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201073-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Dachbegrünung Nordfeld

Nummer
201073-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201073 Dachbegrünung Nordfeld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201073-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
03.06.2020
Dachbegrünung Nordfeld
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Weder für das Hotelgebäude noch für das Lifestyle-House waren in den zur
Genehmigung eingereichten Bauplänen eine Dach- bzw. eine
Fassadenbegrünung vorgesehen. Eine solche wurde durch die
Baugenehmigung auch nicht gefordert und konnte auch nicht gefordert werden.
Im Übrigen ist die Fassade das Ergebnis eines Wettbewerbs, so dass eine
Begrünung der Fassade diesem entgegenstehen würde. Das Parkhaus erhielt
eine lärmoptimierte Fassade, deren Wirksamkeit durch eine
Fassadenbegrünung beeinträchtigt würde.
Der Kaufvertrag enthält ebenfalls keine Verpflichtung des Investors zu einer
Dach- oder Fassadenbegrünung.
Der angesprochene Ratsbeschluss zu Dachbegrünung DS-Nr. 0912064EB10
ist nicht einschlägig, da er sich auf Bebauungspläne bezieht. Die Bebauung des
Nordfeldes liegt jedoch nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines
qualifizierten Bebauungsplanes.
Anlage/n
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