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201072-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28

Nummer
201072-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201072 Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201072-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück
Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage 1 "Wurden der Verwaltung nach dem 12.August 2020 Absichten
zur Bebauung des Grundstückes Am Engelspfad 28 in Bonn-Ippendorf
bekannt und wenn ja, welche?"
Am 23.07.2021 ist im Bauordnungsamt ein Bauantrag für eine
Nutzungsänderung des ehemaligen Gästehauses der Uni Bonn zu einem
Mehrfamilienhaus mit Dachaufstockung, Erweiterung und Energetische
Sanierung auf dem Grundstück „Am Engelspfad 28“ eingegangen.
Zu Frage 2 "Sind der Verwaltung nach dem o.g. Stichtag für das
Grundstück Am Engelspfad 28 Anträge auf Erteilung eines Vorbescheides
bzw. einer Baugenehmigung zugegangen und wenn ja, was ist geplant
und wie beschieden worden?"
Der o.g. Bauantrag wurde am 22.03.2023 genehmigt. Der Bauherr beabsichtigt
die Nutzungsänderung des ehemaligen Gästehauses der Uni Bonn aus dem
Jahr 1963 in ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten im geförderten
Wohnungsbau inkl. Dachaufstockung, Erweiterung, Umbau und energetischer
Sanierung. Das Grundstück wurde vom Land NRW mit der Auflage verkauft,
dass zu 100% geförderter Wohnungsbau herzustellen ist.
Zur planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage und der durch den Bestand
bereits vorhandenen Überschreitungen wurde ausführlich in der
angesprochenen Mitteilungsvorlage DS 201441 zur Sitzung des
Unterausschusses Bauplanung am 20.08.2020 vorgetragen.
Nach Beurteilung und Prüfung durch unterschiedliche Fachämter sowie die
Nachbesserung der Planunterlagen durch den Bauherrn wurde das Vorhaben
nun als genehmigungsfähig angesehen. Ein Befreiungsbescheid vom
22.03.2023 für die Überschreitung um ein Vollgeschoss, Stellplätze und
Rampen außerhalb der überbaubaren Fläche und die Überschreitung der GFZ
wurde Bestandteil der Baugenehmigung.
Aufgrund der im Rahmen der vorherigen Bauvoranfrage auch bei der
Bezirksregierung Köln von der Nachbarschaft vorgetragenen Bedenken wurdeSeite 1 von 3
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die Bezirksregierung Köln in das Genehmigungsverfahren einbezogen, bevor
am 22.03.2023 die Baugenehmigung erteilt wurde. Die unmittelbar
angrenzenden Nachbarn wurden über die Baugenehmigung informiert. Klagen
wurden keine erhoben.
An dieser Stelle ist zu betonen, dass es sich nicht um eine komplette
Neubebauung handelt, sondern beabsichtigt ist, das vorhandene Gebäude zu
sanieren, zu erweitern und die Nutzung anzupassen. Überschreitungen sind
daher bereits im Bestand vorhanden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ausweislich der Niederschrift zu
der benannten Mitteilungsvorlage im Unterausschuss Bauplanung vom
12.08.2020 keine Beschlussfassung erwähnt wird, wonach eine weitere
Planung vorzustellen ist. Mit genehmigten 11 Wohneinheiten ist dies nach der
Zuständigkeitsordnung auch nicht zwingend der Politik vorzustellen.
Wann eine Umsetzung der genehmigten Maßnahmen erfolgen soll, ist dem
Bauordnungsamt zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
Anlage/n
1 Plan Am Engelspfad (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de