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201081 · Dringlichkeitsantrag

Sofort-Hilfe für Bonner Schulen

Nummer
201081
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.06.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 04.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201081-1 ST Sofort-Hilfe für Bonner Schulen

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
201081
Antragsteller/in:
M.A. Gieslint Grenz
Dr. rer. nat. Stephan Eickschen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sofort-Hilfe für Bonner Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mittel der Bonner Schulen sind durch die Corona-Pandemie in großem
Maßstab aufgebraucht. Rechnungen die planmäßig anfallen, sowie weitere
zusätzliche Anschaffungen müssen von den Schulkonten beglichen werden. Im
Hinblick auf das im Sommer beginnende neue Schuljahr ist Planungssicherheit
für die Schulen notwendig.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Bonner Schulen werden zeitnah mit zusätzlichen finanziellen Mitteln
ausgestattet, um dringend benötigtes Material zu beschaffen und Kosten zu
decken, die durch coronabedingte Ausgaben entstanden sind bzw. noch
absehbar entstehen werden. Hierzu wird jede Schule mit einem zusätzlichen
Jahres-Schul-Budget ausgestattet.
Begründung
Durch die Corona-Krise mussten die Schulen außerplanmäßig Mittel für
Material (bspw. Arbeitshefte, Kopierpapier, etc.) und Software (z. B
Lizenzkosten für LernApps, datenschutzkonforme Video-Chat-Systeme, etc.)
aufwenden. Dadurch wurden die Jahresbudgets in großem Maß aufgebraucht.
Die Lehrer*innen sprangen teilweise mit eigenem Geld ein, Schulfördervereine
wurden mobilisiert, um Kosten zu decken. Schulfinanzierung ist staatliche
Aufgabe und muss daher staatlich sichergestellt werden. Anfragen von Schulen
an die Verwaltung und den Oberbürgermeister sind ins Leere gelaufen. Die
besonderen Belastungen, die für die Bildung entstehen, müssen ebenso wie für
andere Bereiche der Stadtgesellschaft aufgefangen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de