201078-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Auswirkungen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auf den städtischen Haushalt
Kerndaten
- Nummer
- 201078-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201078-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Auswirkungen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auf den städtischen Haushalt Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag lautet: Die Verwaltung berichtet, welche finanziellen Folgen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für die Stadt Bonn haben. Neben den unmittelbaren finanziellen Entlastungen, zum Beispiel durch die Übernahme von 75 Prozent der Kosten der Unterkunft, aber auch die angekündigte Förderungen für ÖPNV, Gebäudesanierung, Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Programm „Smart City“, Ausbau Kitas usw., sind viele Entlastungen für die Kommunen geplant. Um eigene Maßnahmen auf den Weg zu bringen, ist eine Einschätzung der finanziellen Nettobelastung für die Stadt unerlässlich. Die Verwaltung verweist für die Beantwortung des Antrages auf die folgenden Drucksachen: 201505 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2020, DS 201036-1 Coronabedingte Plan-Ist-Abweichungen zum Stichtag 31.07.2020 sowie nö DS 201037-1 Coronabedingte Plan-Ist- Abweichungen der städtischen Beteiligungen. Fazit: (vgl. auch DS 201036-1) Die fiskalischen Folgen der Corona-Pandemie auf den Bonner Kernhaushalt sind derzeit nicht verlässlich bezifferbar. Wie oben beschrieben, geht die Verwaltung davon aus, dass sich durch die Umsetzung der neuen rechtlichen Bestimmungen Kompensationen der haushalterischen Belastungen ergeben. In welcher Höhe Belastungen ausgeglichen werden bleibt abzuwarten. Aktuell ist bekannt, dass Mindererträge der Gewerbesteuer kompensiert werden sollen und zukünftig Kommunen einen größeren Anteil der Kosten der Unterkunft erstattet bekommen. Dies ist positiv, auch wenn der Schritt der höheren Erstattung der Kosten der Unterkunft auch ohne Corona notwendig gewesen wäre. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Verluste bei den Gemeinde- anteilen der Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach heutigem Stand nicht kompensiert werden. Über die weiteren Entwicklungen wird die Kämmerei zeitnah unterrichten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de