201089 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalsanierung in der Villemombler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201089
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 05.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.652 Zeichen)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Villemombler Straße in Bonn-Duisdorf Kanalsanierung in der Villemombler Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitiert auch der Abwasserkanal in der Villemombler Straße. Die Sanierung des Kanals wird grabenlos im Schlauchliningverfahren durchgeführt. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten und den Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Die Arbeiten erstrecken sich von der Haus-Nr. 68 über den Kreuzungsbereich Fontainengraben/Schieffelingsweg hinweg bis ca. in Höhe der Matthäikirche. In diesem Bereich werden zunächst in offener Bauweise drei Schächte erneuert bzw. neu errichtet und einzelne Anschlussleitungen der Straßenentwässerung durch Einzelbaugruben erneuert. Im Anschluss erfolgt die unterirdische Sanierung des Kanals mittels Liner durch eine andere Spezialfirma. Der Baubeginn ist für den 29. Juni 2020 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bonn unter der ABK- Nummer 177 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Arbeiten erfolgt eine Teilsperrung der Straßenfahrbahnen. Es wird für die Dauer der Baumaßnahme eine einseitige Verkehrsführung eingerichtet, die durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt wird. Anliegerbeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der von der Villemombler Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt worden.Seite 1 von 2 Diese beträgt: 3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 € bis 9,00 €) 4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 € bis 11,00 €) 5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 € bis 12,50 €) 5,50 € bis 10,00 € je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 € bis 13,50 €). Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228 - 77 41 87 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Annekatrin Hudec, Telefon 0228 - 77 26 68 annekatrin.hudec@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juni 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de