201081 · Dringlichkeitsantrag
Sofort-Hilfe für Bonner Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 201081
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.754 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 201081 Antragsteller/in: M.A. Gieslint Grenz Dr. rer. nat. Stephan Eickschen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sofort-Hilfe für Bonner Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 04.06.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel der Bonner Schulen sind durch die Corona-Pandemie in großem Maßstab aufgebraucht. Rechnungen die planmäßig anfallen, sowie weitere zusätzliche Anschaffungen müssen von den Schulkonten beglichen werden. Im Hinblick auf das im Sommer beginnende neue Schuljahr ist Planungssicherheit für die Schulen notwendig. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Bonner Schulen werden zeitnah mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet, um dringend benötigtes Material zu beschaffen und Kosten zu decken, die durch coronabedingte Ausgaben entstanden sind bzw. noch absehbar entstehen werden. Hierzu wird jede Schule mit einem zusätzlichen Jahres-Schul-Budget ausgestattet. Begründung Durch die Corona-Krise mussten die Schulen außerplanmäßig Mittel für Material (bspw. Arbeitshefte, Kopierpapier, etc.) und Software (z. B Lizenzkosten für LernApps, datenschutzkonforme Video-Chat-Systeme, etc.) aufwenden. Dadurch wurden die Jahresbudgets in großem Maß aufgebraucht. Die Lehrer*innen sprangen teilweise mit eigenem Geld ein, Schulfördervereine wurden mobilisiert, um Kosten zu decken. Schulfinanzierung ist staatliche Aufgabe und muss daher staatlich sichergestellt werden. Anfragen von Schulen an die Verwaltung und den Oberbürgermeister sind ins Leere gelaufen. Die besonderen Belastungen, die für die Bildung entstehen, müssen ebenso wie für andere Bereiche der Stadtgesellschaft aufgefangen werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de