← Vorlagen

201097 · Beschlussvorlage

Initiative des MULNV NRW zur Gründung des „Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft“ im Rahmen einer landesweiten Digitalisierungsstrategie - Finanzierungsbeteiligung der Bundesstadt Bonn

Nummer
201097
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201097-01 Initiative des MULNV NRW zur Gründung des „Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft“ im Rahmen einer landesweiten Digitalisierungsstrategie - Finanzierungsbeteiligung der Bundesstadt Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (20.448 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201097
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Initiative des MULNV NRW zur Gründung des
„Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft“ im
Rahmen einer landesweiten
Digitalisierungsstrategie
- Finanzierungsbeteiligung der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beteiligung der Bundesstadt Bonn am „Kompetenzzentrum Digitale
Wasserwirtschaft“ mit einer Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 10.000€/Jahr
für eine Laufzeit von drei Jahren wird zugestimmt.
Begründung
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) hat im Rahmen der landesweiten
Digitalisierungsstrategie eine Initiative zur Gründung eines Kompetenzzentrums
für die Digitalisierung in der Wasserwirtschaft ins Leben gerufen. In diesem
Rahmen beabsichtigt das Land, für einen Zeitraum von drei Jahren ein solches
Kompetenzzentrum gemeinsam mit Betreibern der nordrhein-westfälischen
Wasserwirtschaft zu errichten und hierfür 1,2 Mio. Euro an Fördermitteln
bereitzustellen. Ein gleich hoher Betrag soll von der Betreiberseite aufgebracht
werden. Ziel dieses Kompetenzzentrums ist es, die Digitalisierung in der
nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft voranzubringen. Hierzu sollen
nutzerbezogene Bedarfe ermittelt, gemeinsame Projektplattformen geschaffen,
Wissen generiert und Ergebnisse allen Betreibern zur Verfügung gestellt
werden. Parallel dazu ist geplant, einen Wissenspool bereitzustellen und über
Informationsveranstaltungen und örtliche Show Rooms die Möglichkeiten der
Digitalisierung einem breiten Adressatenkreis aufzuzeigen. Dabei werden auch
Fragestellungen der Sicherheit gegenüber Angriffen von außen und innen
einbezogen. Das Land NRW hat in Form eines Rechtsgutachtens verschiedene
organisatorische Modelle zur Ausgestaltung eines solchen Kompetenzzentrums
untersuchen lassen. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, hierzu eine
gemeinnützige GmbH in Verbindung mit Finanzierungspartnern zu gründen.Seite 1 von 24

Seite 2
Inzwischen haben sich neben dem MULNV weitere sieben potentielle
Gesellschafter zusammengefunden, welche einerseits die Wasserverbände in
Nordrhein-Westfalen repräsentieren und andererseits
Wasserwirtschaftsunternehmen in privater und öffentlich-rechtlicher Rechtsform
sind. Die Partner haben die erforderlichen vertraglichen Grundlagen verhandelt.
Dieses Dokument liegt nunmehr finalisiert vor (siehe Anlage).
Die Stadt Bonn möchte sich als Finanzierungspartner beteiligen, um
- das Wissen der Plattform bestmöglich zu nutzen
- die Ausrichtung und die Projekte beeinflussen zu können
- von Arbeitsergebnissen anderer Beteiligter unmittelbar zu profitieren
- Teil eines gemeinsamen Netzwerkes von Land und Betreibern zu sein
Um dies zu erreichen ist eine Finanzierungbeteiligung durch die Stadt Bonn in
Höhe von 10.000€/a aufzubringen. Die Budgetbeteiligung ist zunächst für drei
Geschäftsjahre angesetzt.
Die Stadt Bonn ist bestrebt, die Möglichkeiten der Digitalisierung in internen
und externen Prozessen zu nutzen und zu optimieren.
So wurden viele Standardabläufe im Verwaltungsbereich in elektronischen
Workflows organisiert. Die Bereitstellung von Geodaten und ihre digitale
Verknüpfung mit weiteren Daten unterstützt die Arbeit der Stadt Bonn in vielen
Prozessen bis hin zur angedachten mobilen Instandhaltung. Der
Hochwasserschutz (Starkregenvorsorge) wird bereits heute durch zahlreiche
Planungs- und Vorhersageprogramme unterstützt. Die Prozessleittechnik ist für
die Messdatenerfassung und Steuerung der technischen Anlagen
unverzichtbarer Bestandteil.
Für die nächsten Jahre werden noch zahlreiche Potenziale gesehen, bei denen
digitale Lösungen zu einer Service-, Qualitäts- und / oder
Wirtschaftlichkeitsverbesserung beitragen können. Zudem erfordert der
zunehmende Fachkräftemangel eine steigende Automatisierung bzw. eine
deutlich vereinfachte Bereitstellung von Informationen zur Verrichtung der
täglichen Arbeiten. Es erscheint sinnvoll, diesen Herausforderungen nicht in
Form von spezifischen Einzellösungen zu begegnen, sondern nach Möglichkeit
standardisierte und möglichst herstellerunabhängige Lösungen zu nutzen, die
die eigenen Bedürfnisse aufgrund des Anforderungsabgleichs mit vielen
Betreibern weitestgehend abdecken. Vor diesem Hintergrund besteht ein
besonders hohes Interesse der Stadt Bonn an der Projektbeteiligung. Weitere
Vorteile ergeben sich für die Stadt Bonn durch die Unterstützung eines
landesweiten Prozesses, der zu einer agilen Gestaltung der Herausforderungen
der Digitalisierung beiträgt. Es können damit die eigenen Potenziale der
Digitalisierung besser ausgeschöpft werden. Außerdem setzt die Stadt Bonn,
wie auch die Städte Köln, Düsseldorf, Krefeld, Münster und Paderborn, ein
sichtbares Zeichen, dass sie sich des Themas Digitalisierung auch im
wasserwirtschaftlichen Bereich gestaltend annimmt.Seite 2 von 24

Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
11.03.01 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung (KRE)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000 € 166001103/
72.1000
2020-2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
10.000 €
Anlage/n
1 BV-Anl - Gründungsvorbereitung-KDW (öffentlich)
2 BV-Anl - Finanzierungsvereinbarung Entwurf (öffentlich)Seite 3 von 24

Gründung und Finanzierung einer
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft
gGmbH
Besprechung MULNV 9.3.2020
Dr. Ulrike Düwel, Projektgruppe Zukunftsfragen WasserwirtschaftSeite 4 von 24

Das Projekt
„Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft NRW“
• sondergesetzlichen Wasserverbänden,
• städtischen Betrieben,
• Wasserversorgungsunternehmen,
• Wasserforschungsinstituten.
Das Projekt „Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft“ wurde auf
strategischer und operativer Ebene vom MULNV gemeinsam entwickelt
mit Vertreterinnen und Vertretern vonSeite 5 von 24

Ziele einer Digitalisierungsstrategie / eines KDW
Agilität
Gestaltungs-
kompetenz Innovation Gestaltungskraft
Gemeinsam entwickeln
Wissen, was geht.
Wissen, was man
will.
Wissen, was man
nicht will.
Wenn nicht wir,
wer dann?
Fachkräfte
Fach-Firmen
(Förder-)Geld
Mut
Zweck der Gesellschaft ist es, die landes- und
branchenweite Kompetenzentwicklung … voran-
zutreiben, um die Chancen der Digitalisierung agil
nutzbar zu machen und die Risiken, die nicht allein
unternehmensintern gesteuert werden können, zu
minimieren. Die Gesellschaft ist Forum für den
Austausch zwischen den Gesellschaftern und Dritten
bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im
Bereich der Daseinsvorsorge….insbesondere durch
• Wissens- und Erfahrungsaustausch …auch
unter Mitwirkung von Universitäten und
Hochschulen;
• Netzwerke ….
• Initiativen zur Standardisierung
• leichteren Zugang zu Forschern
(Digital/Wasser)Seite 6 von 24

Bausteine einer agilen Digitalisierung
SENSIBILISIEREN, BEGEISTERN,
MITMACHEN
WISSEN MANAGEN, FRAGEN UND
LÖSUNGSORIENTIERTE IDEEN ZU
EINANDER BRINGEN
LÖSUNGEN ANWENDUNGSREIF
ENTWICKELN UND IN ANWENDUNG
BRINGEN
Vorschläge zur Operationalisierung:
Prof. Dr. Thomas Ludwig (Universität Siegen)
VISIONEN ENTWERFEN,
STRATEGIE WEITERENTWICKELNSeite 7 von 24

Sensibilisieren, begeistern, mitmachen
• Öffentlichkeitsarbeit, Sichtbarkeit
• Digitalisierung erlebbar machen
• Demonstratoren, Show-Rooms
• Best-Practice (und auch Fehler), Unternehmens-Touren
• Für die Wasserwirtschaft interessante News
aus der digitalen Welt anderer Branchen
• Quick-Wins generieren
• Frage – Antwort
• Digital-Scouts als Multiplizierende in Unternehmen/Verwaltungen
• ….Seite 8 von 24

Wissen managen, Fragen und lösungsorientierte Ideen zu
einander bringen
• Wissen generieren, analysieren, aufbereiten und vermitteln
• Geschäftsstelle
• Beirat
• Foren (analog und virtuell)
• Fragen und Lösungen zueinander bringen
• Themen- und anwenderspezifische Seminare und Workshops,
Netzwerke
• Niedrigschwelliger Zugang, herstellerunabhängig,
transferorientiert
• Beratung vor der Beratung
• Unternehmenssprechstunde
• Unternehmens- und MultiplikatorenbesucheSeite 9 von 24

Lösungen anwendungsreif entwickeln und in Anwendung
bringen
• Überblick über und Mitgestaltung
• Förderlandschaft
• Standardsetzung
• Innovative Projekte
• Initiieren
• Kommunizieren
• BegleitenSeite 10 von 24

Visionen entwerfen, Strategien weiterentwickeln
Bild: © PantherMedia / Masoud Rezaeipoor
• Denkschmieden
• Kamingespräche
• ChallengesSeite 11 von 24

Meilensteine auf dem Weg zu einer KDW
gGmbH
1. Sondierungsgespräche mit verschiedenen Akteuren der Wasserwirtschaft
2. Gutachten zur Prüfung möglicher Rechtsformen eines KDW (Redeker
Sellner Dahs)
3. Einordnung des Vorhabens unter Hinzuziehung der Erfahrungen des
Kompetenzzentrums Mittelstand 4.0 (Uni Siegen, Prof. Dr. Ludwig)
4. Forum Digitale Wasserwirtschaft auf Zollverein 3.12.2019
5. Klärung von Fragen zu Gesellschaftervertrag, G-Vereinbarung und
Finanzierungsvereinbarung
6. Klärung von Fragen zwischen FM und MULNV
7. Besprechung 9.3.2020
8. Auf dem Weg zum NotarSeite 12 von 24

Seite 13 von 24

Jahres-Budget KDW, Stand 9.3.2020
Gesellschafter
MULNV 450.000 €
agw Bis zu 90.000 €
Emschergenossenschaft 10.000 €
Lippeverband 10.000 €
Gelsenwasser AG 10.000 €
RWW 10.000 €
Wasserwerke Westfalen 10.000 €
StEB Köln 10.000 €
Finanzierungsvereinbarung
Tiefbauamt Bonn 10.000 €
Tiefbauamt Münster 10.000 €
StEB Paderborn 10.000 €
StEB Düsseldorf 5.000 €
Münster Netz 10.000 €
NGN Krefeld 10.000 €
Rheinenergie 10.000 €
Stadtwerke Düsseldorf 10.000 €
675.000 € / JahrSeite 14 von 24

Virtuelle Angebote
Foren, Chatrooms,
Informationen, Newsletter.
Foren, Seminare,
Workshops,
Arbeitsgruppen
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH
3 Vollzeitstellen Stammpersonal
Geschäftsstelle
6- 10 Teilzeitstellen Projektkräfte (z.B.
Masteranden, Doktoranden,..)
„Sprechstunden“
„Besuche“
„Digital-Scouts“
Arbeitsgruppen,
Kamingespräche,
Kreativräume
Show-Rooms
Unternehmens-
Touren
Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat
BeiratSeite 15 von 24

Show Room, Treffpunkt
Münsterland
Show Room, Treffpunkt
Bergisches Land
Show Room, Treffpunkt
Rheinland
Show Room, Treffpunkt
Südwestfalen
Show Room, Treffpunkt
Ostwestfalen
Show Room, Treffpunkt
Niederrhein
Geschäftsstelle,
Digital Campus Zeche Zollverein
Show Room, Treffpunkt
Eifel
Mögliche StandorteSeite 16 von 24

Weitere Schritte / Termine
Juristen (Grotelüschen,
Dierkes, Fischer, Saathoff,
MULNV)
Feinschliff Verträge
Prüfung Kartellrecht
Abstimmung
Notartermin
Alle Gesellschafter
Verbindliche
Erklärung durch
Zustimmung zum
Protokoll 9.3.
Einholung der
„Unterschriftsreife“
bis zum 15.4.2020
Alle Partner
(Finanzierungsvereinbarung)
Verbindliche
Erklärung durch
Zustimmung zum
Protokoll 9.3.
Einholung der
„Unterschriftsreife“
bis zum 15.4.2020
MULNV
Protokoll 9.3.2020
Klärung Personal-
Gestellung
Geschäftsführung
Ziel: Notartermin vor dem 1. Mai 2020, KDW gGmbH in Gründung ab 1.5.2020Seite 17 von 24

[Finanzierungsvereinbarung Entwurfsstand 8.03.2020.docx]
FINANZIERUNGSVEREINBARUNG
zwischen
[Partner A]
und der
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer
STAND 8.3.2020_ ANM HG RWWSeite 18 von 24

Seite 2 von 7
INHALTSVERZEICHNIS
I. 4
§ 1 Leistungsvereinbarung ........................................................................................4
§ 2 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre 2020,
2021 und 2022 ..................................................................................................4
§ 3 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre ab 2023 .4
II. Sonstiges und Schlussbestimmungen .......................................................................5
§ 4 Wirksamkeit ........................................................................................................5
§ 5 Kündigung ...........................................................................................................5
§ 6 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung ......................................................5
§ 7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand .....................................................................6
§ 8 Salvatorische Klausel ..........................................................................................6Seite 19 von 24

Seite 3 von 7
VORBEMERKUNG
(A) Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH (die „KDW gGmbH“)
verfolgt nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages1 den aus-
schließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck, die landes- und branchenweite
Kompetenzentwicklung zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben der Wasser-
wirtschaft in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, um die Chancen der Digitalisie-
rung agil nutzbar zu machen und die Risiken, die nicht allein unternehmensintern ge-
steuert werden können, zu minimieren (das "Projekt"). Die Gesellschaft ist Forum für
den Austausch zwischen den Gesellschaftern und Dritten bei der Erfüllung ihrer je-
weiligen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge. Der Gesellschaftszweck wird
verwirklicht insbesondere durch
a. Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung inno-
vativer Strategien zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft in Nordrhein-
Westfalen, auch unter Mitwirkung von Universitäten und Hochschulen;
b. Bildung von Netzwerken zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft;
c. Initiativen zur Standardisierung von Digitalisierungsprozessen in der Was-
serwirtschaft in Nordrhein-Westfalen;
d. Ermöglichung eines leichteren Zugangs zu Forschern von mit der Gesell-
schaft zusammenarbeitenden Universitäten und Hochschulen in Bezug auf
die Digitalisierungsvorhaben der Wasserwirtschaft;
(B) [Partner A] beabsichtigt, das Projekt zu unterstützen.
(C) Dazu treffen [Partner A] und die KDW gGmbH mit dieser Finanzierungsvereinbarung
Regelungen zur Zusammenarbeit, insbesondere zu Finanzierungsfragen2. KDW
gGmbH wird mit anderen Partnern, die gleichfalls beabsichtigen, das Projekt zu un-
terstützen, inhaltsgleiche Vereinbarungen abschließen.
DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren [Partner A] und die KDW gGmbH was folgt:
1 Anmerkung RSD: Die Reihenfolge der Vertragsabschlüsse kann auch abweichend festgelegt werden.
2 Anmerkung RSD: (Konkrete) Finanzierungsfragen könnten grundsätzlich auch im Gesellschaftsvertrag ge-
regelt werden. Dies hat jedoch zum einen den Nachteil, dass der Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister zu
hinterlegen ist und damit (gegen ein geringes Entgelt) allgemein zugänglich ist. Zum anderen wäre jede An-
passung der Vereinbarungen mit einer – organisatorisch eher aufwendigen (notarielle Beurkundung, Anmel-
dung zum Handelsregister) – Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden. Neben Finanzierungsfragen
können auch weitere Regelungen zum Innenverhältnis der Gesellschafter in einer Gesellschaftervereinbarung
getroffen werden.Seite 20 von 24

Seite 4 von 7
I.
§ 1 Leistungsvereinbarung
(1) [Partner A] unterstützt den mit der KDW gGmbH verfolgten Zweck mit den in § 2
näher beschriebenen Beitrag zum Projektbudget.
(2) Die von [Partner A] in das Projektbudget der KDW gGmbH eingebrachten Mittel dür-
fen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.
§ 2 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2021
und 2022
(1) Zur Durchführung ihrer gegenüber [Partner A] im Rahmen des Projekts erbrachten
Leistungen zahlt [Partner A] für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 jährlich Mit-
tel in Höhe von [EUR xx.xxx] an die KDW gGmbH.
(2) Die Zahlungsverpflichtung von [Partner A] wird im Jahr 2020 mit Eintragung der
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH in das Handelsregister und in
den Jahren 2021 und 2022 jeweils zum 15.1. zur Zahlung fällig.
(3) Die jeweilige Zahlungsverpflichtung von [Partner A] begründet einen unmittelbaren
Anspruch der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH, § 328 Abs. 1
BGB.3
§ 3 Beitrag zum Projektbudget der KDW gGmbH für die Geschäftsjahre ab 2023
(1) Über die Zahlungsverpflichtung von [Partner A] in den Geschäftsjahren ab 2023 wer-
den die KDW gGmbH und [Partner A] jeweils gesonderte Vereinbarungen in schrift-
licher Form oder in Textform (z.B. per Telefax oder E-Mail) treffen. Zu diesem Zweck
werden die Parteien in der ersten Hälfte des jeweiligen Vorjahres Gespräche darüber
führen, mit welchem Beitrag sich [Partner A] am Projektbudget des folgenden Ge-
schäftsjahrs beteiligt. Den Gesprächen sollen nach Möglichkeit der von der Geschäfts-
3 Anmerkung RSD: Um die Position der KDW zu stärken, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, kann die
Vereinbarung als (echter) Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden, sodass die KDW die Zuwendungen
unmittelbar von den Gesellschaftern einfordern kann (vgl. auch Anmerkung 5). Die KDW könnte auch zur
Vertragspartei gemacht werden. Hiergegen spricht jedoch, dass die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung
die KDW nicht betreffen und dass die Gesellschaftervereinbarung in eine gewisse Konkurrenz zum Gesell-
schaftsvertrag treten würde (vgl. grundlegend dazu etwa Noack, NZG 2013, 281 ff.).Seite 21 von 24

Seite 5 von 7
führung aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das vorausgegangene Ge-
schäftsjahr (§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags) sowie der von der Geschäfts-
führung erstellte Wirtschaftsplan für das bevorstehende Geschäftsjahr (§ 19 des Ge-
sellschaftsvertrags) zugrunde gelegt werden. Kommt eine Verständigung bis zum
30. Juni des Vorjahres nicht zustande, gilt die Zahlungsverpflichtung des Vorjahres
fort. Die Kündigung dieser Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 bleibt unberührt.
(2) Für die Zahlungsverpflichtungen nach Absatz 1 gilt § 2 Abs. 2 und 3 entsprechend.
II.
Sonstiges und Schlussbestimmungen
§ 4 Wirksamkeit
Diese Finanzierungsvereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien wirk-
sam.4
§ 5 Kündigung
(1) Diese Finanzierungsvereinbarung kann von jeder Partei – vorbehaltlich einer außeror-
dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – nur zum Jahresende und durch schrift-
liche Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, frühestens jedoch
zum 31.12.2022.
(2) Die Kündigungserklärung muss bis zum 30. Juni des Jahres zugehen, zu dessen Ende
die Kündigung der Gesellschaft wirksam werden soll.
§ 6 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung
Änderungen und Ergänzungen dieser Finanzierungsvereinbarung bedürfen der Schriftform,
sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung oder Er-
gänzung des Formerfordernisses nach Satz 1.
4 Anmerkung RSD: Vgl. Anmerkung 2.Seite 22 von 24

Seite 6 von 7
§ 7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
(1) Diese Finanzierungsvereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des
Kollisionsrechts.
(2) Gerichtsstand ist Essen.
§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in dieser Finanzie-
rungsvereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien sind in einem solchen Fall ver-
pflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der nichti-
gen oder unwirksamen Bestimmung rechtlich oder wirtschaftlich möglichst nahe kom-
mendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
(2) Sind Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung auslegungs- oder ergänzungs-
bedürftig, so hat die Auslegung oder Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie dem
Geist, Inhalt und Zweck dieser Finanzierungsvereinbarung bestmöglich gerecht wird.
Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Beteiligten bei Abschluss dieser Finan-
zierungsvereinbarung getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder Ergänzungsbe-
dürftigkeit erkannt hätten.
_________________, den ___________ _________________, den ___________
________________________________ ________________________________
(Partner A
vertreten durch [●])
(KDW gGmbH
vertreten durch [●])
_________________, den ___________ _________________, den ___________Seite 23 von 24

Seite 7 von 7
Anlage 1
Gesellschaftsvertrag
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbHSeite 24 von 24

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de