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201078-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auswirkungen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auf den städtischen Haushalt

Nummer
201078-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201078 Auswirkungen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auf den städtischen Haushalt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201078-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Auswirkungen des Konjunkturpaketes der
Bundesregierung auf den städtischen Haushalt
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung berichtet, welche finanziellen Folgen die Beschlüsse des
Koalitionsausschusses für die Stadt Bonn haben.
Neben den unmittelbaren finanziellen Entlastungen, zum Beispiel durch die
Übernahme von 75 Prozent der Kosten der Unterkunft, aber auch die
angekündigte Förderungen für ÖPNV, Gebäudesanierung, Stärkung des
öffentlichen Gesundheitsdienstes, Programm „Smart City“, Ausbau Kitas usw.,
sind viele Entlastungen für die Kommunen geplant. Um eigene Maßnahmen auf
den Weg zu bringen, ist eine Einschätzung der finanziellen Nettobelastung für
die Stadt unerlässlich.
Die Verwaltung verweist für die Beantwortung des Antrages auf die folgenden
Drucksachen: 201505 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2.
Quartal 2020, DS 201036-1 Coronabedingte Plan-Ist-Abweichungen zum
Stichtag 31.07.2020 sowie nö DS 201037-1 Coronabedingte Plan-Ist-
Abweichungen der städtischen Beteiligungen.
Fazit: (vgl. auch DS 201036-1)
Die fiskalischen Folgen der Corona-Pandemie auf den Bonner Kernhaushalt
sind derzeit nicht verlässlich bezifferbar. Wie oben beschrieben, geht die
Verwaltung davon aus, dass sich durch die Umsetzung der neuen rechtlichen
Bestimmungen Kompensationen der haushalterischen Belastungen ergeben. In
welcher Höhe Belastungen ausgeglichen werden bleibt abzuwarten. Aktuell ist
bekannt, dass Mindererträge der Gewerbesteuer kompensiert werden sollen
und zukünftig Kommunen einen größeren Anteil der Kosten der Unterkunft
erstattet bekommen. Dies ist positiv, auch wenn der Schritt der höheren
Erstattung der Kosten der Unterkunft auch ohne Corona notwendig gewesen
wäre. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Verluste bei den Gemeinde-
anteilen der Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach heutigem Stand nicht
kompensiert werden.
Über die weiteren Entwicklungen wird die Kämmerei zeitnah unterrichten.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de