201074-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2
Kerndaten
- Nummer
- 201074-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201074-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme Unterausschuss für Denkmalschutz Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde dem Bauantrag auf Umbau mit Erweiterung (Az 458189 VK) zugestimmt unter den Auflagen, „jegliche Maßnahmen innen und außen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der UDB abzustimmen“, darunter insbesondere „Materialität und Farbigkeit von Fassade und Dach, sowie die Ausführung der Anschlussdetails des gartenseitigen Neubaus an das Baudenkmal“. Der Umbau und die Erweiterung des Gebäudes Rüdigerstr. 2 wurde am 07.02.2019 genehmigt. Mit der Bauausführung wurde im März 2019 begonnen. Die Rohbauabnahme erfolgte am 15.10.2019. Die Baugenehmigung schließt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ein. Entsprechende denkmalrechtliche Nebenbestimmungen sind Bestandteil der Genehmigung. Grundlage für jede Entscheidung in denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren bildet der Eintragungstext, in dem die denkmalprägenden Eigenschaften hervorgehoben werden. Im Fall der Rüdigerstr. 2 war hier bereits eine starke Veränderung der rechten Gebäudeseite im rückwärtigen Teil und der Rückseite durch eine Vielzahl von An- und Umbauten vermerkt. Der heutige Anbau ersetzt somit einen Vorgängeranbau aus den 1960er Jahren und war vor diesem Hintergrund nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde zu genehmigen. Eine Schmälerung der Aussagekraft des Baudenkmals ist nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde durch die klare Absetzung von Alt- und Neubau nicht gegeben. Positiv zu vermerken ist zudem, dass die bauliche Erweiterung mit einer sorgfältigen Restaurierung des Baudenkmals einherging. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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