................................................................4 § 2 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 ..................................................................................................4 § 3 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre ab 2023 .4 II. Sonstiges und Schlussbestimmungen .......................................................................5 § 4 Wirksamkeit ........................................................................................................5 § 5 Kündigung ...........................................................................................................5 § 6 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung ......................................................5 § 7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand .....................................................................6 § 8 Salvatorische Klausel ..........................................................................................6Seite 19 von 24 Seite 3 von 7 VORBEMERKUNG (A) Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH (die „KDW gGmbH“) verfolgt nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages1 den aus- schließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck, die landes- und branchenweite Kompetenzentwicklung zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben der Wasser- wirtschaft in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, um die Chancen der Digitalisie- rung agil nutzbar zu machen und die Risiken, die nicht allein unternehmensintern ge- steuert werden können, zu minimieren (das "Projekt"). Die Gesellschaft ist Forum für den Austausch zwischen den Gesellschaftern und Dritten bei der Erfüllung ihrer je- weiligen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung inno- vativer Strategien zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft in Nordrhein- Westfalen, auch unter Mitwirkung von Universitäten und Hochschulen; b. Bildung von Netzwerken zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft; c. Initiativen zur Standardisierung von Digitalisierungsprozessen in der Was- serwirtschaft in Nordrhein-Westfalen; d. Ermöglichung eines leichteren Zugangs zu Forschern von mit der Gesell- schaft zusammenarbeitenden Universitäten und Hochschulen in Bezug auf die Digitalisierungsvorhaben der Wasserwirtschaft; (B) [Partner A] beabsichtigt, das Projekt zu unterstützen. (C) Dazu treffen [Partner A] und die KDW gGmbH mit dieser Finanzierungsvereinbarung Regelungen zur Zusammenarbeit, insbesondere zu Finanzierungsfragen2. KDW gGmbH wird mit anderen Partnern, die gleichfalls beabsichtigen, das Projekt zu un- terstützen, inhaltsgleiche Vereinbarungen abschließen. DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren [Partner A] und die KDW gGmbH was folgt: 1 Anmerkung RSD: Die Reihenfolge der Vertragsabschlüsse kann auch abweichend festgelegt werden. 2 Anmerkung RSD: (Konkrete) Finanzierungsfragen könnten grundsätzlich auch im Gesellschaftsvertrag ge- regelt werden. Dies hat jedoch zum einen den Nachteil, dass der Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister zu hinterlegen ist und damit (gegen ein geringes Entgelt) allgemein zugänglich ist. Zum anderen wäre jede An- passung der Vereinbarungen mit einer – organisatorisch eher aufwendigen (notarielle Beurkundung, Anmel- dung zum Handelsregister) – Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden. Neben Finanzierungsfragen können auch weitere Regelungen zum Innenverhältnis der Gesellschafter in einer Gesellschaftervereinbarung getroffen werden.Seite 20 von 24 Seite 4 von 7 I. § 1 Leistungsvereinbarung (1) [Partner A] unterstützt den mit der KDW gGmbH verfolgten Zweck mit den in § 2 näher beschriebenen Beitrag zum Projektbudget. (2) Die von [Partner A] in das Projektbudget der KDW gGmbH eingebrachten Mittel dür- fen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. § 2 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (1) Zur Durchführung ihrer gegenüber [Partner A] im Rahmen des Projekts erbrachten Leistungen zahlt [Partner A] für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 jährlich Mit- tel in Höhe von [EUR xx.xxx] an die KDW gGmbH. (2) Die Zahlungsverpflichtung von [Partner A] wird im Jahr 2020 mit Eintragung der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH in das Handelsregister und in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zum 15.1. zur Zahlung fällig. (3) Die jeweilige Zahlungsverpflichtung von [Partner A] begründet einen unmittelbaren Anspruch der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH, § 328 Abs. 1 BGB.3 § 3 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre ab 2023 (1) Über die Zahlungsverpflichtung von [Partner A] in den Geschäftsjahren ab 2023 wer- den die KDW gGmbH und [Partner A] jeweils gesonderte Vereinbarungen in schrift- licher Form oder in Textform (z.B. per Telefax oder E-Mail) treffen. Zu diesem Zweck werden die Parteien in der ersten Hälfte des jeweiligen Vorjahres Gespräche darüber führen, mit welchem Beitrag sich [Partner A] am Projektbudget des folgenden Ge- schäftsjahrs beteiligt. Den Gesprächen sollen nach Möglichkeit der von der Geschäfts- 3 Anmerkung RSD: Um die Position der KDW zu stärken, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, kann die Vereinbarung als (echter) Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden, sodass die KDW die Zuwendungen unmittelbar von den Gesellschaftern einfordern kann (vgl. auch Anmerkung 5). Die KDW könnte auch zur Vertragspartei gemacht werden. Hiergegen spricht jedoch, dass die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung die KDW nicht betreffen und dass die Gesellschaftervereinbarung in eine gewisse Konkurrenz zum Gesell- schaftsvertrag treten würde (vgl. grundlegend dazu etwa Noack, NZG 2013, 281 ff.).Seite 21 von 24 Seite 5 von 7 führung aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das vorausgegangene Ge- schäftsjahr (§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags) sowie der von der Geschäfts- führung erstellte Wirtschaftsplan für das bevorstehende Geschäftsjahr (§ 19 des Ge- sellschaftsvertrags) zugrunde gelegt werden. Kommt eine Verständigung bis zum 30. Juni des Vorjahres nicht zustande, gilt die Zahlungsverpflichtung des Vorjahres fort. Die Kündigung dieser Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 bleibt unberührt. (2) Für die Zahlungsverpflichtungen nach Absatz 1 gilt § 2 Abs. 2 und 3 entsprechend. II. Sonstiges und Schlussbestimmungen § 4 Wirksamkeit Diese Finanzierungsvereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien wirk- sam.4 § 5 Kündigung (1) Diese Finanzierungsvereinbarung kann von jeder Partei – vorbehaltlich einer außeror- dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – nur zum Jahresende und durch schrift- liche Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2022. (2) Die Kündigungserklärung muss bis zum 30. Juni des Jahres zugehen, zu dessen Ende die Kündigung der Gesellschaft wirksam werden soll. § 6 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung Änderungen und Ergänzungen dieser Finanzierungsvereinbarung bedürfen der Schriftform, sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung oder Er- gänzung des Formerfordernisses nach Satz 1. 4 Anmerkung RSD: Vgl. Anmerkung 2.Seite 22 von 24 Seite 6 von 7 § 7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand (1) Diese Finanzierungsvereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. (2) Gerichtsstand ist Essen. § 8 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in dieser Finanzie- rungsvereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien sind in einem solchen Fall ver- pflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der nichti- gen oder unwirksamen Bestimmung rechtlich oder wirtschaftlich möglichst nahe kom- mendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. (2) Sind Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung auslegungs- oder ergänzungs- bedürftig, so hat die Auslegung oder Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie dem Geist, Inhalt und Zweck dieser Finanzierungsvereinbarung bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Beteiligten bei Abschluss dieser Finan- zierungsvereinbarung getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder Ergänzungsbe- dürftigkeit erkannt hätten. _________________, den ___________ _________________, den ___________ ________________________________ ________________________________ (Partner A vertreten durch [●]) (KDW gGmbH vertreten durch [●]) _________________, den ___________ _________________, den ___________Seite 23 von 24 Seite 7 von 7 Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbHSeite 24 von 24
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