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201074-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2

Nummer
201074-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201074-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
Kenntnisnahme
Unterausschuss für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde dem
Bauantrag auf Umbau mit Erweiterung (Az 458189 VK) zugestimmt unter den
Auflagen, „jegliche Maßnahmen innen und außen rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn mit der UDB abzustimmen“, darunter insbesondere
„Materialität und Farbigkeit von Fassade und Dach, sowie die Ausführung der
Anschlussdetails des gartenseitigen Neubaus an das Baudenkmal“. Der Umbau
und die Erweiterung des Gebäudes Rüdigerstr. 2 wurde am 07.02.2019
genehmigt.
Mit der Bauausführung wurde im März 2019 begonnen. Die Rohbauabnahme
erfolgte am 15.10.2019. Die Baugenehmigung schließt die
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ein.
Entsprechende denkmalrechtliche Nebenbestimmungen sind Bestandteil der
Genehmigung.
Grundlage für jede Entscheidung in denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren
bildet der Eintragungstext, in dem die denkmalprägenden Eigenschaften
hervorgehoben werden. Im Fall der Rüdigerstr. 2 war hier bereits eine starke
Veränderung der rechten Gebäudeseite im rückwärtigen Teil und der Rückseite
durch eine Vielzahl von An- und Umbauten vermerkt. Der heutige Anbau
ersetzt somit einen Vorgängeranbau aus den 1960er Jahren und war vor
diesem Hintergrund nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde zu
genehmigen. Eine Schmälerung der Aussagekraft des Baudenkmals ist nach
Auffassung der Unteren Denkmalbehörde durch die klare Absetzung von Alt-
und Neubau nicht gegeben. Positiv zu vermerken ist zudem, dass die bauliche
Erweiterung mit einer sorgfältigen Restaurierung des Baudenkmals einherging.
Anlage/n
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