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201075 · Mitteilungsvorlage

Sachstand B56 – Abschnitt AS Vilich bis Bundesgrenzschutzstraße

Nummer
201075
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201075
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand B56 – Abschnitt AS Vilich bis
Bundesgrenzschutzstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Mitteilung:
Aktuell befinden sich mehrere Projekte im Umfeld des oben genannten
Abschnitts der B56 in Planung.
Aus verkehrlicher Sicht ist die Erschließung des Gewerbeparks Pützchen-
Bechlinghoven das vordringlichste Thema. Es wurden bereits weit über 10
Varianten untersucht, die alle nicht das gewünschte Ergebnis brachten. Durch
die einseitige Erschließung über die Siegburger Straße kommt es laut
Untersuchung zur Überlastung der Knotenpunkte entlang der Siegburger
Straße (Friedenstraße, Am Herrengarten). Aus diesem Grund wurde dem
Landesbetrieb Straßen.NRW Ende des vergangenen Jahres eine Variante
vorgelegt, die neben der Erschließung über die Siegburger Straße auch einen
direkten Rechtseinbieger aus dem Gewerbegebiet auf die B56 (Sankt
Augustiner Straße) vorsah.
Der Landesbetrieb lehnte diese Variante aus verschiedenen Gründen ab und
brachte von sich aus einen Vollanschluss vom Gewerbepark direkt an die B56
zwischen der AS Vilich und dem Knotenpunkt B56/Am Herrengarten ins
Gespräch. Damit würde auf dem genannten Abschnitt ein weiterer Knotenpunkt
geschaffen, der alle Fahrtbeziehungen erlauben würde. Insbesondere der
Verkehr aus dem Gewerbepark mit Bezug zur Autobahn 59 würde damit eine
direkte Anbindung ohne große Umwegfahrten erhalten. Bisher wurde ein
weiterer Anschluss an die B56 vom Landesbetrieb stets ausgeschlossen. Als
Veranlasser sieht Straßen.NRW die Stadt Bonn, weshalb die Finanzierung
allein von der Stadt zu tragen wäre. Der Vorschlag wurde zunächst
verwaltungsintern geprüft und grundsätzlich für machbar erklärt. Das
zuständige Ingenieurbüro sollte mit einem Ergänzungsangebot beauftragt
werden.
Aufgrund von mehreren Überschneidungen zum Projekt Wohnpark II wurden
die zwei parallellaufenden Untersuchungen zwischenzeitlich zusammengefasst.
Ein entsprechendes Angebot wurde Ende Juni beauftragt und erste Ergebnisse
sind ca. 1 ½ Monate nach Bearbeitungsbeginn durch das Büro zu erwarten.
Sobald die finale Untersuchung vorliegt werden die Ergebnisse mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt.Seite 1 von 2

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Ein weiteres Thema ist die zukünftige Gestaltung des Knotenpunktes
B56/Bundesgrenzschutzstraße. Der Landesbetrieb Straßen.NRW präferiert
eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung unter Berücksichtigung der Planungen zum
vierspurigen Ausbau der B56 zwischen Mühlenbach und
Bundesgrenzschutzstraße. Die von der Politik beschlossene Lösung eines
großen Kreisverkehrs scheitert bisher insbesondere an der ungeklärten
Finanzierungsfrage. Grundsätzlich wäre der Landesbetrieb bereit den
Kreisverkehr zu bauen, allerdings wird eine Kostenbeteiligung von
Straßen.NRW lediglich im Rahmen der lichtsignalgesteuerten Lösung in
Aussicht gestellt. Durch die Erschließung des Gewerbeparks über einen
Vollanschluss an die B56 wäre die Abhängigkeit von der Kreisverkehrslösung
(B56/Bundesgrenzschutzstraße) voraussichtlich nicht mehr gegeben.
Der vierspurige Ausbau der B56 (Mühlenbach – Bundesgrenzschutzstraße) ist
an die zukünftige Gestaltung des oben genannten Knotenpunktes geknüpft. Die
vorzeitige Herstellung des Radweges (vgl. DS 1912778), ggf. provisorisch, wird
vom Landesbetrieb grundsätzlich als möglich angesehen. Es ist von Seiten der
Stadt angedacht die Planung noch in diesem Jahr voranzutreiben. Die
Finanzierung wird zurzeit noch mit StraßenNRW abgeklärt.
Anlage/n
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