201072-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
Kerndaten
- Nummer
- 201072-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201072-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Frage 1 "Wurden der Verwaltung nach dem 12.August 2020 Absichten zur Bebauung des Grundstückes Am Engelspfad 28 in Bonn-Ippendorf bekannt und wenn ja, welche?" Am 23.07.2021 ist im Bauordnungsamt ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung des ehemaligen Gästehauses der Uni Bonn zu einem Mehrfamilienhaus mit Dachaufstockung, Erweiterung und Energetische Sanierung auf dem Grundstück „Am Engelspfad 28“ eingegangen. Zu Frage 2 "Sind der Verwaltung nach dem o.g. Stichtag für das Grundstück Am Engelspfad 28 Anträge auf Erteilung eines Vorbescheides bzw. einer Baugenehmigung zugegangen und wenn ja, was ist geplant und wie beschieden worden?" Der o.g. Bauantrag wurde am 22.03.2023 genehmigt. Der Bauherr beabsichtigt die Nutzungsänderung des ehemaligen Gästehauses der Uni Bonn aus dem Jahr 1963 in ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau inkl. Dachaufstockung, Erweiterung, Umbau und energetischer Sanierung. Das Grundstück wurde vom Land NRW mit der Auflage verkauft, dass zu 100% geförderter Wohnungsbau herzustellen ist. Zur planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage und der durch den Bestand bereits vorhandenen Überschreitungen wurde ausführlich in der angesprochenen Mitteilungsvorlage DS 201441 zur Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 20.08.2020 vorgetragen. Nach Beurteilung und Prüfung durch unterschiedliche Fachämter sowie die Nachbesserung der Planunterlagen durch den Bauherrn wurde das Vorhaben nun als genehmigungsfähig angesehen. Ein Befreiungsbescheid vom 22.03.2023 für die Überschreitung um ein Vollgeschoss, Stellplätze und Rampen außerhalb der überbaubaren Fläche und die Überschreitung der GFZ wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Aufgrund der im Rahmen der vorherigen Bauvoranfrage auch bei der Bezirksregierung Köln von der Nachbarschaft vorgetragenen Bedenken wurdeSeite 1 von 3 Seite 2 die Bezirksregierung Köln in das Genehmigungsverfahren einbezogen, bevor am 22.03.2023 die Baugenehmigung erteilt wurde. Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn wurden über die Baugenehmigung informiert. Klagen wurden keine erhoben. An dieser Stelle ist zu betonen, dass es sich nicht um eine komplette Neubebauung handelt, sondern beabsichtigt ist, das vorhandene Gebäude zu sanieren, zu erweitern und die Nutzung anzupassen. Überschreitungen sind daher bereits im Bestand vorhanden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ausweislich der Niederschrift zu der benannten Mitteilungsvorlage im Unterausschuss Bauplanung vom 12.08.2020 keine Beschlussfassung erwähnt wird, wonach eine weitere Planung vorzustellen ist. Mit genehmigten 11 Wohneinheiten ist dies nach der Zuständigkeitsordnung auch nicht zwingend der Politik vorzustellen. Wann eine Umsetzung der genehmigten Maßnahmen erfolgen soll, ist dem Bauordnungsamt zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Anlage/n 1 Plan Am Engelspfad (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de