201073-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Dachbegrünung Nordfeld
Kerndaten
- Nummer
- 201073-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201073-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III 03.06.2020 Dachbegrünung Nordfeld Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Weder für das Hotelgebäude noch für das Lifestyle-House waren in den zur Genehmigung eingereichten Bauplänen eine Dach- bzw. eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Eine solche wurde durch die Baugenehmigung auch nicht gefordert und konnte auch nicht gefordert werden. Im Übrigen ist die Fassade das Ergebnis eines Wettbewerbs, so dass eine Begrünung der Fassade diesem entgegenstehen würde. Das Parkhaus erhielt eine lärmoptimierte Fassade, deren Wirksamkeit durch eine Fassadenbegrünung beeinträchtigt würde. Der Kaufvertrag enthält ebenfalls keine Verpflichtung des Investors zu einer Dach- oder Fassadenbegrünung. Der angesprochene Ratsbeschluss zu Dachbegrünung DS-Nr. 0912064EB10 ist nicht einschlägig, da er sich auf Bebauungspläne bezieht. Die Bebauung des Nordfeldes liegt jedoch nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplanes. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de