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201089 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung in der Villemombler Straße

Nummer
201089
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
05.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Villemombler Straße in Bonn-Duisdorf
Kanalsanierung in der Villemombler Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und
den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitiert auch der Abwasserkanal in der
Villemombler Straße. Die Sanierung des Kanals wird grabenlos im Schlauchliningverfahren
durchgeführt. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten und den Sinkkastenleitungen
erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem
vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt.
Die Arbeiten erstrecken sich von der Haus-Nr. 68 über den Kreuzungsbereich
Fontainengraben/Schieffelingsweg hinweg bis ca. in Höhe der Matthäikirche. In diesem Bereich
werden zunächst in offener Bauweise drei Schächte erneuert bzw. neu errichtet und einzelne
Anschlussleitungen der Straßenentwässerung durch Einzelbaugruben erneuert. Im Anschluss
erfolgt die unterirdische Sanierung des Kanals mittels Liner durch eine andere Spezialfirma.
Der Baubeginn ist für den 29. Juni 2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der
DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung)
durchgeführt.
Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bonn unter der ABK-
Nummer 177 aufgeführte Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Arbeiten erfolgt eine Teilsperrung der Straßenfahrbahnen.
Es wird für die Dauer der Baumaßnahme eine einseitige Verkehrsführung eingerichtet, die durch
eine mobile Lichtsignalanlage geregelt wird.
Anliegerbeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der von der Villemombler Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für
die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu
gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei
Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
ermittelt worden.Seite 1 von 2

Diese beträgt:
3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 € bis 9,00 €)
4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 € bis 11,00 €)
5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 € bis 12,50 €)
5,50 € bis 10,00 € je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 € bis 13,50 €).
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Christian Naumann, Telefon 0228 - 77 41 87
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Annekatrin Hudec, Telefon 0228 - 77 26 68
annekatrin.hudec@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juni 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de